Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 16.06.2003 - 8 U 2485/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versicherungsleistungen aus Fahrzeugvollversicherung ; Versicherungsvertrag auf fremde Rechnung für Leasingfahrzeug; Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung wegen vorsätzlicher Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten; Unrichtige Beantwortung der Fragen nach reparierten ...
- Judicialis
VVG § 6 Abs. 3; ; AKB § 7 Abs. 5 Nr. 4
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zum Umfang der Aufklärungspflichten des Versicherungsnehmers im Schadensfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 8 (Kurzinformation)
Leistungsfreiheit bei unrichtiger Beantwortung von Fragen zum Unfallschaden
- archive.org (Leitsatz)
VVG § 6 Abs. 3, § 7 Abs. 5 Nr. 4 AKB
Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung bei unrichtiger Beantwortung von Fragen zum Unfallschaden durch den Versicherten
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 16.07.2002 - 11 O 1926/01
- OLG Nürnberg, 16.06.2003 - 8 U 2485/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (19)
- BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81
Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des …
Auszug aus OLG Nürnberg, 16.06.2003 - 8 U 2485/02
c) Eine folgenlos gebliebene vorsätzliche Verletzung der Aufklärungsobliegenheit nach § 7 AKB führt nur dann zur Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn die Obliegenheitsverletzung generell geeignet war, die berechtigten Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und dem Versicherungsnehmer ein erhebliches Verschulden zur Last fällt; zudem muss der Versicherungsnehmer ausdrücklich und unmissverständlich darüber belehrt worden sein, dass er durch bewusst unwahre oder unvollständige Angaben auch dann den Versicherungsschutz verliert, wenn der Versicherer dadurch keinen Nachteil erleidet (sog. Relevanzrechtsprechung des BGH, VersR 1984, 228).In diesem Fall steht außer Frage, dass nicht behobene Schäden unmittelbar Einfluss auf die Entschädigungshöhe haben, denn der Versicherer schuldet nach § 13 AKB grundsätzlich den Wiederbeschaffungswert, der durch den Zustand des Fahrzeuges wesentlich beeinflusst wird; auch fachgerecht behobene Schäden sind für den Fahrzeugwert nicht ohne Bedeutung (BGH VersR 1984, 228; OLG Köln, VersR 1998, 46); zudem ist der Versicherer im Entwendungsfall in besonderem Maße auf vollständige und wahrheitsgemäße Angaben des Versicherungsnehmers angewiesen, da er das Fahrzeug nicht mehr selbst untersuchen lassen kann (…OLG Köln, a.a.O.).
Nach ständiger Rechtsprechung kommt es bei der Beurteilung der Relevanz nicht auf die konkrete, sondern auf die generelle Eignung des Verstoßes gegen die Aufklärungsobliegenheit zur ernsthaften Gefährdung der berechtigten Interessen des Versicherers an (BGH VersR 1984, 228; r + s 1998, 142; OLG Köln, r + s 1999, 364).
- OLG Köln, 08.06.1999 - 9 U 135/98
Fortwirken der Warnfunktion einer ordnungsgemäßen Belehrung im ersten …
Auszug aus OLG Nürnberg, 16.06.2003 - 8 U 2485/02
In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird überwiegend die Auffassung vertreten, dem Belehrungserfordernis sei durch die einmalige - unmissverständliche und unübersehbare - Warnung vor den Folgen vorsätzlich falscher Angaben hinreichend Rechnung getragen, weil jeder Versicherungsnehmer daraus schließen werde, dass auch wahrheitswidrige Folgeerklärungen zum Schadenfall den Verlust des Entschädigungsanspruches nach sich ziehen könnten (OLG Düsseldorf r + s 1997, 226; OLG Köln, r + s 1997, 227); das gilt zumindest dann, wenn der zeitliche Abstand zwischen der Belehrung und einer späteren Nachfrage des Versicherers nicht übermäßig groß ist (OLG Köln, r + s 1999, 364: ein Monat; OLG Hamm, r + s 2001, 140 - erneute Belehrung nach Jahresfrist erforderlich - anderer Ansicht OLG Oldenburg, NJW-RR 1996, 1116 und NJW-RR 1998, 30; die Entscheidung des BGH vom 21.01.1998 - r + s 1998, 228 bzw. 144 - ist wohl dahin zu verstehen, dass es nicht grundsätzlich einer erneuten Belehrung bei einem ergänzenden Auskunftsbegehren bedarf).Nach ständiger Rechtsprechung kommt es bei der Beurteilung der Relevanz nicht auf die konkrete, sondern auf die generelle Eignung des Verstoßes gegen die Aufklärungsobliegenheit zur ernsthaften Gefährdung der berechtigten Interessen des Versicherers an (BGH VersR 1984, 228; r + s 1998, 142; OLG Köln, r + s 1999, 364).
- BGH, 21.01.1998 - IV ZR 10/97
Anspruch aus der Kasko-Versicherung bei Obliegenheitsverletzung - Entwendetes …
Auszug aus OLG Nürnberg, 16.06.2003 - 8 U 2485/02
Die objektive Verletzung einer nach dem Versicherungsfall zu erfüllenden Obliegenheit begründet die Vermutung vorsätzlichen Handelns des Versicherungsnehmers (BGH r + s 1993, 281; r + s 1998, 144).In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird überwiegend die Auffassung vertreten, dem Belehrungserfordernis sei durch die einmalige - unmissverständliche und unübersehbare - Warnung vor den Folgen vorsätzlich falscher Angaben hinreichend Rechnung getragen, weil jeder Versicherungsnehmer daraus schließen werde, dass auch wahrheitswidrige Folgeerklärungen zum Schadenfall den Verlust des Entschädigungsanspruches nach sich ziehen könnten (OLG Düsseldorf r + s 1997, 226; OLG Köln, r + s 1997, 227); das gilt zumindest dann, wenn der zeitliche Abstand zwischen der Belehrung und einer späteren Nachfrage des Versicherers nicht übermäßig groß ist (OLG Köln, r + s 1999, 364: ein Monat; OLG Hamm, r + s 2001, 140 - erneute Belehrung nach Jahresfrist erforderlich - anderer Ansicht OLG Oldenburg, NJW-RR 1996, 1116 und NJW-RR 1998, 30; die Entscheidung des BGH vom 21.01.1998 - r + s 1998, 228 bzw. 144 - ist wohl dahin zu verstehen, dass es nicht grundsätzlich einer erneuten Belehrung bei einem ergänzenden Auskunftsbegehren bedarf).
- BGH, 26.10.1988 - IVa ZR 243/87
Anscheinsbeweis und Beweiserleichterung; Verschweigen eines Vorschadens
Auszug aus OLG Nürnberg, 16.06.2003 - 8 U 2485/02
Umstände, die das Verhalten des Klägers in einem milderen Licht erscheinen ließen, so dass ein Fehlverhalten angenommen werden könnte, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (BGH r + s 1989, 5), sind hier nicht ersichtlich. - BGH, 02.06.1993 - IV ZR 72/92
Ehegatte als solcher kein Wissenserklärungsvertreter
Auszug aus OLG Nürnberg, 16.06.2003 - 8 U 2485/02
Die objektive Verletzung einer nach dem Versicherungsfall zu erfüllenden Obliegenheit begründet die Vermutung vorsätzlichen Handelns des Versicherungsnehmers (BGH r + s 1993, 281; r + s 1998, 144). - OLG Hamm, 25.08.2000 - 20 U 178/98
Belehrung durch Versicherer nach Relevanzrechtsprechung - erneute Nachfragen
Auszug aus OLG Nürnberg, 16.06.2003 - 8 U 2485/02
In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird überwiegend die Auffassung vertreten, dem Belehrungserfordernis sei durch die einmalige - unmissverständliche und unübersehbare - Warnung vor den Folgen vorsätzlich falscher Angaben hinreichend Rechnung getragen, weil jeder Versicherungsnehmer daraus schließen werde, dass auch wahrheitswidrige Folgeerklärungen zum Schadenfall den Verlust des Entschädigungsanspruches nach sich ziehen könnten (OLG Düsseldorf r + s 1997, 226; OLG Köln, r + s 1997, 227); das gilt zumindest dann, wenn der zeitliche Abstand zwischen der Belehrung und einer späteren Nachfrage des Versicherers nicht übermäßig groß ist (OLG Köln, r + s 1999, 364: ein Monat; OLG Hamm, r + s 2001, 140 - erneute Belehrung nach Jahresfrist erforderlich - anderer Ansicht OLG Oldenburg, NJW-RR 1996, 1116 und NJW-RR 1998, 30; die Entscheidung des BGH vom 21.01.1998 - r + s 1998, 228 bzw. 144 - ist wohl dahin zu verstehen, dass es nicht grundsätzlich einer erneuten Belehrung bei einem ergänzenden Auskunftsbegehren bedarf). - BGH, 21.04.1993 - IV ZR 41/92
Anspruch auf Entschädigung gegen eine Hausratsversicherung - Versuch einer …
Auszug aus OLG Nürnberg, 16.06.2003 - 8 U 2485/02
Der von der Beklagten gewählte Text entspricht den von der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen (OLG Köln r + s 1993, 362). - OLG Oldenburg, 20.08.1997 - 2 U 138/97
Falschangabe bei einer Schadenanzeige zur Kraftfahrtversicherung; …
