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   OLG Nürnberg, 15.02.2023 - 8 U 2488/22   

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https://dejure.org/2023,4437
OLG Nürnberg, 15.02.2023 - 8 U 2488/22 (https://dejure.org/2023,4437)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15.02.2023 - 8 U 2488/22 (https://dejure.org/2023,4437)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15. Februar 2023 - 8 U 2488/22 (https://dejure.org/2023,4437)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    BGB §§ 280 Abs. 1, 249; VVG § 203; ZPO §§ 520 Abs. 3, 522 Abs. 1, 531 Abs. 2, 533
    Voraussetzungen einer zulässigen Berufung im Streit um Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung

  • rewis.io

    Voraussetzungen einer zulässigen Berufung im Streit um Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • LG Nürnberg-Fürth, 20.12.2022 - 2 O 6964/21

    Keine Hemmung der Verjährung von Beitragsrückerstattungsansprüchen durch

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.02.2023 - 8 U 2488/22
    d) Unabhängig vom Vorliegen eines haftungsbegründenden Tatbestandes war die Beauftragung der Klägervertreter mit der (zunächst nur) vorgerichtlichen Geltendmachung der Klageforderungen jedenfalls nicht erforderlich i.S.d. § 249 Abs. 2 S. 1 BGB (vgl. LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 20.12.2022 - 2 O 6964/21 juris Rn. 143).

    Die in einem - soweit ersichtlich vergleichbaren - Parallelfall vom OLG Köln vertretene Ansicht (vgl. Urteil vom 02.09.2022 - 20 U 266/21, juris Rn. 58; vom LG Nürnberg-Fürth in der vorzitierten Entscheidung vom 20.12.2022 - 2 O 6964/21, juris Rn. 143 als "nicht lebensnah" bezeichnet).

  • BGH, 25.04.2022 - VIa ZR 524/21

    Anspruch auf Freistellung von außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.02.2023 - 8 U 2488/22
    c) Voraussetzung für einen Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten ist grundsätzlich, dass der Geschädigte im Innenverhältnis zur Zahlung der in Rechnung gestellten Kosten verpflichtet ist und die konkrete anwaltliche Tätigkeit im Außenverhältnis aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf seine spezielle Situation zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war (vgl. BGH, Beschluss vom 25.04.2022 - VIa ZR 524/21, juris Rn. 7).

    Hat der Kläger von vornherein nicht mit einer freiwilligen Leistung rechnen können, ist der Schuldner bekanntermaßen zahlungsunwillig und erscheint der Versuch einer außergerichtlichen Anspruchsdurchsetzung auch nicht aus sonstigen Gründen erfolgversprechend, sind die dadurch verursachten Kosten nicht zweckmäßig; insoweit kommt es auf die (Gesamt-)Umstände des Einzelfalls an, deren Würdigung dem Tatgericht obliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 25.04.2022 - VIa ZR 524/21, juris Rn. 8).

  • LG Nürnberg-Fürth, 28.07.2022 - 8 O 6639/21

    Auskunft, Versicherungsvertrag, Rechtsanwaltskosten, Versicherer,

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.02.2023 - 8 U 2488/22
    Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 28.07.2022, Az. 8 O 6639/21, soweit sie die Berufungsanträge zu 1), zu 2) und zu 3) aus der Berufungsbegründung vom 02.11.2022 (vgl. dort, S. 2) betrifft, gemäß § 522 Abs. 1 Satz 2 ZPO durch Beschluss als unzulässig zu verwerfen.

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 28.07.2022, Az. 8 O 6639/21, hinsichtlich des Berufungsantrags zu 4) aus der Berufungsbegründung vom 02.11.2022 (betreffend außergerichtliche Anwaltskosten) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung insoweit offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

  • BGH, 12.10.2021 - VI ZB 76/19

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der in einen Motor eingebauten Software zur

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.02.2023 - 8 U 2488/22
    Eine solche Berufung ist jedenfalls dann unzulässig, wenn - wie hier - ungeachtet einer gegebenenfalls fortwirkenden Beschwer der Rechtsmittelführer in der Berufungsbegründung nicht die Umstände bezeichnet, aus denen sich nach seiner Ansicht die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 12.10.2021 - VI ZB 76/19, juris Rn. 4).

    Dies macht es aber erforderlich, in der Berufungsbegründung gemäß § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 ZPO die Tatsachen vorzutragen, aufgrund derer das neue Vorbringen nach Ansicht des Berufungsführers zuzulassen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12.10.2021 - VI ZB 76/19, juris Rn. 6; Zöller/Heßler, a.a.O., § 520 Rn. 37 jeweils m.w.N.).

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.02.2023 - 8 U 2488/22
    Diese Pflichtwidrigkeit hat die Vertragspartei aber nicht schon dann i.S.d. § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB zu vertreten, wenn sie nicht erkennt, dass ihre Rechtsposition in der Sache nicht berechtigt ist, sondern erst, wenn sie diese Rechtsposition auch nicht als plausibel ansehen durfte (vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2009 - V ZR 133/08, juris Rn. 19 ff.).
  • BGH, 28.05.2013 - XI ZR 148/11

    Haftung der Bank aus Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht über

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.02.2023 - 8 U 2488/22
    Da der Versuch einer außergerichtlichen Regulierung mit anwaltlicher Hilfe somit keinerlei Aussicht auf Erfolg versprach und damit kein Grund zu der Annahme bestand, eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden zu können (vgl. BGH, Urteil vom 28.05.2013 - XI ZR 148/11, juris Rn. 35), wäre die Klagepartei gehalten gewesen, den Klägervertretern bereits von Anfang an einen unbedingten Klageauftrag zu erteilen; dann wären deren Tätigkeiten vor Erhebung der Klage allein unter die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV-RVG gefallen (vgl. BGH, Urteil vom 07.05.2015 - III ZR 304/14, BGHZ 205, 260 Rn. 35).
  • BGH, 07.05.2015 - III ZR 304/14

