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   OLG Nürnberg, 15.03.2019 - 3 U 22/19   

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https://dejure.org/2019,12526
OLG Nürnberg, 15.03.2019 - 3 U 22/19 (https://dejure.org/2019,12526)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15.03.2019 - 3 U 22/19 (https://dejure.org/2019,12526)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15. März 2019 - 3 U 22/19 (https://dejure.org/2019,12526)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • BAYERN | RECHT

    KG § 22, § 23; ZPO § 522 Abs. 2; BGB § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 S. 2; EMRK Art. 8 Abs. 1, Art. 10 Abs. 1
    Unterlassungsansprüche in Bezug auf die Berichterstattung in einem laufenden Strafverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Bildberichterstattung über ein Strafverfahren

  • rewis.io

    Unterlassungsansprüche in Bezug auf die Berichterstattung in einem laufenden Strafverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechtigtes Interesse; Berufung; Bildnis; Identifizierende Berichterstattung; Wortberichterstattung; Zeitgeschichte; Unterlassungsansprüche

  • rechtsportal.de

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Bildberichterstattung über ein Strafverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 1191
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.02.2016 - VI ZR 367/15

    Rechtmäßigkeit der Abrufbarkeit von Altmeldungen im Online-Archiv einer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.03.2019 - 3 U 22/19
    Denn die Berichterstattung über ein Strafverfahren in einer Weise, die - jedenfalls für einen gewissen Personenkreis - die Identifizierung des Angeklagten ermöglicht, beeinträchtigt zwangsläufig dessen Recht auf Schutz seiner Persönlichkeit und guten Ruf, weil sie sein mögliches Fehlverhalten öffentlich bekannt macht und seine Person in den Augen der Adressaten negativ qualifiziert (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 2016 - VI ZR 367/15, Rn. 15).

    Ob im Einzelfall dem Recht auf Schutz der Persönlichkeit oder dem Informationsinteresse Vorrang gebührt, hängt unter anderem von dem Verdachtsgrad ab, dem der Beschuldigte ausgesetzt war und gegebenenfalls noch ist (BGH, Urteil vom 16. Februar 2016 - VI ZR 367/15, Rn. 38).

    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (BGH, Urteil vom 16. Februar 2016 - VI ZR 367/15, Rn. 18).

    Andererseits sind die Anforderungen umso höher, je schwerwiegender die Äußerung das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt (BGH, Urteil vom 16. Februar 2016 - VI ZR 367/15, Rn. 22).

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.03.2019 - 3 U 22/19
    Unzulässig ist nach diesen Grundsätzen eine auf Sensationen ausgehende, bewusst einseitige oder verfälschende Darstellung; vielmehr müssen auch die zur Verteidigung des Beschuldigten vorgetragenen Tatsachen und Argumente berücksichtigt werden (BGH, Urteil vom 07. Dezember 1999 - VI ZR 51/99, Rn. 20).
  • BGH, 19.03.2013 - VI ZR 93/12

    Zulässigkeit einer Berichterstattung über ein laufendes Strafverfahren

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.03.2019 - 3 U 22/19
    Außerdem ist eine mögliche Prangerwirkung zu berücksichtigen, die durch die Medienberichterstattung bewirkt werden kann (BGH, Urteil vom 19. März 2013 - VI ZR 93/12, Rn. 18 f.).
  • OLG Saarbrücken, 05.10.2016 - 5 U 3/16
    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.03.2019 - 3 U 22/19
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass wenn der Verdacht einer Straftat über das Stadium eines bloßen Anfangsverdachts hinaus gediehen war und die Staatsanwaltschaft zur Erhebung der Anklage und das Gericht zur Eröffnung des Hauptverfahrens veranlasste, regelmäßig die Presse nicht gehalten ist, die vorangegangenen Ermittlungen in Zweifel zu ziehen (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 05. Oktober 2016 - 5 U 3/16, Rn. 43 und 53).
  • BGH, 15.11.2005 - VI ZR 286/04

    Verkehrsverstoß von Prominenten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.03.2019 - 3 U 22/19
    Bei Straftaten, die die Öffentlichkeit in besonderem Maße berühren, kann wegen der Stellung der Person des Beschuldigten und der Art der Straftat eine namentliche Berichterstattung auch unterhalb der Schwelle der Schwerkriminalität zulässig sein (BGH, Urteil vom 15. November 2005 - VI ZR 286/04, Rn. 24).
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05

    Klinik-Geschäftsführer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.03.2019 - 3 U 22/19
    Dabei ist der Begriff der identifizierenden Berichterstattung ein durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs geprägter allgemeiner Rechtsbegriff, dessen Sinngehalt jedenfalls im vorliegenden Kontext nicht zweifelhaft oder zwischen den Parteien streitig und deshalb als Verallgemeinerung der konkreten Verletzungsform im Interesse einer sachgerechten Titulierung unbedenklich ist (BGH, Urteil vom 21. November 2006 - VI ZR 259/05, Rn. 9).
  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 13/06

    Caroline von Monaco - Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG bei

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.03.2019 - 3 U 22/19
    Ob die der Verbreitung oder Zurschaustellung des Bildnisses entgegenstehenden Belange des Abgebildeten oder von dessen Angehörigen berechtigte Interessen sind, kann nur aufgrund einer für den Einzelfall durchzuführenden Würdigung der Berichterstattung in ihrer Gesamtheit festgestellt werden (BGH, Urteil vom 06. März 2007 - VI ZR 13/06).
  • KG, 15.06.2006 - 10 U 184/05

    Recht am eigenen Bild: Veröffentlichung eines Fotos von der Festnahme eines in

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.03.2019 - 3 U 22/19
    Dies rechtfertigt nicht nur die Wortberichterstattung, sondern auch die Veröffentlichung eines kontextgerechten oder kontextneutralen Fotos zu dem Bericht (KG Berlin, Urteil vom 15. Juni 2006 - 10 U 184/05, Rn. 4 und 8).
  • BGH, 07.06.2011 - VI ZR 108/10

    Bildveröffentlichung und sitzungspolizeiliche Verfügung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.03.2019 - 3 U 22/19
    Neben den Umständen der Gewinnung der Abbildung ist für die Gewichtung der Belange des Persönlichkeitsschutzes bedeutsam, in welcher Situation der Betroffene erfasst und wie er dargestellt wird (BGH, Urteil vom 07. Juni 2011 - VI ZR 108/10, Rn. 23).
  • OLG Stuttgart, 02.04.2014 - 4 U 174/13

    Gepixeltes Bild - Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung:

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.03.2019 - 3 U 22/19
    Der Abgebildete muss auch nicht den Beweis führen, tatsächlich von bestimmten Personen erkannt worden zu sein; vielmehr liegt ein "Bildnis" bereits dann vor und ist damit bei fehlender Einwilligung in die Verbreitung ein Eingriff in das Recht am eigenen Bild gegeben, wenn er begründeten Anlass für die Annahme hat, er könne identifiziert werden (OLG Stuttgart, Urteil vom 02. April 2014 - 4 U 174/13, Rn. 51).
  • LG Regensburg, 06.12.2018 - 23 O 2114/18

    Identifizierende Berichterstattung bei Strafverfahren wegen Wahlfälschung

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