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   OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 242/06   

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OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 242/06 (https://dejure.org/2007,4344)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 242/06 (https://dejure.org/2007,4344)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - 2 St OLG Ss 242/06 (https://dejure.org/2007,4344)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Strafbarkeit wegen unerlaubten Aufenthalts und wegen unerlaubten Aufenthalts ohne Pass; Zumutbarkeit einer Passbeschaffung für einen vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer; Wirksamkeit des § 55 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Alt. 2 Aufenthaltsverordnung ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 2; AufenthG § 95 Abs. 1 Nr. 2; StGB § 78 Abs. 3 Nr. 5; AsylVfG § 63; AsylVfG § 64 Abs. 1; AuslG § 55; AufenthG § 60 a Abs. 4; AufenthV § 55 Abs. 1; AufenthG § 98 Abs. 2 Nr. 3
    D (A), Strafrecht, unerlaubter Aufenthalt, Passlosigkeit, Duldung, Ausweispflicht, Ausweisersatz, abgelehnte Asylbewerber, Asylbewerber, Aufenthaltsgestattung, Verjährung, Verjährungsfrist, Fristbeginn, Anspruch, Zumutbarkeit, Passbeschaffung, Passlosigkeit, Iran, ...

  • Judicialis

    AufenthG § 3 Abs. 1; ; AufenthG § ... 48 Abs. 2; ; AufenthG § 49 Abs. 1; ; AufenthG § 95 Abs. 1 Nr. 1; ; AufenthG § 95 Abs. 1 Nr. 5; ; AufenthV § 55; ; AuslG § 4 Abs. 1; ; AuslG § 39 Abs. 1; ; AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 2

Papierfundstellen

  • StV 2007, 362 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 08.03.2005 - 4St RR 211/04

    Urteilsgründe bei Abweichung der behördlichen Anordnung von Vorgehensweise der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 242/06
    Entsprechend der Weisung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 14.5.2003 (vgl. Textauszug in BayObLGSt 2004, 172 /175,176 unter 4.2. ff.) wäre in diesem Falle die Duldung als Ausweisersatz zu erteilen (sog. qualifizierte Duldung).

    Da dem Angeklagten kein Ausweisersatz erteilt wurde, er aber geduldet ist, wäre nach den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG a.a.O), die auch zur Frage einer Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG anwendbar ist (Hailbronner a.a.O. § 95 AufenthG Rn. 7), der Angeklagte nicht wegen passlosen Aufenthaltes strafbar, wenn ihm zur Tatzeit eine Duldungsbescheinigung in Form eines Ausweisersatzes zu erteilen gewesen wäre (BayObLGSt 2004, 99, 103; 2004, 172,175; OLG Nürnberg, Beschluss vom 11.4.2006, Az. 2 St OLG Ss 41/06; vgl. hierzu auch Beschluss des OLG Frankfurt/M. NStZ-RR 2003, 308, 309).

    Da der Angeklagte keinen entsprechenden Antrag auf Erteilung eines Passes gestellt hat, verbietet sich zwar grundsätzlich die Annahme, ein solcher sei in zumutbarer Weise nicht zu erlangen gewesen (BayObLGSt 2004, 99; 2004, 172).

    Insofern ist anerkannt, dass ein Ausländer einen Pass nicht in zumutbarer Weise erlangen kann, wenn ihm von seinen Heimatbehörden ein Pass verweigert wird oder wenn er einen solchen nicht in angemessener Zeit oder nur unter schwierigen Umständen erhalten könnte (BayObLG vom 8.3.2005 in BayObLGSt 2004, 172 /177 m.w.N.).

    Zwar hat das BayObLG in seiner Entscheidung vom 8.3.2005 (a.a.O.) in einem vergleichbaren Fall die Zumutbarkeit der Passerlangung eines vollziehbar ausreisepflichtigen iranischen Staatsangehörigen grundsätzlich nicht ausgeschlossen.

