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   OLG Nürnberg, 15.02.2011 - 14 U 691/09   

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https://dejure.org/2011,17295
OLG Nürnberg, 15.02.2011 - 14 U 691/09 (https://dejure.org/2011,17295)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15.02.2011 - 14 U 691/09 (https://dejure.org/2011,17295)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15. Februar 2011 - 14 U 691/09 (https://dejure.org/2011,17295)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zwangsverwaltung: Zulässigkeit einer auf mehrere selbstständige prozessuale Ansprüche gestützten Teilklage nach einem Brandschaden in einer Diskothek; Eigenhaftung des Institutsverwalters einer Sparkasse wegen Nichtabschlusses einer angemessenen Gebäudeversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Teilklage hinsichtlich eines Brandschadens; Haftung des Instituts i.S.v. § 150a Abs. 1 Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) bei Bestellung eines Mitarbeiters als Zwangsverwalter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Teilklage hinsichtlich eines Brandschadens; Haftung des Instituts i.S. von § 150a Abs. 1 ZVG bei Bestellung eines Mitarbeiters als Zwangsverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2011, 422
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.04.2005 - V ZB 15/05

    Voraussetzungen der Bindung des Gerichts an einen vom Gläubiger vorgeschlagenen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.02.2011 - 14 U 691/09
    Schlägt hingegen (wie hier) die Beklagte zu 2 als Institut eine in ihren Diensten stehende Person als sogenannten Instituts-Zwangsverwalter vor, so hat das Vollstreckungsgericht diesen zu bestellen, wenn das Institut die dem Verwalter nach § 154 Abs. 1 ZVG obliegende Haftung übernimmt und gegen den Vorgeschlagenen mit Rücksicht auf die Person oder die Art der Verwaltung keine Bedenken bestehen (§ 150a Abs. 2 Satz 1 ZVG; vgl. BGH, Beschl. v. 14.4.2005 - V ZB 15/05, NJW-RR 2005, 1299, Rn. 6, 9 nach juris).

    Die Regelung des § 150a ZVG bezweckt somit die Verbilligung der Zwangsverwaltung und will die durch Abs. 1 privilegierten Beteiligten an einer wirtschaftlichen Ausgestaltung des Verfahrens interessieren (BGH, Beschl. v. 14.4.2005 - V ZB 15/05, NJW-RR 2005, 1299, Rn. 9 nach juris; Stöber, ZVG, aaO., § 150a Rn. 1; Engels, in: Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, aaO., § 150a Rn. 1).

  • BGH, 11.11.2004 - III ZR 200/03

    Amtspflichten der Katastrophenschutzbehörde bei drohendem Deichbruch

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.02.2011 - 14 U 691/09
    Das gilt jedoch nicht für bloße unselbständige Rechnungsposten (BGH, Urt. v. 11.11.2004 - III ZR 200/03, VersR 2005, 1580, Rn. 9 nach juris m.w.N.).

    Die hier mit der Klage geltend gemachten Einzelschäden an Inventar und Gebäude gehören aber zu derselben Schadensart (Sachschäden) und haben deshalb innerhalb des einheitlichen Schadenersatzanspruchs lediglich die Bedeutung unselbständiger und im Rahmen des Gesamtbetrags austauschbarer Faktoren (BGH, Urt. v. 11.11.2004 - III ZR 200/03, VersR 2005, 1580, Rn. 9 nach juris m.w.N).

  • OLG Saarbrücken, 04.06.2013 - 5 W 43/13

    Hausratversicherung: Hausratschaden durch Schmelzwasser von Hagelmassen

    Im vorliegenden Fall dürften die im Einzelnen als beschädigt behaupteten, einer Hausratsversicherung unterfallenden Gegenstände der letztgenannten Konstellation zuordnen sein (vgl. - zu Einzelschäden an Inventar und Gebäude innerhalb eines einheitlichen Schadenersatzanspruchs - OLG Nürnberg, Urt. v. 15.2.2011 - 14 U 691/09; siehe auch BGH, Urt. v. 22.5.1984 - VI ZR 228/82 - VersR 1984, 782).
  • OLG Rostock, 21.01.2022 - 4 U 132/18

    Rücktritt des Versicherers vom Versicherungsvertrag aufgrund

    Das gilt aber nicht für bloße unselbständige Rechnungsposten, wobei die hier von der Beklagten angeführten Differenzierungen zwischen Kostenversicherung und Sachversicherung sowie dem Neuwert- und dem Zeitwertschaden insgesamt zu derselben Schadensart der versicherten Sachschäden gehören und deshalb innerhalb des einheitlichen Schadenersatzanspruchs lediglich die Bedeutung unselbständiger und im Rahmen des Gesamtbetrags austauschbarer Faktoren haben (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 15.02.2011, Az.: 14 U 691/09, - zitiert nach juris -, Rn. 45 m. w. N.).
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