Auszug aus OLG Nürnberg, 16.06.2003 - 8 U 2485/02
In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird überwiegend die Auffassung vertreten, dem Belehrungserfordernis sei durch die einmalige - unmissverständliche und unübersehbare - Warnung vor den Folgen vorsätzlich falscher Angaben hinreichend Rechnung getragen, weil jeder Versicherungsnehmer daraus schließen werde, dass auch wahrheitswidrige Folgeerklärungen zum Schadenfall den Verlust des Entschädigungsanspruches nach sich ziehen könnten (OLG Düsseldorf r + s 1997, 226; OLG Köln, r + s 1997, 227); das gilt zumindest dann, wenn der zeitliche Abstand zwischen der Belehrung und einer späteren Nachfrage des Versicherers nicht übermäßig groß ist (OLG Köln, r + s 1999, 364: ein Monat; OLG Hamm, r + s 2001, 140 - erneute Belehrung nach Jahresfrist erforderlich - anderer Ansicht OLG Oldenburg, NJW-RR 1996, 1116 und NJW-RR 1998, 30; die Entscheidung des BGH vom 21.01.1998 - r + s 1998, 228 bzw. 144 - ist wohl dahin zu verstehen, dass es nicht grundsätzlich einer erneuten Belehrung bei einem ergänzenden Auskunftsbegehren bedarf). - BGH, 24.06.1981 - IVa ZR 133/80
Bestehen einer Leistungspflicht aus einem Unfallversicherungsvertrag - …
Auszug aus OLG Nürnberg, 16.06.2003 - 8 U 2485/02
Enttäuscht der Versicherungsnehmer dieses Vertrauen, indem er vorsätzlich Fragen des Versicherers nicht oder nicht richtig beantwortet, so kann er sich nicht darauf berufen, dass der Versicherer den wahren Sachverhalt von dritter Seite noch zeitig genug erfahren habe, ebensowenig, dass sich der Versicherer die erforderlichen Informationen anderweitig hätte beschaffen können (BGH VersR 1982, 182). - OLG Oldenburg, 17.01.1996 - 2 U 246/95
Leistungsfreiheit; Aufklärungspflichtverletzung; Falschbeantwortung; …
Auszug aus OLG Nürnberg, 16.06.2003 - 8 U 2485/02
In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird überwiegend die Auffassung vertreten, dem Belehrungserfordernis sei durch die einmalige - unmissverständliche und unübersehbare - Warnung vor den Folgen vorsätzlich falscher Angaben hinreichend Rechnung getragen, weil jeder Versicherungsnehmer daraus schließen werde, dass auch wahrheitswidrige Folgeerklärungen zum Schadenfall den Verlust des Entschädigungsanspruches nach sich ziehen könnten (OLG Düsseldorf r + s 1997, 226; OLG Köln, r + s 1997, 227); das gilt zumindest dann, wenn der zeitliche Abstand zwischen der Belehrung und einer späteren Nachfrage des Versicherers nicht übermäßig groß ist (OLG Köln, r + s 1999, 364: ein Monat; OLG Hamm, r + s 2001, 140 - erneute Belehrung nach Jahresfrist erforderlich - anderer Ansicht OLG Oldenburg, NJW-RR 1996, 1116 und NJW-RR 1998, 30; die Entscheidung des BGH vom 21.01.1998 - r + s 1998, 228 bzw. 144 - ist wohl dahin zu verstehen, dass es nicht grundsätzlich einer erneuten Belehrung bei einem ergänzenden Auskunftsbegehren bedarf). - BGH, 11.02.1998 - IV ZR 89/97
Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur umfassenden Aufklärung der Einzelheiten …
- OLG Köln, 27.05.1997 - 9 U 225/96
Unrichtige Angaben des Versicherungsnehmers zu Vorschäden, Versicherungsrecht, …
- OLG Nürnberg, 11.05.1995 - 8 U 3815/94
Versicherungsverlust wegen Falschangaben
- OLG Düsseldorf, 03.12.1996 - 4 U 226/95
Keine erneute Belehrungspflicht nach ergänzenden Angaben
- OLG Köln, 15.04.1997 - 9 U 120/96
Vortäuschung eines Autodiebstahls zur Herbeiführung eines Versicherungsfalls; …
- OLG Saarbrücken, 28.01.1998 - 5 U 797/97
Obliegenheitsverletzung beim Reisegepäckversicherungsschaden
- OLG Hamm, 21.03.1980 - 20 U 278/79
- OLG Hamm, 08.02.1995 - 20 U 236/94
Leistungfreiheit; Nachfrage; Offenlassen von Fragen
- OLG Hamm, 20.11.1987 - 20 U 135/87
Leasingnehmer; Leasinggeber; Autoleasing; Wagenleasing; Fahrzeugvollversicherung; …