Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 14.09.2018 - 12 W 1312/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,45163
OLG Nürnberg, 14.09.2018 - 12 W 1312/18 (https://dejure.org/2018,45163)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 14.09.2018 - 12 W 1312/18 (https://dejure.org/2018,45163)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 14. September 2018 - 12 W 1312/18 (https://dejure.org/2018,45163)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,45163) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.10.2016 - II ZB 18/15

    Notarkostenrechnung: Geschäftswertberechnung für den Entwurf einer Anmeldung der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.09.2018 - 12 W 1312/18
    Neben der Auflösung der Gesellschaft komme dem Erlöschen der Vertretungsbefugnis der bisherigen Geschäftsführer wie auch deren Eintragung als Liquidatoren der Gesellschaft keine eigenständige, kostenrelevante Bedeutung zu (BGH, Beschluss vom 18.10.2016- II ZB 18/15, NJW-RR 2017, 162 , Rn. 9ff. bei juris; Beschluss vom 20.12.2016 - II ZB 13/16, NotBZ 2017, 152, Rn. 7 bei juris).

    Zum einen hat der BGH einen einheitlichen Beurkundungsgegenstand im Sinne des § 86 Abs. 1 GNotKG explizit nur für den Fall bejaht, dass mit der Anmeldung der Auflösung der Gesellschaft zugleich die bisherigen Geschäftsführer als Liquidatoren der Gesellschaft eingetragen werden sollen (BGH, Beschluss vom 18.10.2016 a.a.O. Rn. 13 bei juris).

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2013 - 11 Wx 52/12

    Handelsregistergebühr: Gebührenrechtliche Behandlung der Herabsetzung der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.09.2018 - 12 W 1312/18
    Die gegenteilige Ansicht, nach der die Aufzählung des § 2 Abs. 3 HRegGebV nicht abschließend sein soll [OLG Karlsruhe, NZG 2013, 624 (für den Fall der Herabsetzung der Haftsumme eines Kommanditisten und die Zuschreibung von dessen Kommanditanteil bei einem oder mehreren Kommanditisten); Sommerfeldt in: Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG , 2. Aufl., § 2 HRegGebV Rn. 21; Waldner in: Rohs/Wedewer, GNotKG , 115. Aktualisierung, Anhang zu § 58 Rn. 27] widerspricht den oben dargelegten Gesichtspunkten und wird vom Senat nicht geteilt.

    f) Zwar trifft es zu, dass - im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit - grundsätzlich eine einheitliche Tatsache vorliegt, wenn mehrere Registertatsachen dergestalt eine Einheit bilden, dass sie nur gemeinsam eingetragen werden können (vgl. OLG Karlsruhe, NZG 2013, 624 für den Fall der Herabsetzung der Haftsumme eines Kommanditisten und die Zuschreibung von dessen Kommanditanteil bei einem oder mehreren Kommanditisten).

  • BayObLG, 19.04.2002 - 3Z AR 16/02

    Erinnerung gegen Kostenansätze des Registergerichts; Bestimmung des örtlichen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.09.2018 - 12 W 1312/18
    Insoweit hat nicht der Kostenbeamte zu entscheiden, sondern der in der "Hauptsache" zuständige Richter oder Rechtspfleger (vgl. BayObLG, Beschluss Vom 19.04.2002 - 3Z AR 16/02, NJW-RR 2002, 1118 ; OLG München, Beschluss vom 23.12.2016 - 34 Wx 414/16 Kost, juris; Fackelmann in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl., § 81 GNotKG Rn. 10).
  • BGH, 07.05.2007 - II ZB 21/06

    Anforderungen an die Eintragung der Vertretungsregelung bei Auflösung einer GmbH)

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.09.2018 - 12 W 1312/18
    Diese abstrakte Vertretungsbefugnis wie auch eine Alleinvertretungsbefugnis des einzigen Liquidators sind im Handelsregister einzutragen (BGH, Beschluss vom 07.05.2007 - II ZB 21/06, NJW-RR 2007, 1261 ; Haas in: Baumbach/Hueck, GmbHG , 21. Aufl., § 67 Rn. 2).
  • BayObLG, 31.03.1994 - 3Z BR 8/94

    Anmeldung der Auflösung einer GmbH

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.09.2018 - 12 W 1312/18
    Auch liegt in der Anmeldung der Auflösung der Gesellschaft sowie deren Liquidatoren gleichzeitig die Erklärung des Anmelders, dass die Vertretungsbefugnis der bisherigen Geschäftsführer erloschen ist (BayObLG, Beschluss vom 31.03.1994 - 3Z BR 8/94, BayObLGZ 1994, 102 ).
  • BGH, 22.09.2016 - IX ZB 82/15

    Insolvenzverwaltervergütung im Verbraucherinsolvenzverfahren: Entscheidung eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.09.2018 - 12 W 1312/18
    Zwar wäre dem (originären) Einzelrichter die Entscheidung von Rechtssachen grundsätzlicher Bedeutung versagt; bejaht ein Einzelrichter mit der Zulassungsentscheidung zugleich die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, ist seine Entscheidung objektiv willkürlich und verstößt gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters (vgl. BGH, Beschluss Vom 22.09.2016 - IX ZB 82/15, Rn. 3 bei juris).
  • OLG München, 23.12.2016 - 34 Wx 414/16

    Verfahren der Erinnerung gegen den Kostenansatz und zur Geschäftswertfestsetzung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.09.2018 - 12 W 1312/18
    Insoweit hat nicht der Kostenbeamte zu entscheiden, sondern der in der "Hauptsache" zuständige Richter oder Rechtspfleger (vgl. BayObLG, Beschluss Vom 19.04.2002 - 3Z AR 16/02, NJW-RR 2002, 1118 ; OLG München, Beschluss vom 23.12.2016 - 34 Wx 414/16 Kost, juris; Fackelmann in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl., § 81 GNotKG Rn. 10).
  • BGH, 20.12.2016 - II ZB 13/16

    Notarkostenrechnung: Geschäftswertberechnung für den Entwurf einer Anmeldung der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.09.2018 - 12 W 1312/18
    Neben der Auflösung der Gesellschaft komme dem Erlöschen der Vertretungsbefugnis der bisherigen Geschäftsführer wie auch deren Eintragung als Liquidatoren der Gesellschaft keine eigenständige, kostenrelevante Bedeutung zu (BGH, Beschluss vom 18.10.2016- II ZB 18/15, NJW-RR 2017, 162 , Rn. 9ff. bei juris; Beschluss vom 20.12.2016 - II ZB 13/16, NotBZ 2017, 152, Rn. 7 bei juris).
  • OLG München, 16.08.2021 - 31 Wx 212/18

    Gebührenfreiheit der Löschung einer Prokura im Zuge der Gesamtlöschung der Firma

    Der Hinweis der Beteiligten zu 2 auf die Entscheidungen des OLG Nürnberg 12 W 1312/18 und 12 W 1516/18 (zitiert in Sikora/Strauß DNotZ 2019, 596 Fn. 86) greift nicht, da diese jeweils andere Sachverhalte (Eintragung von Liquidatoren) betreffen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht