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OLG Nürnberg, 17.12.2002 - 10 WF 3541/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abänderbarkeit der Unterhaltsverpflichtung gemäß Jugendamtsurkunde nach § 323 Abs. 4 Zivilprozessordnung (ZPO); Rückwirkende Herabsetzung; Rückforderung gezahlter Unterhaltsbeträge; Schutzwirkung bei Jugendamtsurkunden
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 323 Abs. 4; ZPO § 323 Abs. 3
Rückwirkende Änderung von Jugendamtsurkunden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Ansbach, 15.10.2002 - 3 F 430/02
- OLG Nürnberg, 17.12.2002 - 10 WF 3541/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 212
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.04.1990 - XII ZR 42/89
Abänderung einer vollstreckbaren Urkunde
Auszug aus OLG Nürnberg, 17.12.2002 - 10 WF 3541/02
Damit sind Jugendamtsurkunden - wie einseitige Verpflichtungen in notarieller Urkunde (BGH, NJW 1990, 3274) - rückwirkend ab dem Zeitpunkt abänderbar, ab welchem die materiellen Grundlagen des Titels nicht mehr bestehen.
- OLG Nürnberg, 14.10.2003 - 10 WF 3007/03
Abänderung eines in einer Jugendamtsurkunde titulierten Kindesunterhalts
Der Senat hat in einem Beschluß vom 17.10.2002, Az: 10 WF 3541/02, OLG-Report 2003, S. 175 ausgeführt, daß die Schutzwirkung des Absatz 3 Jugendamtsurkunden nicht zukommt.