    Schon in dem oben genannten Vergleichsfall (siehe Ziff. 3.4.1. am Ende) hat das BayObLG in seine Entscheidung vom 8.3.2005 (BayObLGSt 2004, 172 /177) zu den Urteilsausführungen der Berufungskammer gegenüber einer iranischen Staatsangehörigen, ihr sei der Vorwurf zu machen, dass sie sich nicht in zumutbarer Weise um Rückreisepapiere (Laissez Passer) bemüht habe, in Bezug auf § 39 Abs. 1 AuslG bemerkt, die Kammer verkenne bei ihrer Urteilsbegründung, dass es vorliegend um die Zumutbarkeit der Beschaffung eines Passes und nicht um die Beschaffung von Rückreisepapieren gehe.

  • BayObLG, 14.09.2004 - 4St RR 71/04

    Reisepassverschaffung durch Antrag bei diplomatischer Vertretung - Prüfungsumfang

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 242/06
    Er genügte somit gemäß § 64 Abs. 1 AsylVfG jedenfalls für die Dauer dieses Asyl(folge)verfahrens seiner Ausweispflicht (§ 63 AsylVfG; vgl. auch BayObLGSt 2004, 96, 97; 2004, 99, 102f.), mit der Folge, dass sich ein Tatzeitraum vom 21.9.1998 bis 24.5.2000 und ab dem 22.5.2001 ergibt (BU S. 24).

    In der Zeit vom 25.5.2000 bis zum rechtkräftigen Abschluss des dritten Asylfolgeverfahrens am 21.5.2001 genügte der Angeklagte für die Dauer des Asylverfahrens seiner Ausweispflicht mit einer Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung (§ 63 AsylVfG; vgl. auch BayObLGSt 2004, 96, 97; 2004, 99, 102 f.).

    Hierzu bestimmt § 64 Abs. 1 AsylVfG, dass ein Ausländer nur für die Dauer des Asylverfahrens seiner Ausweispflicht mit einer Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung (§ 63 AsylVfG) genügt (vgl. auch BayObLGSt 2004, 96, 97; 2004, 99, 102 f.).

    Da dem Angeklagten kein Ausweisersatz erteilt wurde, er aber geduldet ist, wäre nach den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG a.a.O), die auch zur Frage einer Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG anwendbar ist (Hailbronner a.a.O. § 95 AufenthG Rn. 7), der Angeklagte nicht wegen passlosen Aufenthaltes strafbar, wenn ihm zur Tatzeit eine Duldungsbescheinigung in Form eines Ausweisersatzes zu erteilen gewesen wäre (BayObLGSt 2004, 99, 103; 2004, 172,175; OLG Nürnberg, Beschluss vom 11.4.2006, Az. 2 St OLG Ss 41/06; vgl. hierzu auch Beschluss des OLG Frankfurt/M. NStZ-RR 2003, 308, 309).

    Da der Angeklagte keinen entsprechenden Antrag auf Erteilung eines Passes gestellt hat, verbietet sich zwar grundsätzlich die Annahme, ein solcher sei in zumutbarer Weise nicht zu erlangen gewesen (BayObLGSt 2004, 99; 2004, 172).

  • BayObLG, 30.08.2004 - 4St RR 84/04

    Zumutbare Reisepassverschaffung durch Antrag bei diplomatischer Vertretung auch

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 242/06
    Er genügte somit gemäß § 64 Abs. 1 AsylVfG jedenfalls für die Dauer dieses Asyl(folge)verfahrens seiner Ausweispflicht (§ 63 AsylVfG; vgl. auch BayObLGSt 2004, 96, 97; 2004, 99, 102f.), mit der Folge, dass sich ein Tatzeitraum vom 21.9.1998 bis 24.5.2000 und ab dem 22.5.2001 ergibt (BU S. 24).

