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   OLG Nürnberg, 16.08.2022 - 3 U 29/22   

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OLG Nürnberg, 16.08.2022 - 3 U 29/22 (https://dejure.org/2022,21660)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16.08.2022 - 3 U 29/22 (https://dejure.org/2022,21660)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16. August 2022 - 3 U 29/22 (https://dejure.org/2022,21660)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    UWG § 3 Abs. 3 Anhang Nr. 5, § 5, § 5a Abs. 2; TMG § 6 Abs. 1 Nr. 3
    Vermeintliches Lockvogelangebot einer Discounter-Kette mittels Handzettelwerbung

  • kanzlei.biz

    Hinweis auf knappe Verfügbarkeit von Waren keine unlautere Werbung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die angesprochenen Verkehrskreise entnehmen dem in einem Werbeprospekt eines Discounters enthaltenen Hinweis 'Die im Handzettel abgebildeten Artikel sind nicht in allen Filialen erhältlich und können wegen des begrenzten Angebots schon am ersten Tag ausverkauft ...

  • rechtsportal.de

    Lauterkeit des Werbeprospekts eines Discounters Ausverkauf eines Artikels wegen des begrenzten Angebots schon am ersten Tag Nicht angemessene Bevorratung der beworbenen Waren (vorliegend verneint)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zur Bewerbung von begrenzten Produktmengen

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Discounter-Prospekt: Hinweis auf begrenzte Bevorratung nicht grundsätzlich unlauter

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Unlauterkeit von Lockangeboten

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Hinweis auf begrenzte Verfügbarkeit kein Eingeständnis mangelnder Bevorratung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2022, 1612
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 17.09.2015 - I ZR 92/14

    Smartphone-Werbung - Wettbewerbsverstoß: Irreführende Internet- und

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.08.2022 - 3 U 29/22
    Nach Nr. 5 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG ist die unzureichende Aufklärung über eine unzulängliche Bevorratung zu beanstanden (BGH, GRUR 2016, 395 Rn. 20 - Smartphone-Werbung).

    Die wettbewerbsrechtliche Unzulässigkeit dieses Hinweises ergibt sich entgegen der Rechtsauffassung der Klagepartei nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs "Smartphone-Werbung" (GRUR 2016, 395).

  • BGH, 04.02.2016 - I ZR 194/14

    Fressnapf - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Voraussetzungen der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.08.2022 - 3 U 29/22
    b) Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs "Fressnapf", wonach wesentliche Information dann vorenthalten werden, wenn der Werbende in dem Werbeprospekt nicht angibt, welche der von ihm in dem Prospekts genannten selbständigen Märkte an der beworbenen Verkaufsaktion teilnehmen (BGH, GRUR 2016, 403 Rn. 29 - Fressnapf).
  • BGH, 18.12.2014 - I ZR 129/13

    Schlafzimmer komplett - Wettbewerbsverstoß im Möbelhandel: Blickfangwerbung für

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.08.2022 - 3 U 29/22
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss jedoch nur in dem hier nicht gegebenen Fall, in dem der Blickfang für sich genommen eine fehlerhafte Vorstellung vermittelt, der dadurch veranlasste Irrtum durch einen Hinweis ausgeschlossen werden, der selbst am Blickfang teilhat (BGH, GRUR 2015, 698 Rn. 16 - Schlafzimmer komplett).
  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.08.2022 - 3 U 29/22
    Es fehlt auch an den Voraussetzungen einer Berühmung, da die Beklagte nicht behauptet, zur nicht angemessenen Bevorratung aufgrund dieses Hinweises berechtigt zu sein und sie jederzeit und gegenüber jedermann vornehmen zu dürfen (vgl. BGH, GRUR 2001, 1174 (1175) - Berühmungsaufgabe).
  • BGH, 27.04.2017 - I ZR 55/16

    Zu Informationspflichten eines Preisvergleichsportals im Internet

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.08.2022 - 3 U 29/22
    Die Frage, ob eine Information für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers von besonderem Gewicht ist, ist nach dem Erwartungs- und Verständnishorizont des Durchschnittsverbrauchers zu beurteilen (BGH, GRUR 2017, 1265 Rn. 19 Preisportal).
  • BGH, 19.02.2014 - I ZR 17/13

