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   OLG Nürnberg, 14.11.2014 - 7 UF 1196/14   

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https://dejure.org/2014,38346
OLG Nürnberg, 14.11.2014 - 7 UF 1196/14 (https://dejure.org/2014,38346)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 14.11.2014 - 7 UF 1196/14 (https://dejure.org/2014,38346)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 14. November 2014 - 7 UF 1196/14 (https://dejure.org/2014,38346)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Der Mutter des während des Vaterschaftsanfechtungsverfahrens verstorbenen Vaters steht ein Beschwerderecht gegen die ihren Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens ablehnende Entscheidung nicht zu.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde der Mutter des während des Vaterschaftsanfechtungsverfahrens verstorbenen Vaters gegen die Ablehnung der Fortsetzung des Verfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 59 Abs. 1; FamFG § 181
    Zulässigkeit der Beschwerde der Mutter des während des Vaterschaftsanfechtungsverfahrens verstorbenen Vaters gegen die Ablehnung der Fortsetzung des Verfahrens

  • rechtsportal.de

    FamFG § 59 Abs. 1 ; FamFG § 181
    Zulässigkeit der Beschwerde der Mutter des während des Vaterschaftsanfechtungsverfahrens verstorbenen Vaters gegen die Ablehnung der Fortsetzung des Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Fortsetzung des Vaterschaftsanfechtungsverfahrens durch die Großmutter nach Tod des Vaters

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Beschwerderecht der Mutter des während des Vaterschaftsanfechtungsverfahrens verstorbenen Vaters

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Beschwerderecht der Mutter des während des Vaterschaftsanfechtungsverfahrens verstorbenen Vaters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 1280
  • NJW-RR 2015, 325
  • FamRZ 2015, 770
  • FamRZ 2015, 771
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.04.2005 - XII ZB 184/02

    Beschwerdebefugnis im nachträglichen Vaterschaftsfeststellungsverfahren

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.11.2014 - 7 UF 1196/14
    Eine Rechtsbeeinträchtigung im Sinne des § 59 Abs. 1 FamGKG leitet sich auch nicht aus einer möglichen Erbenstellung der Beschwerdeführerin ab, weil es sich insoweit lediglich um eine mittelbare Betroffenheit handelt (Musielak-Borth/Grandel, FamFG, 4. Aufl., § 172 Rn 2; vgl. BGH FamRZ 2005, 1067; Löhnig, FamRZ 2009, 1798 ff., 1799).

    Der Bundesgerichtshof hat in der in FamRZ 2005, 1067 abgedruckten Entscheidung zwar ausgeführt, dass die Feststellung der Vaterschaft unmittelbar in die Rechtsstellung gesetzlicher Erben entfernterer Ordnung eingreife.

  • BGH, 09.11.2011 - XII ZR 136/09

    Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter zur Vorbereitung eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.11.2014 - 7 UF 1196/14
    Wegen der materiellen Beteiligtenstellung der Beschwerdeführerin verweise er auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs mit Aktenzeichen XII ZR 136/09.

    (2) Eine Beschwerdeberechtigung der Beschwerdeführerin ergibt sich auch nicht aus der vom Verfahrensbevollmächtigten der Beschwerdeführerin zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9. November 2011, Az. XII ZR 136/09 (abgedruckt in FamRZ 2012, 200); denn diese betrifft die Durchbrechung der Rechtsausübungssperre des § 1600 d Abs. 4 BGB im Regressprozess des Scheinvaters gegen den mutmaßlichen Erzeuger des Kindes, und nicht die Durchbrechung der Rechtsausübungssperre des § 1600 d Abs. 4 BGB im Fall der Inanspruchnahme von Großeltern durch das Enkelkind auf Unterhalt oder aus seiner erbrechtlichen Stellung ihnen gegenüber.

  • BGH, 19.01.2011 - XII ZB 326/10

    Beschwerdebefugnis des Klägers eines Rechtsstreits hinsichtlich der Ablehnung der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.11.2014 - 7 UF 1196/14
    Eine unmittelbare Rechtsbeeinträchtigung ist dabei nur zu bejahen, wenn ein unmittelbarer Eingriff in ein subjektives Recht gegeben ist (BGH FamRZ 2011, 465).
  • LG Berlin, 15.02.2011 - 37 O 224/10

    Vaterschaftsanfechtungsklage: Tod des rechtlichen Vaters während des Verfahrens;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.11.2014 - 7 UF 1196/14
    Weiter wird die Meinung vertreten, dass die Angehörigen oder Erben des verstorbenen Mannes nicht zu beteiligen sind (MüKo, ZPO, 2. Aufl., § 172 Rn 15; Keidel-Engelhardt, FamFG, 18. Aufl., § 181 Rn 2; LG Berlin FamRZ 2011, 1308).
  • OLG Hamm, 19.01.2011 - 8 UF 263/10

    Zulässigkeit der Beschwerde der Großeltern gegen die Ablehnung der Bestellung der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.11.2014 - 7 UF 1196/14
    Dagegen genügt es nicht, wenn der Beschwerdeführer nur ein berechtigtes wirtschaftliches, ideelles oder sonstiges Interesse an der Änderung oder Beseitigung der Entscheidung hat (BGH NJW 2005, 975; OLG Hamm NJW-RR 2011, 585).
  • OLG Nürnberg, 14.11.2014 - 7 WF 1338/14

    Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Verfahrensbeteiligung der Mutter des während

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.11.2014 - 7 UF 1196/14
    Die Beschwerde gegen die Ablehnung der Fortführung des Verfahrens wird unter dem vorliegenden Aktenzeichen 7 UF 1196/14 behandelt und die sofortige Beschwerde unter dem Aktenzeichen 7 WF 1338/14.
  • OLG Nürnberg, 14.11.2014 - 7 WF 1338/14

    Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsreformgesetz - KindRG)

    Die Beschwerde gegen die Ablehnung der Fortführung des Verfahrens wird unter dem Aktenzeichen 7 UF 1196/14 behandelt und die sofortige Beschwerde unter dem vorliegenden Aktenzeichen 7 WF 1338/14.
  • LG Gießen, 24.11.2021 - 3 O 383/20
    Im Übrigen wäre die Beklagte auch hier nicht Klärungsberechtigt, wie sich aus § 181 FamFG ergibt (BGH NJW 2015, 2888; verfassungsrechtlich unbedenklich: BVerfG BeckRS 2016, 40560; vgl. auch BGH FamRZ 2005, 1067; OLG Karlsruhe NZFam 2017, 414; OLG Nürnberg FamRZ 2015, 771; Keidel/Engelhardt Rn. 2; BJS FamFG/Löhnig Rn. 3; aA Musielak/Borth/Borth/Grandel § 172 Rn. 2; BeckOK FamFG/Weber, 40. Ed. 1.7.2021, FamFG § 181 Rn. 2.2).
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