    Kostenübernahmebescheid des Sozialhilfeträgers bezüglich der dem

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.02.2023 - 8 U 2488/22
    Da der Versuch einer außergerichtlichen Regulierung mit anwaltlicher Hilfe somit keinerlei Aussicht auf Erfolg versprach und damit kein Grund zu der Annahme bestand, eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden zu können (vgl. BGH, Urteil vom 28.05.2013 - XI ZR 148/11, juris Rn. 35), wäre die Klagepartei gehalten gewesen, den Klägervertretern bereits von Anfang an einen unbedingten Klageauftrag zu erteilen; dann wären deren Tätigkeiten vor Erhebung der Klage allein unter die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV-RVG gefallen (vgl. BGH, Urteil vom 07.05.2015 - III ZR 304/14, BGHZ 205, 260 Rn. 35).
  • BGH, 05.10.1983 - VIII ZR 224/82

    Prüfung des Grunds des Anspruchs durch das Berufungsgericht - Begründung der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.02.2023 - 8 U 2488/22
    Allein schon aus der Berufungsbegründung sollen Gericht und Gegner erkennen können, welche Gesichtspunkte der Berufungskläger seiner Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung zugrunde legen, insbesondere welche tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen des erstinstanzlichen Urteils er bekämpfen und auf welche Gründe er sich hierfür stützen will (vgl. BGH, Urteil vom 05.10.1983 - VIII ZR 224/82, juris Rn. 7).
  • BGH, 29.10.2019 - VI ZR 45/19

    Anspruch eines Autovermietungsunternehmen auf Ersatz vorgerichtlicher

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.02.2023 - 8 U 2488/22
    Auf die Frage, ob die streitgegenständliche Rechtsmaterie aufgrund ihrer Komplexität die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts rechtfertigt (vgl. BGH, Urteile vom 29.10.2019 - VI ZR 45/19, juris Rn. 21 f. und vom 17.09.2015 - IX ZR 280/14, juris Rn. 8), kommt es hier nicht entscheidungserheblich an.
  • BGH, 16.12.2020 - IV ZR 294/19

    Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.02.2023 - 8 U 2488/22
    Das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs betreffend die formelle Rechtmäßigkeit von Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung erging erst zu einem späteren Zeitpunkt (vgl. BGH, Urteil vom 16.12.2020 - IV ZR 294/19, NJW 2021, 378).
  • BGH, 22.06.2022 - IV ZR 193/20

    Prämienerhöhung in der Privaten Krankenversicherung: Verjährung eines Anspruchs

  • OLG Köln, 02.09.2022 - 20 U 266/21

    Prämienanpassung; Schwellenwert; vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten

  • OLG Dresden, 15.02.2022 - 4 U 1672/21

    VVG, BGB, MB/KK, KV RVG

  • BGH, 17.09.2015 - IX ZR 280/14

    Verzugsschadensersatz: Ersatzfähige Rechtsanwaltskosten für Mahnschreiben

  • BGH, 29.09.2011 - IX ZB 106/11

    Regressklage gegen Rechtsanwalt wegen pflichtwidriger Prozessführung:

  • BGH, 07.10.2021 - III ZB 50/20

    Berufungsbegründungsfrist, unzulängliche Berufungsbegründung

  • BGH, 06.11.1986 - IX ZR 8/86

    Übergang von der Feststellungs- zur Leistungsklage im Berufungsverfahren

  • OLG Brandenburg, 08.11.2023 - 11 U 263/21

    Beweislast des Krankenversicherers zur materiellen Wirksamkeit von

    Maßgeblich ist insoweit, dass das Grundsatzurteil des BGH betreffend die formelle Rechtmäßigkeit von Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung (vgl. BGH, Urt. v. 16.12.2020 - IV ZR 294/19, r+s 2021, 89) erst zu einem späteren Zeitpunkt erging (so überzeugend OLG Nürnberg, Hinweisbeschl. v. 15.2.2023 - 8 U 2488/22, r+s 2023, 553, Rn. 36).
  • OLG Köln, 19.09.2023 - 9 U 231/22
    Eine Unzulässigkeit der Berufung mag in Fällen der vorliegenden Art daher in Betracht zu ziehen sein, wenn der Kläger mit der Stufenklage in erster Instanz vollständig unterliegt (also auch das Auskunftsbegehren abgewiesen wird) und er dann in der Berufung gleichwohl ausschließlich bezifferte Klageanträge stellt (so die Konstellation bei OLG Nürnberg v. 15.02.2023 - 8 U 2488/22, juris).
  • OLG Brandenburg, 05.04.2023 - 11 U 248/22

    Auskunftsanspruch des Versicherten zur privaten Krankenversicherung;

    Der Senat vertritt damit im Ergebnis die Rechtsauffassung, die auch der von Beklagtenseite in der Berufungserwiderung zitierten Entscheidung des OLG Hamm (Beschl. v. 29.11.2022 - 20 U 218/22) in einem - soweit ersichtlich - vergleichbaren Parallelfall zugrunde liegt und der auch jüngst das OLG Nürnberg gefolgt ist (Beschl. v. 15.02.2023 - 8 U 2488/22, NJOZ 2023, 364 - rechtskräftig).
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