    Wettbewerbsverstoß: Werbung für Marken-Elektro-Geräte ohne Angabe der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.08.2022 - 3 U 29/22
    Die Wesentlichkeit einer Information ergibt sich insbesondere anhand des Angebots, der Beschaffenheit und der Merkmale eines Produkts (BGH, GRUR 2014, 584 Rn. 11 - Typenbezeichnung).
  • BGH, 25.06.2020 - I ZR 96/19

    LTE-Geschwindigkeit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.08.2022 - 3 U 29/22
    Dass die Klagepartei im Klageantrag nur den ersten Aspekt ausdrücklich aufgenommen hat, steht einer Prüfung auch des zweiten Umstands unter Berücksichtigung des lauterkeitsrechtlichen Streitgegenstands (vgl. BGH, GRUR 2020, 1226 Rn. 24 - LTE-Geschwindigkeit) nicht entgegen.
  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 50/00

    Computerwerbung II

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.08.2022 - 3 U 29/22
    Vielmehr ist der Disclaimer in der Zusammenschau mit den an anderer Stelle erfolgten Hinweisen geeignet, den Verbraucher hinreichend deutlich darüber zu informieren, dass bestimmte Artikel nur in speziellen Filialen mit bestimmter Ausstattung erhältlich sind, und dass es passieren kann, dass bestimmte Produkte trotz eigentlich angemessener Bevorratung aufgrund bestimmter Sonderumstände nicht überall und nicht über den gesamten Zeitraum erhältlich sein können (vgl. zur hier nicht gegebenen Blickfangwerbung auch Bornkamm/Feddersen, in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 40. Aufl. 2022, § 5 Rn. 1.92; BGH, GRUR 2003, 163 juris-Rn. 23 - Computerwerbung II).
  • BGH, 18.06.2009 - I ZR 224/06

    Solange der Vorrat reicht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.08.2022 - 3 U 29/22
    Weitere Informationen, etwa über die Anzahl der vom Unternehmen am Erscheinungstag der Werbung vor Geschäftsöffnung bereitgehaltenen Zugaben, könnten dem Verbraucher ohnehin keinen Aufschluss darüber geben, ob er zu einem bestimmten Zeitpunkt, zu dem er das fragliche Geschäftslokal aufsuchen möchte, noch in den Genuss der Zugabe kommen kann (BGH, GRUR 2010, 247 Rn. 15 - Solange der Vorrat reicht).
  • BGH, 27.07.2017 - I ZR 153/16

    Wettbewerbsverstoß: Vorenthalten von Informationen bei Werbung in Printmedium;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.08.2022 - 3 U 29/22
    Denn ein unterschiedliches Schutzniveau für elektronischen und nichtelektronischen Geschäftsverkehr ist nicht zu rechtfertigen (BGH, GRUR 2018, 199 Rn. 30 - 19% MwSt. GESCHENKT).
  • BGH, 20.12.2018 - I ZR 133/17

    Verlagsrecht: Unangemessene Benachteiligung durch Klausel in einem Verlagsvertrag

  • BGH, 09.09.2021 - I ZR 90/20

    Zur Pflicht von Influencerinnen, ihre Instagram-Beiträge als Werbung zu

  • OLG Nürnberg, 05.05.2020 - 3 U 3878/19

    Informationspflichten beim Vertrieb von Konsumgütern an Verbraucher im Internet

  • BGH, 24.02.2022 - I ZR 128/21

    Zweitmarkt für Lebensversicherungen II - Anspruchsberechtigung von Mitbewerbern

  • BGH, 11.02.2021 - I ZR 126/19

    Dr. Z - Wettbewerbswidrige Unternehmensbezeichnung eines medizinischen

  • OLG Nürnberg, 16.10.2018 - 3 U 761/18

    Irreführende Preisvergleichswerbung, wenn das in dem Vergleich in Bezug genommene

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