    In der Zeit vom 25.5.2000 bis zum rechtkräftigen Abschluss des dritten Asylfolgeverfahrens am 21.5.2001 genügte der Angeklagte für die Dauer des Asylverfahrens seiner Ausweispflicht mit einer Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung (§ 63 AsylVfG; vgl. auch BayObLGSt 2004, 96, 97; 2004, 99, 102 f.).

    Hierzu bestimmt § 64 Abs. 1 AsylVfG, dass ein Ausländer nur für die Dauer des Asylverfahrens seiner Ausweispflicht mit einer Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung (§ 63 AsylVfG) genügt (vgl. auch BayObLGSt 2004, 96, 97; 2004, 99, 102 f.).

    Es wäre dem rechtskräftig ausreisepflichtigen Angeklagten grundsätzlich zumutbar gewesen, einen Passantrag bei seiner Auslandsvertretung zu stellen, auch wenn er sich dadurch der Gefahr aussetzt hätte, aus der Bundesrepublik Deutschland abgeschoben zu werden (BayObLGSt 2004, 96).

  • KG, 25.10.1999 - 25 W 8380/99

    Begriff des Verhinderns der Abschiebung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 242/06
    Hierzu hat sich das Landgericht mit der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28.1.2005 - Az. 9 UZ 1412/04 - vgl. BU S. 29) auseinandergesetzt und ist unter Bezugnahme auf den Beschluss des KG Berlin vom 25.10.1999 (KGR Berlin 2000, 203 = InfAuslR 2000, 229), der die Verhinderung der Abschiebung eines iranischen Staatsangehörigen durch Verweigerung der Freiwilligkeitserklärung zum Gegenstand hatte, zu dem Ergebnis gelangt, dass der Angeklagte, der nicht bereit ist, freiwillig auf legalem Weg in sein Heimatland zurückzukehren, eine entgegenstehende, inhaltlich falsche Erklärung nicht abgeben muss.
  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 954/02

    Hinreichende Bestimmtheit von § 96 Nr 4 AMG 1976 iVm § 2 Abs 1 Nr 5 AMG 1976 -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 242/06
    Hätte der Gesetzgeber die Hürde für die Erlangung einer qualifizierten Duldung höher setzen wollen, so hätte dies in § 48 Abs. 2 AufenthG einer ausdrücklichen, dem Bestimmtheitsgebot (BVerfG NJW 2006, 2684 /2685) entsprechenden Erwähnung des Tatbestandsmerkmals "Passersatz" bedurft.
  • VGH Hessen, 28.01.2005 - 9 UZ 1412/04

    D (A), Iraner, Abgelehnte Asylbewerber, Berufungszulassungsantrag, Grundsätzliche

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 242/06
    Hierzu hat sich das Landgericht mit der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28.1.2005 - Az. 9 UZ 1412/04 - vgl. BU S. 29) auseinandergesetzt und ist unter Bezugnahme auf den Beschluss des KG Berlin vom 25.10.1999 (KGR Berlin 2000, 203 = InfAuslR 2000, 229), der die Verhinderung der Abschiebung eines iranischen Staatsangehörigen durch Verweigerung der Freiwilligkeitserklärung zum Gegenstand hatte, zu dem Ergebnis gelangt, dass der Angeklagte, der nicht bereit ist, freiwillig auf legalem Weg in sein Heimatland zurückzukehren, eine entgegenstehende, inhaltlich falsche Erklärung nicht abgeben muss.
  • OLG Celle, 25.07.2005 - 22 Ss 26/05

    Ausländer; Ausweisersatz; Duldungsanspruch; Heimatstaat; Passerlangung;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 242/06
    Die Passerlangung würde letztlich von einem sachfremden Gesichtspunkt abhängig gemacht werden (vgl. auch OLG Celle StraFo 2005, 434; a.A. Leopold/Vallone ZAR 2005, 66 /68).
  • OLG Frankfurt, 14.07.2003 - 1 Ws 66/03

