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   OLG Nürnberg, 16.02.2023 - 15 Wx 249/23   

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https://dejure.org/2023,3686
OLG Nürnberg, 16.02.2023 - 15 Wx 249/23 (https://dejure.org/2023,3686)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16.02.2023 - 15 Wx 249/23 (https://dejure.org/2023,3686)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16. Februar 2023 - 15 Wx 249/23 (https://dejure.org/2023,3686)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • BAYERN | RECHT

    GBBerG § 5
    Antrag auf Löschung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit bei fehlender Eintragung des Geburtsdatums des Berechtigten

  • Deutsches Notarinstitut

    GBBerG § 5
    Erlöschen unveräußerlicher Rechte nach § 5 GBBerG, wenn das Geburtsdatum des Berechtigten nicht aus dem Grundbuch oder den Grundakten ersichtlich ist

  • rewis.io

    Bewilligung, Beschwerde, Eintragung, Kaufvertrag, Grundbuch, Dienstbarkeit, Miteigentumsanteile, Auslegung, Grundbucheintragung, Kostenentscheidung, Auflage, Zulassung, Auflassung, Grundbesitz, Zug um Zug, keinen Erfolg, Zulassung der Rechtsbeschwerde

  • notar-drkotz.de

    Löschung beschränkt persönliche Dienstbarkeit - Eintragung Geburtsdatum des Berechtigten fehlt

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GBBerG § 5
    Maßgeblicher Zeitpunkt zur Wahrung der 110-Jahresfrist bei Löschung beschränkt persönlicher Dienstbarkeit nach § 5 Abs. 1 GBBerG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 22
    Voraussetzungen der Löschung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit bei unbekanntem Alter des Berechtigten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Antrag auf Löschung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 625
  • FGPrax 2023, 56
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Naumburg, 26.08.2019 - 12 Wx 30/19

    Löschung eines Nutzungsrechts auf Lebenszeit in Grundbuch bei nicht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.02.2023 - 15 Wx 249/23
    Bei natürlichen Personen genügt zur Löschung der Dienstbarkeit im Grundbuch in der Regel der Unrichtigkeitsnachweis nach § 22 GBO durch Vorlage der Sterbeurkunde (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. August 2019 - 12 Wx 30/19 -, juris Rn. 10).

    Ist das nicht der Fall - insbesondere da nach dem früheren Wortlaut des § 15 GBV die Eintragung des Geburtsdatums im Grundbuch nicht vorgeschrieben war -, kann gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 GBBerG erst 110 Jahre nach Grundbucheintragung eine Löschung des Rechts erfolgen (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. August 2019 - 12 Wx 30/19 -, juris Rn. 12; Staudinger/Reymann (2017) BGB § 1090 Rn. 49; Böhringer, ZfIR 2017, 721, 722; Keller in: Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht - Kommentar, 8. Auflage 2019, § 5 Erlöschen von Dienstbarkeiten und vergleichbaren Rechten, Rn. 3; Grziwotz, ZfIR 2012, 529, 530).

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