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   OLG Nürnberg, 14.05.2012 - 15 W 545/12   

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OLG Nürnberg, 14.05.2012 - 15 W 545/12 (https://dejure.org/2012,11297)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 14.05.2012 - 15 W 545/12 (https://dejure.org/2012,11297)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 14. Mai 2012 - 15 W 545/12 (https://dejure.org/2012,11297)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    §§ 22, 19, 18 Abs. 2 GBO

  • openjur.de

    Grundbuchverfahren: Zulässigkeit einer Zwischenverfügung; Anforderungen an den Unrichtigkeitsnachweis bei einem Antrag auf Grundbuchberichtigung zur Löschung einer Auflassungsvormerkung

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 18, 19, 22
    Unzulässigkeit der Zwischenverfügung bei unbehebbaren Hindernis der Eintragung; Löschung einer Eigentumsvormerkung (Teilflächenkauf) durch Unrichtigkeitsnachweis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Erlass einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts; Anforderungen an den Unrichtigkeitsnachweis gem. § 22 GBO i.R. eines Antrags auf Löschung einer Auflassungsvormerkung nach Eigentumsumschreibung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Bewilligung der Löschung einer Auflassungsvormerkung sowohl durch Vormerkungsberechtigten als auch Pfändungsgläubiger der Vormerkung nach Eigentumsumschreibung im ZV-Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 18 Abs. 2; GBO § 19; GBO § 22
    Voraussetzungen einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts; Berichtigung des Grundbuchs hinsichtlich einer Auflassungsvormerkung nach Eigentumsumschreibung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FGPrax 2012, 155
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Schleswig, 10.11.2010 - 2 W 144/10

    Löschung einer Vormerkung im Wege der Grundbuchberichtigung nach Erlöschen des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.05.2012 - 15 W 545/12
    (2) Im Fall der Löschung einer Vormerkung, weil ein gesicherter Anspruch nicht (mehr) bestehe, muss der Antragsteller in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise und in der Form des § 29 GBO nachweisen, dass jede Möglichkeit des Bestehens oder Entstehens des zu sichernden Anspruchs ausgeschlossen ist; lediglich ganz entfernte, bloß theoretische Möglichkeiten brauchen nicht ausgeräumt zu werden (BayObLG NJW-RR 1997, 590; NJW-RR 2004, 1533; OLG Köln FGPrax 2010, 14; Schl.-Holst. OLG FGPrax 2011, 72; Palandt-Bassenge, a. a. O., § 886 Rn. 7).

    Da es möglich ist, einer unwirksamen oder erloschenen Vormerkung ohne Änderung der Grundbucheintragung einen inhaltlich identischen Rechtsänderungsanspruch zu unterlegen (BGH NJW 2008, 578; NJW 2000, 805), genügt der Nachweis, dass der (ursprünglich) gesicherte Anspruch erloschen ist, dafür allein nicht; eine Löschung kommt nur in Betracht, wenn es sich allenfalls um eine entfernte, bloß theoretische Möglichkeit handelt, dass nach der Eigentumsumschreibung die Parteien des Kaufvertrages einen deckungsgleichen Eigentumsübertragungsanspruch neu begründet haben, der mit der noch eingetragenen Vormerkung gesichert werden soll (OLG Köln FGPrax 2010, 14; Schl.-Holst. OLG FGPrax 2011, 72).

    Anhaltspunkte, dass er und der ursprüngliche Veräußerer der Vormerkung einen neuen inhaltsgleichen Anspruch unterlegt haben könnten - etwa weil der ursprüngliche Kaufvertrag unwirksam war oder aufgehoben wurde -, ergeben sich weder aus den Grundakten noch aus dem Vortrag der Beteiligten; darin unterscheidet sich der vorliegende Fall von Sachverhalten, in denen die Vormerkung einen bedingten Rückübereignungsanspruch sichert, weil dort nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden kann, dass die Beteiligten die zugrunde liegenden Vereinbarungen geändert haben (ebenso Schl.-Holst. OLG FGPrax 2011, 72 in einem ähnlichen Sachverhalt).

