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   OLG Nürnberg, 16.01.2020 - 11 WF 1243/19   

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https://dejure.org/2020,632
OLG Nürnberg, 16.01.2020 - 11 WF 1243/19 (https://dejure.org/2020,632)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16.01.2020 - 11 WF 1243/19 (https://dejure.org/2020,632)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16. Januar 2020 - 11 WF 1243/19 (https://dejure.org/2020,632)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FamGKG § 33 Abs. 1, § 45 Abs. 1, Abs. 3, § 59 Abs. 1; FamFG § 156
    Verfahren gegen Wertfestsetzung in einem Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge

  • rewis.io

    Verfahren gegen Wertfestsetzung in einem Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    RVG § 32 Abs. 2
    Beschwerde gegen die Wertfestsetzung in einem Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Wertaddition bei Umgangsregelung im Sorgerechtsverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 2280
  • MDR 2020, 353
  • FamRZ 2020, 857
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.07.2019 - XII ZB 507/18

    Erfordernis der anschließenden familiengerichtlichen Billigung durch Beschluss im

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.01.2020 - 11 WF 1243/19
    Wird in einem Verfahren zur elterlichen Sorge auch eine vom Gericht gebilligte Umgangsregelung getroffen, so ist ein Verfahrenswert aus der Summe der Verfahrensgegenstände Umgang und elterliche Sorge festzusetzen, weil die Billigung eine Sachprüfung, mithin ein Verfahren, voraussetzt und einer Entscheidung zum Umgang gleichsteht (im Anschluss an BGH FamRZ 2019, 1616 Rn. 20).

    Die amtswegige Einleitung eines Umgangsverfahren wird darin deutlich, dass das Gericht über den Umgang gemäß § 156 Abs. 2 FamFG eine Sachprüfung vorzunehmen hat, weil die gerichtliche Billigung einer Umgangsregelung eine Kindeswohlprüfung erfordert und in seinen Wirkungen einer (streitigen) gerichtlichen Entscheidung zum Umgangsrecht gleichsteht (BGH FamRZ 2019, 1616 Rn. 30).

  • BGH, 01.02.2017 - XII ZB 601/15

    Anordnung des Wechselmodells durch Umgangsregelung des Familiengerichts

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.01.2020 - 11 WF 1243/19
    Er führte in seiner Entscheidung vom 01.02.2017 (FamRZ 2017, 532 Rn. 15) aus, das Gesetz enthalte keine Beschränkung des Umgangsrechts dahingehend, dass vom Gericht angeordnete Umgangskontakte nicht zu hälftigen Betreuungsanteilen der Eltern führen dürften.
  • OLG Koblenz, 19.09.2016 - 11 WF 718/16

    Vergütung des Verfahrenskostenhilfeanwalts im Umgangsverfahren: Einigungsgebühr

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.01.2020 - 11 WF 1243/19
    Wäre es nicht zu einer abschließenden Vereinbarung über den Umgang gekommen, wäre allerdings auch aus Sicht des Senats eine Einigungsgebühr aus einem (dann auch festzusetzenden) Wert von 1.500,00 EUR entstanden (OLG Koblenz FamRZ 2017, 319).
  • BGH, 27.11.2019 - XII ZB 512/18

    Anordnung des paritätischen Wechselmodells bei fehlender Kooperations- und

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.01.2020 - 11 WF 1243/19
    Unterschiedlich sind allerdings bei beiden Regelungen die Möglichkeiten der Vollstreckung, wenn man mit dem Amtsgericht davon ausgeht, dass keine Umgangsregelung vorliegt (zur Regelung der konkreten Betreuungszeiten im Umgangsverfahren BGH, Beschluss v. 27.11.2019, Az. XII ZB 512/18, Rn. 16 ff.).
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