    Strafbarkeit eines Ausländers wegen unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet bei

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 242/06
    Da dem Angeklagten kein Ausweisersatz erteilt wurde, er aber geduldet ist, wäre nach den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG a.a.O), die auch zur Frage einer Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG anwendbar ist (Hailbronner a.a.O. § 95 AufenthG Rn. 7), der Angeklagte nicht wegen passlosen Aufenthaltes strafbar, wenn ihm zur Tatzeit eine Duldungsbescheinigung in Form eines Ausweisersatzes zu erteilen gewesen wäre (BayObLGSt 2004, 99, 103; 2004, 172,175; OLG Nürnberg, Beschluss vom 11.4.2006, Az. 2 St OLG Ss 41/06; vgl. hierzu auch Beschluss des OLG Frankfurt/M. NStZ-RR 2003, 308, 309).
  • BayObLG, 22.03.1996 - 4St RR 39/96
    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 242/06
    Auf die Erwägungen der Generalstaatsanwaltschaft ... in ihrer Stellungnahme vom 16.10.2006, ob dem Angeklagten für die Dauer des ersten und zweiten Asylfolgeverfahrens Aufenthaltsgestattungsbescheinigungen gemäß § 64 AsylVfG erteilt werden konnten, obwohl Wiederaufnahmegründe gemäß § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG nicht vorgelegen haben (vgl. dazu auch BayObLGSt 1996, 29 = StV 1996, 550 = NStZ 1996, 395; VG ..., Beschluss vom 1.3.2005 Az. W 6 E 05.30082), kommt es daher nicht mehr an.
  • BVerfG, 06.03.2003 - 2 BvR 397/02

    Zur Strafbarkeit des unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 242/06
    Eine Duldung war nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 6.3.2003, NStZ 2003, 488) auch dann zu erteilen, wenn tatsächliche Gründe, selbst wenn sie von dem Ausländer zu vertreten waren, einer Ausreise entgegenstanden.
  • VGH Bayern, 15.11.1999 - 10 C 99.1419
  • VG Würzburg, 01.03.2005 - W 6 E 05.30082
  • BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 19.08

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Altfallregelung; Unmöglichkeit der

    Dem steht die Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte zur mangelnden Strafbarkeit der Weigerung, eine "Freiwilligkeitserklärung" abzugeben (OLG Nürnberg, Urteil vom 16. Januar 2007 - 2 St OLG Ss 242/06 - juris Rn. 39 ff. zur Unzumutbarkeit; vgl. aber auch OLG Celle, Urteil vom 14. Februar 2007 - 21 Ss 84/06 - InfAuslR 2007, 255, wonach bereits der objektive Straftatbestand des § 95 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG den Verstoß gegen § 49 Abs. 2 Halbs. 2 AufenthG nicht erfasst; so auch Hailbronner, Ausländerrecht, Kommentar, Stand: April 2009, A 1 § 95 Rn. 54), nicht entgegen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2008 - 17 A 2250/07

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Passlosigkeit, Iran, Iraner,

    Sie machen sich damit eine Sichtweise zu eigen, die insbesondere in der Rechtsprechung ordentlicher Gerichte zu den Voraussetzungen der Sicherungshaft (§ 57 Abs. 2 Satz 4, Abs. 3 Satz 2 AuslG, nunmehr: § 62 Abs. 2 Satz 4, Abs. 3 Satz 2 AufenthG) sowie zur Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen die Passpflicht (§§ 95 Abs. 1 Nr. 1, 3 Abs. 1, 48 Abs. 2 AufenthG) vertreten wird, vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 27.7.1999 - 20 W 306/99 -, InfAuslR 1999, 465; KG Berlin, Beschluss vom 25.10.1999 - 25 W 8380/99 -, InfAuslR 2000, 229; OLG Hamm, Beschluss vom 12.2.2001 - 19 W 20/01 -, bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang; OLG Celle, Beschluss vom 16.10.2003 - 17 W 80/03 -, bei Melchior, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3.11.2003 - I - 3 Wx 275/03 -, bei Melchior, a.a.O.; OLG Köln, Beschluss vom 10.2.2006 - 16 Wx 238/05 -, NVwZ-RR 2007, 133; OLG Nürnberg, Urteil vom 16.1.2007 - 2 St OLG Ss 242/06 -, juris; a.A. wohl BayObLG, Beschluss vom 17.11.2003 - 4 Z BR 73/03 -, bei Melchior, a.a.O.