  • BayObLG, 21.07.2004 - 2Z BR 134/04

    Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Grundbuchberichtigung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.05.2012 - 15 W 545/12
    Der Antrag ist in einem solchen Fall sofort zurückzuweisen; das gilt auch, wenn eine Grundbuchberichtigung erstrebt wurde, weil es auch bei § 892 Abs. 2 BGB auf den Zeitpunkt der Antragstellung ankommen kann (Demharter, a. a. O., § 18 Rn. 12; BayObLG NJW-RR 2004, 1533; Schl.-Holst. OLG FGPrax 2010, 282; OLG Hamm Rpfleger 2002, 353).

    Mit einer Zwischenverfügung kann deshalb aufgegeben werden, die fehlende Zustimmung eines mittelbar Betroffenen - wie die des Grundstückseigentümers zur Löschung einer Grundschuld - beizubringen (BayObLG NJW-RR 2004, 1533; BayObLG Rpfleger 1997, 154; OLG Zweibrücken Rpfleger 1999, 533).

    (2) Im Fall der Löschung einer Vormerkung, weil ein gesicherter Anspruch nicht (mehr) bestehe, muss der Antragsteller in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise und in der Form des § 29 GBO nachweisen, dass jede Möglichkeit des Bestehens oder Entstehens des zu sichernden Anspruchs ausgeschlossen ist; lediglich ganz entfernte, bloß theoretische Möglichkeiten brauchen nicht ausgeräumt zu werden (BayObLG NJW-RR 1997, 590; NJW-RR 2004, 1533; OLG Köln FGPrax 2010, 14; Schl.-Holst. OLG FGPrax 2011, 72; Palandt-Bassenge, a. a. O., § 886 Rn. 7).

  • OLG Köln, 25.11.2009 - 2 Wx 98/09

    Voraussetzungen der Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Berichtigung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.05.2012 - 15 W 545/12
    (2) Im Fall der Löschung einer Vormerkung, weil ein gesicherter Anspruch nicht (mehr) bestehe, muss der Antragsteller in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise und in der Form des § 29 GBO nachweisen, dass jede Möglichkeit des Bestehens oder Entstehens des zu sichernden Anspruchs ausgeschlossen ist; lediglich ganz entfernte, bloß theoretische Möglichkeiten brauchen nicht ausgeräumt zu werden (BayObLG NJW-RR 1997, 590; NJW-RR 2004, 1533; OLG Köln FGPrax 2010, 14; Schl.-Holst. OLG FGPrax 2011, 72; Palandt-Bassenge, a. a. O., § 886 Rn. 7).

    Da es möglich ist, einer unwirksamen oder erloschenen Vormerkung ohne Änderung der Grundbucheintragung einen inhaltlich identischen Rechtsänderungsanspruch zu unterlegen (BGH NJW 2008, 578; NJW 2000, 805), genügt der Nachweis, dass der (ursprünglich) gesicherte Anspruch erloschen ist, dafür allein nicht; eine Löschung kommt nur in Betracht, wenn es sich allenfalls um eine entfernte, bloß theoretische Möglichkeit handelt, dass nach der Eigentumsumschreibung die Parteien des Kaufvertrages einen deckungsgleichen Eigentumsübertragungsanspruch neu begründet haben, der mit der noch eingetragenen Vormerkung gesichert werden soll (OLG Köln FGPrax 2010, 14; Schl.-Holst. OLG FGPrax 2011, 72).

  • BayObLG, 17.01.1990 - BReg. 2 Z 1/90

    Zwischenverfügung; Heilung; Mangel; Eintragungsantrag; Personenmehrheit;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.05.2012 - 15 W 545/12
    Etwas anderes gilt aber dann, wenn eine solche Bewilligung neben den zum Vollzug der begehrten Eintragung erforderlichen Erklärungen notwendig ist, die Berechtigten also insoweit nur mittelbar betroffen sind (BayObLGZ 1990, 6; Demharter, a. a. O., § 18 Rn. 12).

