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   OLG Nürnberg, 16.03.2021 - 2 W 473/21   

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https://dejure.org/2021,7182
OLG Nürnberg, 16.03.2021 - 2 W 473/21 (https://dejure.org/2021,7182)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16.03.2021 - 2 W 473/21 (https://dejure.org/2021,7182)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16. März 2021 - 2 W 473/21 (https://dejure.org/2021,7182)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Kostenfestsetzungsverfahren, Rechtsanwaltskosten, Auslegung, Kostenfestsetzungsbeschluss, Kostenentscheidung, Heranziehung, Verwalterin, Abschluss, Zinsen, Partei, Kostengrundentscheidung, Schriftsatz, Gerichtskosten, Kostenvereinbarung, Kosten des Rechtsstreits

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sind Anwaltsgebühren Prozesskosten oder "außergerichtliche Kosten"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sind Anwaltsgebühren Prozesskosten oder "außergerichtliche Kosten"? (IBR 2021, 336)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 1005
  • MDR 2021, 774
  • MDR 2021, 990
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 21.09.2015 - 14 W 585/15

    Umsetzung der Kostenvereinbarung eines gerichtlichen Vergleichs im vereinfachten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.03.2021 - 2 W 473/21
    Die Heranziehung und Würdigung anderer Umstände als des Textes des Kostentitels ist nicht statthaft (OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2015 - 14 W 585/15 -, juris Rn. 3; Herget in: Zöller, ZPO, 33. Aufl., § 104 Rn. 21.16).
  • OLG Hamm, 28.04.1989 - 23 W 152/89
    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.03.2021 - 2 W 473/21
    Die gemäß § 133 BGB (gegebenenfalls) vorzunehmende Auslegung hat sich stets am Wortlaut der Kostengrundentscheidung zu orientieren (Schulz in: Münchener Kommentar, BGB, 6. Aufl., § 104 Rn. 62; Gierl in: Saenger, ZPO, 8. Aufl., § 104 Rn. 6; Flockenhaus in: Musielak/Voit, ZPO, 17. Aufl., § 104 Rn. 3); sie hat sich an das zu halten, was in der Kostenentscheidung erkennbar zum Ausdruck gebracht worden ist (OLG Hamm, Beschluss vom 28.04.1989 - 23 W 152/89 -, juris Rn. 3).
  • OLG Schleswig, 12.07.1982 - 9 W 134/82
    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.03.2021 - 2 W 473/21
    Eine vom Wortlaut abweichende Auslegung ist nicht möglich (Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 12.07.1982 - 9 W 134/82 -, JurBüro 1983, 602, 603).
  • BGH, 22.12.2004 - XII ZB 94/04

    Festsetzung der Anwaltsgebühren für die Einbeziehung einer bislang nicht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.03.2021 - 2 W 473/21
    Anwaltsgebühren sind dabei nur insoweit Prozesskosten und zählen als solche zu den außergerichtlichen Kosten, als sie eine Tätigkeit des Rechtsanwalts im gerichtlichen Verfahren vergüten (BGH, Beschluss vom 22.12.2004 - XII ZB 94/04 -, juris Rn. 11).
  • OLG München, 16.02.2022 - 31 Wx 66/21

    Auslegung einer Kostenentscheidung im Erbscheinverfahren

    Maßgebend für eine Auslegung der Kostenentscheidung kann aber allein der Wortlaut der Kostengrundentscheidung unter Heranziehung der (Entscheidungs) Gründe sein (vgl. dazu auch BGH NJW-RR 2021, 1003 ; OLG Nürnberg NJW-RR 2021, 1005; Zöller/Herget ZPO 34. Auflage § 104 Rn. 21.16; Hk-ZPO/Gierl 9. Auflage § 104 Rn. 6 m.w. N. jeweils zur Auslegung von Vergleichen).
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