    Zwar lehnen die iranischen Auslandsvertretungen die Ausstellung eines Passersatzpapiers ab, wenn der Bewerber darauf hinweist, dass er die "Freiwilligkeitserklärung" nur abgebe, um strafrechtlichen Sanktionen zu entgehen, vgl. die in dem Urteil des OLG Nürnberg vom 16.1.2007 - 2 St OLG Ss 242/06 -, juris, zitierten Feststellungen der Vorinstanz.

  • VG Frankfurt/Main, 23.01.2008 - 1 E 3668/07

    AufenthG 2004 § 10 Abs 3 bezieht sich nur auf Aufenthaltstitel des 2. Abschnitts

    Dort heißt es, dass die Ausstellung eines Passes seitens der iranischen Auslandsvertretung verweigert werde, wenn der Betroffene mündlich erkläre, die Freiwilligkeitserklärung nur deshalb abzugeben, um strafrechtlichen Sanktionen zu entgehen (OLG Nürnberg, Urt. v. 16.01.2007 - 2St OLG Ss 242/06 -, StV 2007, 362 = http://www.strafverteidiger-stv.de/hlv/stv/stv_home.nsf/ressoucen/dateien/VolltextHeft7S 362/$file/VolltextHeft7S362.pdf, S. 13).

    Auch das OLG Nürnberg kommt im Zusammenhang mit der Frage, ob ein Ausländer den Straftatbestand des § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG erfüllt, wenn er die Freiwilligkeitserklärung verweigert und deshalb passlos ist, zu dem Ergebnis, eine Lüge könne auch dann von niemandem verlangt werden, wenn dies die Voraussetzung dafür sei, einer zweifelsfrei bestehenden Pflicht zur Ausreise zu genügen, weil dies das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt (Urt. v. 16.01.2007 - 2St OLG Ss 242/06 -, StV 2007, 362 = http://www.strafverteidiger-stv.de/hlv/stv/stv_home.nsf/ressoucen/dateien/VolltextHeft7S 362/$file/VolltextHeft7S362.pdf, S. 14).

  • OLG Frankfurt, 12.03.2009 - 3 Ss 71/09

    Unerlaubter Aufenthalt im Bundesgebiet: Strafbarkeit bei Vorliegen der

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 06.03.2003 ist zwar zu § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG (entspricht § 92 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG) ergangen, sie betrifft aber auch die Rechtslage nach dem Aufenthaltsgesetz, das in wesentlichen Teilen mit Wirkung vom 01.01.2005 in der Fassung vom 25.02.2008 an die Stelle des Ausländergesetzes getreten ist (bgl.: dazu OLG Nürnberg, Urteil vom 16.01.2007 - 2St OLG Ss 242/06 - OLG Frankfurt/M, Beschluss vom 18.05.2006 - 2 Ss 23/06 -).

    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist auch auf den Tatbestand des § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG anwendbar (vgl. dazu OLG Frankfurt/M, Beschluss vom 12.08.2003 - 3 Ws 932-03 m.w.N.; OLG Nürnberg, Urteil vom 16.01.2007 - 2St OLG Ss 242/06 -).