    Der Anwendungsbereich der Zwischenverfügung würde in der Praxis zu sehr eingeschränkt, wenn eine Zwischenverfügung auch in einem solchen Fall ausgeschlossen wäre (BayObLGZ 1990, 6).

  • BayObLG, 24.09.1985 - BReg. 2 Z 28/85

    Verpfändung eines Eigentumsverschaffungsanspruchs

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.05.2012 - 15 W 545/12
    Weil die Sicherungshypothek den Gläubiger aber nur dann schützt, wenn sie im Grundbuch eingetragen ist, hielt es aber eine Bewilligung des Gläubigers zur Umschreibung des Eigentums für erforderlich, wenn der Pfandgläubiger keinen gleichwertigen Ausgleich erhalte (BayObLGZ 1985, 332; 87, 59).

    Es hat offen gelassen, ob die Bewilligung des Pfand- oder Pfändungsgläubigers entbehrlich ist, falls zugleich die Eintragung einer Sicherungshypothek im Grundbuch beantragt wird (BayObLGZ 1985, 332; 1987, 59).

  • OLG Hamm, 21.01.2002 - 15 W 413/01

    Anfechtung einer Zwischenverfügung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.05.2012 - 15 W 545/12
    Zwar erstreckt sich die Prüfung in der Beschwerdeinstanz nur auf das vom Grundbuchamt geltend gemachte Eintragungshindernis (Demharter, a. a. O., § 71 Rn. 34; OLG Hamm Rpfleger 2002, 353).

    Der Antrag ist in einem solchen Fall sofort zurückzuweisen; das gilt auch, wenn eine Grundbuchberichtigung erstrebt wurde, weil es auch bei § 892 Abs. 2 BGB auf den Zeitpunkt der Antragstellung ankommen kann (Demharter, a. a. O., § 18 Rn. 12; BayObLG NJW-RR 2004, 1533; Schl.-Holst. OLG FGPrax 2010, 282; OLG Hamm Rpfleger 2002, 353).

  • BGH, 26.11.1999 - V ZR 432/98

    Weitere Verwendung einer erloschenen Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.05.2012 - 15 W 545/12
    Erlischt der gesicherte Anspruch, erlischt zugleich die seiner Sicherung dienende, akzessorische Vormerkung; das Grundbuch wird unrichtig (BGH NJW 2000, 805).

    Da es möglich ist, einer unwirksamen oder erloschenen Vormerkung ohne Änderung der Grundbucheintragung einen inhaltlich identischen Rechtsänderungsanspruch zu unterlegen (BGH NJW 2008, 578; NJW 2000, 805), genügt der Nachweis, dass der (ursprünglich) gesicherte Anspruch erloschen ist, dafür allein nicht; eine Löschung kommt nur in Betracht, wenn es sich allenfalls um eine entfernte, bloß theoretische Möglichkeit handelt, dass nach der Eigentumsumschreibung die Parteien des Kaufvertrages einen deckungsgleichen Eigentumsübertragungsanspruch neu begründet haben, der mit der noch eingetragenen Vormerkung gesichert werden soll (OLG Köln FGPrax 2010, 14; Schl.-Holst. OLG FGPrax 2011, 72).

  • OLG Schleswig, 09.07.2010 - 2 W 94/10

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine Zwischenverfügung des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.05.2012 - 15 W 545/12
    Der Antrag ist in einem solchen Fall sofort zurückzuweisen; das gilt auch, wenn eine Grundbuchberichtigung erstrebt wurde, weil es auch bei § 892 Abs. 2 BGB auf den Zeitpunkt der Antragstellung ankommen kann (Demharter, a. a. O., § 18 Rn. 12; BayObLG NJW-RR 2004, 1533; Schl.-Holst. OLG FGPrax 2010, 282; OLG Hamm Rpfleger 2002, 353).
  • OLG Schleswig, 21.12.2009 - 2 W 178/09

