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   OLG Nürnberg, 18.02.2009 - 2 Ws 54/09   

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https://dejure.org/2009,24478
OLG Nürnberg, 18.02.2009 - 2 Ws 54/09 (https://dejure.org/2009,24478)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18.02.2009 - 2 Ws 54/09 (https://dejure.org/2009,24478)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18. Februar 2009 - 2 Ws 54/09 (https://dejure.org/2009,24478)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung hinsichtlich einer von der Auslieferung nicht erfassten Verurteilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung hinsichtlich einer von der Auslieferung nicht erfassten Verurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung hinsichtlich einer von der Auslieferung nicht erfassten Verurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 156
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 09.05.1983 - 3 Ws 51/83

    Widerruf der Aussetzung des Strafrestes wegen des auslieferungsrechtlichen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.02.2009 - 2 Ws 54/09
    Bezüglich der Geltung des Spezialitätsschutzes verweist der Senat auf die obergerichtliche Rechtsprechung (OLG Zweibrücken NStZ 1991, 497; OLG Bamberg NStE Nr. 4 zu Art. 14 EuAlÜbK; OLG Stuttgart NJW 1983, 1987).
  • OLG Zweibrücken, 25.02.1991 - 1 Ws 641/90

    Ausgelieferte; Übergabe; Begangene Handlung; Zustimmung des ausliefernden

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.02.2009 - 2 Ws 54/09
    Bezüglich der Geltung des Spezialitätsschutzes verweist der Senat auf die obergerichtliche Rechtsprechung (OLG Zweibrücken NStZ 1991, 497; OLG Bamberg NStE Nr. 4 zu Art. 14 EuAlÜbK; OLG Stuttgart NJW 1983, 1987).
  • OLG Hamburg, 25.06.2014 - 2 VAs 9/14

    Rechtswegverweisung: Bindungswirkung einer Verweisungsentscheidung bei Verweisung

    Eine Verallgemeinerung dieser Regelungen ist angesichts ihres jeweils speziellen Charakters nicht möglich (Senat, Beschluss vom 5. Februar 2010 - 2 Ws 54/09).
  • LG Kiel, 13.03.2019 - 10 StVK 16/19
    Nach rechtskräftigem Widerruf der Strafaussetzung darf die Strafe allerdings nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung ohne Zustimmung des Staates, der die Übergabe aufgrund eines Europäischen Haftbefehls bewilligt hat - hier Portugal - nicht vollstreckt werden (OLG Hamburg, Beschl. v. 29.07.2010 - 3 Ws 96/10, Rn. 15, juris; OLG Nürnberg, Beschl. v. 18.02.2009 - 2 Ws 54/09 -, Rn. 7, juris; Fischer, 66. Aufl., § 56f Rn. 9 m.w.N.; Inhofer, in: BeckOK StPO, 32. Ed. 15.10.2018, IRG § 83h Rn. 3; vgl. OLG Bamberg, Beschl. v. 05.01.1989 - Ws 672/88 -, Rn. 6, juris).
  • OLG Hamburg, 29.07.2010 - 3 Ws 96/10

    Widerruf einer Strafrestaussetzung wegen erneuter Straffälligkeit: Bedeutung des

    Deshalb bedarf lediglich die Vollstreckung der Reststrafe der Zustimmung des ausliefernden Staates (vgl. Fischer , StGB, 57. Aufl., § 56f Rz. 9 m.w.N. und zuletzt KG Berlin NStZ-RR 2009, 239 f. sowie OLG Nürnberg NStZ-RR 2010, 156 f.), die die Staatsanwaltschaft noch einzuholen haben wird.
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