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   OLG Nürnberg, 12.09.2018 - 7 UF 931/18   

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https://dejure.org/2018,31038
OLG Nürnberg, 12.09.2018 - 7 UF 931/18 (https://dejure.org/2018,31038)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 12.09.2018 - 7 UF 931/18 (https://dejure.org/2018,31038)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 12. September 2018 - 7 UF 931/18 (https://dejure.org/2018,31038)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Erfolgloser Kinderrückführungsantrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde; Ehe; Feststellung; Frist; Grundschule; Kenntnis; Kind; Rechtsmittel; Sorgerecht; Rückführungsantrag; Jahresfrist; internationale Kindesentführung; Personensorge; Ausreise

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen der Rücknahme eines Rückführungsantrags hinsichtlich der Jahresfrist gem. Art. 12 Abs. 2 HKÜ bei erneuter Antragstellung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erfolgloser Kinderrückführungsantrag

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kindesentführung: Zurückgenommener Rückführungsantrag hat bei späterem neuem Rückführungsantrag auf Jahresfrist des Art. 12 Abs. 2 HKÜ keine Auswirkung - Nach abgelaufener Jahresfrist ist für Kindesrückführung Integration des Kindes in neuer Umgebung maßgeblich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 37
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 15.01.2013 - 1 UF 345/12

    Berechnung der Jahresfrist des Art. 12 I HKÜ

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.09.2018 - 7 UF 931/18
    Entscheiden ist auf den nach außen deutlich werdenden Willen der Antragsgegnerin abzustellen, nicht auf die Kenntnis des Antragstellers (Staudinger/Jörg, BGB, 2009, Rn. D 64 zu Art. 12 HKÜ; OLG Frankfurt Beschluss vom 15.01.2013, 1 UF 345/2012- juris).
  • OLG Nürnberg, 05.07.2017 - 7 UF 660/17

    Kindesentführung - Gewöhnlicher Aufenthalt eines Kleinkindes - Rückführung nach

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.09.2018 - 7 UF 931/18
    Ausschlaggebend ist ausschließlich der Zugang des Rückführungsantrags bei dem für die Entscheidung über den Rückführungsantrag zuständigen Amtsgericht - Familiengericht - Nürnberg am 24.05.2018 (Senat, Beschluss vom 05.07.2017, 7 UF 660/17 -juris; OLG Frankfurt a.a.O.; Heiderhoff in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl. Rn. 5 zu Art. 12 HKÜ).
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