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   OLG Nürnberg, 14.09.2018 - 3 U 1138/18   

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https://dejure.org/2018,37859
OLG Nürnberg, 14.09.2018 - 3 U 1138/18 (https://dejure.org/2018,37859)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 14.09.2018 - 3 U 1138/18 (https://dejure.org/2018,37859)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 14. September 2018 - 3 U 1138/18 (https://dejure.org/2018,37859)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Marktbeobachtungspflicht im Wettbewerbsrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2019, 131
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Nürnberg-Fürth, 22.05.2018 - 3 HKO 2081/18

    Wettbewerbsrecht: Verbandsklagebefugnis

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.09.2018 - 3 U 1138/18
    Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 22.05.2018, Aktenzeichen 3 HK O 2081/18, wird zurückgewiesen.

    Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 22.05.2018, Aktenzeichen 3 HK O 2081/18, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

  • KG, 02.06.2017 - 5 U 196/16

    Coolsculpting - Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.09.2018 - 3 U 1138/18
    Es besteht keine Marktbeobachtungspflicht, weshalb bloßes "Kennenmüssen", also nur (leicht) "fahrlässige" Unkenntnis nicht genügt (KG Berlin, Urteil vom 02. Juni 2017 - 5 U 196/16, Rn. 5).
  • OLG München, 17.11.2016 - 29 U 3281/16
    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.09.2018 - 3 U 1138/18
    Die Dringlichkeit kann jedoch wieder aufleben, wenn sich die Umstände wesentlich ändern, z.B. der Verletzer sein Verhalten intensiviert (OLG München, Urteil vom 17. November 2016 - 29 U 3281/16 -, Rn. 15).
  • OLG Hamburg, 25.07.2007 - 3 U 66/07

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Werbung für

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.09.2018 - 3 U 1138/18
    Ändern sich die Umstände dagegen so wesentlich, dass ein kerngleicher Verstoß nicht gegeben ist, ist Dringlichkeit anzunehmen (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 25. Juli 2007 - 3 U 66/07, Rn. 11).
  • OLG Nürnberg, 18.07.2023 - 3 U 1092/23

    Vorwurf des Rechtsmissbrauchs gegenüber der Verfolgung von irreführenden Angaben

    Entscheidend ist dabei allein der Zeitpunkt, zu welchem dem Verfügungskläger die maßgeblichen Tatsachen bekannt geworden sind (OLG Nürnberg, GRUR-RR 2019, 131 Rn. 46 - Schnupfenmittel).
  • OLG Nürnberg, 24.10.2023 - 3 U 965/23

    Dringlichkeitsverlust bei Ausschöpfen der gesetzlichen Berufungseinlegungs- und

    Entscheidend ist dabei allein der Zeitpunkt, zu welchem der Verfügungsklagepartei die maßgeblichen Tatsachen bekannt geworden sind (OLG Nürnberg, GRUR-RR 2019, 131, Rn. 46 - Schnupfenmittel; OLG Nürnberg WRP 2021, 944 Rn. 38).
  • OLG Hamburg, 23.06.2022 - 5 U 173/19

    Ganzkörperkältetherapie - Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführung bei Werbung

    Es handelt sich bei jeder einzelnen angegriffenen Werbeaussage um einen gesonderten Streitgegenstand (OLG Nürnberg GRUR-RR 2019, 131 Rn. 21 - Schnupfenmittel).
  • OLG Nürnberg, 22.04.2021 - 3 U 700/21

    Sekundäre Darlegungslast des Werbenden beim Angebot von Aktivierungsschlüsseln

    Entscheidend ist dabei allein der Zeitpunkt, zu welchem der Verfügungsklagepartei die maßgeblichen Tatsachen bekannt geworden sind (OLG Nürnberg, Beschluss vom 14.9.2018 - 3 U 1138/18, GRUR-RR 2019, 131, Rn. 46 - Schnupfenmittel).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2021 - L 11 KR 772/20

    Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung im sozialgerichtlichen Verfahren zur

    Wer in Kenntnis der maßgeblichen Umstände und der ihm fortdauernd drohenden Nachteile ohne überzeugenden Grund längere Zeit untätig geblieben ist und dadurch die Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs verzögert, hat damit zu erkennen gegeben, dass die Sache für ihn nicht so eilig ist (OLG Nürnberg, Beschluss vom 14. September 2018 - 3 U 1138/18 - GRUR-RR 2019, 131 - juris-Rn. 5; KG, Beschluss vom 2. Juni 2017 - 5 U 196/16 - juris-Rn. 4; OLG Hamm, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 U 183/10 - juris-Rn. 52; OLG Frankfurt, Urteil vom 14. August 2008 - 1 U 27/08 - juris-Rn. 3; jeweils m.w.N.).
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