  • LSG Sachsen, 28.04.2020 - L 8 AY 6/20

    Rechtmäßigkeit einer einstweiligen Anordnung im sozialgerichtlichen Verfahren zur

    Das BVerwG hatte in seinem Urteil vom 10. November 2009 (Az.: 1 C 19/08 - juris Rn. 17) unter Bezugnahme auf das Urteil des OLG Nürnberg vom 16. Januar 2007 (Az.: 2 St OLG Ss 242/06 - juris Rn. 59) bereits erwähnt, dass an die unterbliebene Freiwilligkeitserklärung keine strafrechtlichen Konsequenzen geknüpft werden dürften und deren Abgabe weder rechtlich erzwungen noch gegen den Willen des Ausländers durchgesetzt werden dürfe.
  • LSG Sachsen, 11.01.2021 - L 8 AY 10/20
    Das BVerwG hatte in seinem Urteil vom 10. November 2009 (Az.: 1 C 19/08 - juris Rn. 17) unter Bezugnahme auf das Urteil des OLG Nürnberg vom 16. Januar 2007 (Az.: 2 St OLG Ss 242/06 - juris Rn. 59) bereits erwähnt, dass an die unterbliebene Freiwilligkeitserklärung keine strafrechtlichen Konsequenzen geknüpft werden dürften und deren Abgabe weder rechtlich erzwungen noch gegen den Willen des Ausländers durchgesetzt werden dürfe.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.09.2007 - L 8 B 11/06

    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungskürzung, Anhörung, Passlosigkeit,

    Das sehe auch das Oberlandesgericht Nürnberg im Urteil vom 16. Januar 2007 (Az.: 2 St OLG Ss 242/06) so.

    Aus denselben Gründen ist auch der vom Prozessbevollmächtigen der Antragstellerin zitierten Auffassung des Oberlandesgerichts Nürnberg im Urteil vom 16. Januar 2007 (Az.: 2 St OLG Ss 242/06), nach der die Abgabe einer Ehrenerklärung nicht zumutbar sei, nicht zu zustimmen.

  • BayObLG, 22.08.2022 - 204 StRR 203/22

    Beweiswürdigung, Vollziehbar Ausreisepflichtige, Zumutbarkeit, Urteilsgründe,

    Das Berufungsurteil enthält lediglich allgemeine Ausführungen zum Inhalt und zur Zumutbarkeit der Abgabe einer sog. Freiwilligkeitserklärung unter Zitierung der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München (Urteil vom 09.03.2010 - 4 St RR 102/99) und des Oberlandesgerichts Nürnberg (Urteil vom 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 242/06) bzw. einer "Reueerklärung".

    Gemessen daran gibt es den vom Landgericht aufgestellten Grundsatz, wonach ein vollziehbar ausreisepflichtiger i... Staatsangehöriger ausnahmslos von sämtlichen Mitwirkungspflichten bei der Passbeschaffung befreit wäre, nicht; vielmehr ist die Zumutbarkeit der Mitwirkungshandlung auch bei einem iranischen Staatsangehörigen jeweils einzelfallbezogen unter Ausschöpfung sämtlicher in Betracht kommender Aufklärungsmöglichkeiten zu prüfen (vgl. hierzu OLG Nürnberg, Urteil vom 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 242/06, juris Rn. 38, 45; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.08.2012 - 1 Ss 210/12, juris Rn. 9).

  • LSG Hessen, 22.07.2020 - L 4 AY 8/17

    Asylbewerberleistungsrecht

    Soweit die Beklagte für die Rechtsmissbräuchlichkeit auf die strafrechtlichen Verurteilungen wegen Passlosigkeit verweist, ist darauf hinzuweisen, dass nach verbreiteter Ansicht an die verweigerte Abgabe der Freiwilligkeitserklärung keine strafrechtlichen Sanktionen geknüpft werden können, insbesondere nicht bezüglich § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 16. Januar 2007 - 2 St OLG Ss 242/06 -, juris; OLG München, Urteil vom 9. März 2010 - 4St RR 102/09 -, juris, beide bezüglich Angeklagter mit iranischer Staatsangehörigkeit).
  • AG Wesel, 11.06.2010 - 7 Ds 538/09

