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   OLG Nürnberg, 13.09.1993 - 7 AR 2840/93   

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https://dejure.org/1993,5940
OLG Nürnberg, 13.09.1993 - 7 AR 2840/93 (https://dejure.org/1993,5940)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 13.09.1993 - 7 AR 2840/93 (https://dejure.org/1993,5940)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 13. September 1993 - 7 AR 2840/93 (https://dejure.org/1993,5940)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 23b
    Zuständigkeit für Klagen zwischen getrennt lebenden Eheleuten auf Freistellung von Schuldverpflichtungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Familiensache; Getrennt lebende Eheleuten; Freistellung von Schuldverpflichtungen; Schuldsaldo auf Girokonto; Erstattungsansprüche unter Ehegatten; Ausgleichsansprüche; Kindesunterhalt; Ehegattenunterhalt; Ansprüche aus ehelichem Güterrecht

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 838
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 2/80

    Ansprüche aus der Aufhebung einer Erbbaurechtsgemeinschaft gegen den geschiedenen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.09.1993 - 7 AR 2840/93
    Zwar wäre eine eventuelle Bindungswirkung dieses Beschlusses hinsichtlich der sachlichen Zuständigkeit gemäß § 281 Abs. 2 Satz 5 ZPO grundsätzlich auch im Verfahren nach § 36 Nr. 6 ZPO mit der Folge zu beachten, daß im Fall des Nichtvorliegens einer Familiensache das Amtsgericht ... - Abt. für allgemeine Zivilsachen - als das zuständige Gericht zu bestimmen wäre (vgl. u.a. OLG Nürnberg, MDR 1982, 235; BGH NJW 1980, 1282; Zöller-Gummer, a.a.O., § 23 b GVG , RN 9).
  • OLG Nürnberg, 23.10.1981 - 7 AR 2660/81
    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.09.1993 - 7 AR 2840/93
    Zwar wäre eine eventuelle Bindungswirkung dieses Beschlusses hinsichtlich der sachlichen Zuständigkeit gemäß § 281 Abs. 2 Satz 5 ZPO grundsätzlich auch im Verfahren nach § 36 Nr. 6 ZPO mit der Folge zu beachten, daß im Fall des Nichtvorliegens einer Familiensache das Amtsgericht ... - Abt. für allgemeine Zivilsachen - als das zuständige Gericht zu bestimmen wäre (vgl. u.a. OLG Nürnberg, MDR 1982, 235; BGH NJW 1980, 1282; Zöller-Gummer, a.a.O., § 23 b GVG , RN 9).
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