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OLG Nürnberg, 12.12.2007 - 2 St OLG Ss 222/07 |
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OLG Nürnberg, Entscheidung vom 12. Dezember 2007 - 2 St OLG Ss 222/07 (https://dejure.org/2007,19167)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Auferlegung der Zahlung einer Geldbuße an die Staatskasse nach Jugendstrafrecht; Gemeinnützige Einrichtung i.S.v. § 15 Abs. 1 Nr. 4 Jugendgerichtsgesetz (JGG); Möglichkeit der Bestimmung gemeinnütziger Einrichtungen für den Empfang einer Geldbuße durch das ...
- archive.org
§ 15 Abs. 1 Nr. 4 JGG
Zahlung einer Geldbuße an die Staatskasse durch Jugendlichen - Judicialis
JGG § 15 Abs. 1 Nr. 4
- winheller.com
Der Staat ist keine gemeinnützige Einrichtung im Sinne des Jugendstrafrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 194
- NStZ-RR 2008, 128
- StV 2008, 113
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.01.2000 - 1 StR 619/99
Auflage; Zahlung eines Geldbetrages; Gemeinnützige Einrichtungen
Auszug aus OLG Nürnberg, 12.12.2007 - 2 St OLG Ss 222/07
Dem verurteilten Jugendlichen oder Heranwachsenden ist eine finanzielle Einbuße eher verständlich zu machen, wenn sie einer gemeinnützigen Einrichtung zu Gute kommt, deren Ziele er anerkennt (vgl. BGHR JGG § 15 Geldauflage 1;… Eisenberg JGG 12. Aufl. § 15 Rn. 14).