    Ausländerstrafrecht, Mitwirkungspflicht, Freiwilligkeitserklärung, Iran,

    Abgrenzung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 10.11.2009 - 1 C 19.08 - [= ASYLMAGAZIN 2010, S. 134 f.]) einerseits und der Rechtsprechung der Strafsenate des OLG Nürnberg (Urt. v. 16.1.2007 - 2 St OLG Ss 242/06 [M9527]) und des OLG München (Urt. v. 9.3.2010 - 4 St RR 102/09- [M16740]) andererseits.

    Nach der Entscheidung des OLG Nürnberg vom 16.01.2007 (2 St OLG Ss 242/06) ist die Passbeschaffung unter dem Gesichtspunkt der geforderten Freiwilligkeitserklärung unzumutbar.

  • OLG München, 09.03.2010 - 4St RR 102/09

    Ausländerstrafrecht: Zumutbarkeit der Passbeschaffung bei Forderung einer

  • LG Waldshut-Tiengen, 05.12.2012 - 6 Ns 24 Js 4035/10

    Strafbarkeit eines Ausländers wegen unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet ohne

  • SG Karlsruhe, 29.08.2013 - S 1 SO 4002/12

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - notwendiger Lebensunterhalt - Kosten

  • LSG Baden-Württemberg, 24.11.2008 - L 7 AY 5149/08

    Kürzung der Asylbewerberleistung - fehlende Freiwilligkeitserklärung -

  • OLG Stuttgart, 06.04.2010 - 4 Ss 46/10

    Aufenthaltsrecht: Strafbarkeit des unerlaubten Aufenthalts eines türkischen

  • OVG Hamburg, 18.08.2010 - 5 Bf 62/08

    Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung

  • OLG München, 08.06.2012 - 4St RR 92/12

    Strafverfahren wegen passlosen Aufenthalts: Beschränkung der Berufung auf den

  • VG Bremen, 27.10.2008 - 4 K 432/06

    Zumutbarkeit einer "Freiwilligkeitserklärung" bei der Passbeschaffung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2007 - L 20 B 78/07

    Sozialhilfe

  • VG Bayreuth, 02.08.2018 - B 6 S 18.695

    Passbeschaffungspflicht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2010 - 18 A 1425/09

    Zumutbarkeit der Mitwirkung an der Ausstellung von Passersatzpapieren durch

  • SG Bremen, 13.08.2009 - S 19 SB 3/09

    Auch lediglich in Deutschland geduldete Ausländerin hat Anspruch auf Feststellung

  • VG Aachen, 24.04.2009 - 9 K 498/08
  • VG Bayreuth, 11.12.2018 - B 6 K 18.696

    Abgabe einer Freiwilligkeitserklärung - Erfüllung der Ausreisepflicht

  • VG Aachen, 05.08.2009 - 8 K 731/08

    Anspruch eines geduldeten nigrischen Staatsangehörigen auf Erteilung einer

  • BayObLG, 11.07.2022 - 203 StRR 159/22

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil vom Vorwurf des unterlaubten

  • VGH Bayern, 03.08.2007 - 19 ZB 07.1163

    D (A), Berufungszulassungsantrag, ernstliche Zweifel, Iran, Iraner,

  • OLG Braunschweig, 10.08.2010 - Ss 60/10

    Ausländerstrafrecht, unerlaubter Aufenthalt, Geldstrafe, Tagessatz,

  • OLG Düsseldorf, 18.02.2010 - 5 Ss 85/09

    Ausländerstrafrecht, Freiwilligkeitserklärung, Iran, Mitwirkungspflicht,

  • AG Goslar, 27.06.2007 - 22 Ds 104 Js 11555/0

    D (A), Iran, Iraner, Passpflicht, Passbeschaffung, Mitwirkungspflichten, Verstoß

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