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   OLG Nürnberg, 19.08.2021 - 3 U 2210/21   

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https://dejure.org/2021,38762
OLG Nürnberg, 19.08.2021 - 3 U 2210/21 (https://dejure.org/2021,38762)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19.08.2021 - 3 U 2210/21 (https://dejure.org/2021,38762)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19. August 2021 - 3 U 2210/21 (https://dejure.org/2021,38762)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 162, § 535, § 542
    Auslegung eines Prozessvergleichs als Mietvertrag und zur Abgrenzung von auflösender Bedingung und Befristung

  • rewis.io

    Schadensersatz, Erfolgsaussicht, Berufung, Mietvertrag, Rechtsanwaltskosten, Vergleich, Zahlung, Befristung, Verletzung, Vorhaben, Auslegung, Erstattung, Schadenersatz, Zeitpunkt, vorgerichtlicher Anwaltskosten, Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten, rechtliche ...

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 162 ; BGB § 535 ; BGB § 542
    Zur Abgrenzung von Zweckbefristung und auflösender Bedingung eines Mietvertrags.

  • rechtsportal.de

    BGB § 162 ; BGB § 535 ; BGB § 542
    Hammerschlagrecht und Leiterrecht; Erforderlichkeit einer Notsicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abgrenzung von Zweckbefristung und auflösender Bedingung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 1385
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.04.2009 - XII ZR 95/07

    Ordentliche Kündbarkeit eines unter einer auflösenden Bedingung (hier:

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.08.2021 - 3 U 2210/21
    So liegt eine Befristung vor, wenn der Eintritt des Ereignisses nach den Vorstellungen der Parteien konkret bevorsteht; eine Bedingung ist dagegen z.B. anzunehmen, wenn die Vertragsgestaltung nur deshalb gewählt wird, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Ereignis eintritt und sich dann Folgen ergeben (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 1. April 2009, XII ZR 95/07, NZM 2009, 433, Rn. 12, 17; Schmidt-Futterer/Blank, 14. Aufl. 2019, BGB § 542 Rn. 165; Blank/Börstinghaus/Blank/Börstinghaus, 6. Aufl. 2020, BGB § 542 Rn. 187; Staudinger/Rolfs (2021), § 542 Rn. 140).

    Auflösende Bedingungen führen zwar die Beendigung des Mietverhältnisses ohne Weiteres herbei, doch ist das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen und damit ordentlich kündbar, sofern nicht aus dem Willen der Parteien hervorgeht, dass eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen sein soll (BGH, Urteil vom 1. April 2009, XII ZR 95/07, NZM 2009, 433, Rn. 13 f.).

  • RG, 17.06.1907 - I 495/06

    Verhinderung des Eintritts einer Bedingung.

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.08.2021 - 3 U 2210/21
    Eine Vermutung für eine Kausalität einer als treuwidrig bezeichneten Verhaltensweise besteht nicht (MüKoBGB/Westermann, 8. Aufl. 2018, BGB § 162 Rn. 17; BeckOGK/Reymann, 1.6.2021, BGB § 162 Rn. 44; RG, Urteil vom 17. Juni 1907, Rep. I. 495/06, RGZ 66, 222 (223 f.)).
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