    Anforderungen an den Nachweis einer Vollmacht gegenüber dem Grundbuchamt

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.05.2012 - 15 W 545/12
    Die Voraussetzungen für den Erlass einer Zwischenverfügung sind aber in der Beschwerdeinstanz von Amts wegen nachzuprüfen; hätte der Antrag - auch aus anderen als den vom Grundbuchamt geltend gemachten Gründen - sofort zurückgewiesen werden müssen, ist die Zwischenverfügung daher aufzuheben (Demharter, a. a. O., § 77 Rn. 15; OLG Jena Rpfleger 2002, 431; OLG Schleswig NJW-RR 2010, 1316).
  • BayObLG, 29.11.1990 - BReg. 2 Z 143/90

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.05.2012 - 15 W 545/12
    Das Bayerische Oberste Landesgericht ging davon aus, dass durch die Auflassung der Anspruch auf Eigentumsübertragung und mit ihm das Pfandrecht erlösche; nach Auflassung werde das Grundbuch daher hinsichtlich des Verpfändungsvermerks unrichtig und sei auf Antrag durch Löschung dieses Vermerks nach § 22 GBO zu berichtigen, ohne dass es einer Bewilligung des Pfandgläubigers bedürfe (BayObLGZ 1983, 301; 1990, 318).
  • BayObLG, 11.02.1987 - BReg. 2 Z 56/86

    Eigentumsumschreibung bei Verpfändung des Eigentumsverschaffungsanspruchs

  • OLG Zweibrücken, 23.06.1999 - 3 W 94/99

    Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Löschung eines Grundpfandrechts

  • BayObLG, 07.11.1996 - 2Z BR 111/96

    Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Grundbuchberichtigung; keine

  • BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 102/96

    Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung

  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 21/07

    Erweiterung des Sicherungszwecks einer Rückauflassungsvormerkung

  • OLG Jena, 03.05.2002 - 6 W 682/01

    Prüfungspflicht bei Zwischenverfügung

  • BGH, 18.12.1967 - V ZB 6/67

    Eigentumsanwartschaft des Auflassungsempfängers

  • BayObLG, 08.12.1983 - BReg. 2 Z 94/83

    Zur Löschung des Verpfändungsvermerksbei der Auflassungsvormerkung

  • OLG Schleswig, 18.09.2012 - 2 W 152/11

    Vereinsregisterverfahren: Prüfung der Eintragungsfähigkeit eines Vereins zum

    Ein Schreiben mit diesem Inhalt ist ungeachtet der erteilten Rechtsmittelbelehrung keine anfechtbare Zwischenverfügung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 1. Februar 2012 - 2 W 192/11 -, FGPrax 2012, 126 und vom 18. April 2012 - 2 W 28/12 -, NZM 2012, 623, jeweils m.w.N.; OLG Nürnberg, FGPrax 2012, 155 für das Grundbuchverfahren; Reichert, Vereins- und Verbandsrecht, 11. Aufl., Kap. 10.4.8.
  • OLG Düsseldorf, 25.09.2012 - 3 Wx 31/12

    Vormerkung und Vorkaufsrecht

    Durch eine Zwischenverfügung kann nämlich nicht die Vorlage einer neuen, anders lautenden Bewilligung der Betroffenen verlangt werden (vgl. OLG Nürnberg, FG-Prax 2012, 155; Senat, Beschluss vom 15.03.2010 - 3 Wx 28/10; Demharter, GBO, § 18, Rdn. 31 f.).
  • OLG München, 09.12.2015 - 34 Wx 281/15

    Bewilligungsberechtigung des Rechtsinhabers

    Denn der Mangel des Antrags kann nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden (BGH NJW 2014, 1002 zu Rn. 6; BGHZ 27, 310/313; BayObLG NJW-RR 2004, 1533/1534; ebenso OLG Nürnberg FGPrax 2012, 155/156).
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