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   OLG Nürnberg, 20.10.1992 - 3 U 2087/92   

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https://dejure.org/1992,4714
OLG Nürnberg, 20.10.1992 - 3 U 2087/92 (https://dejure.org/1992,4714)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20.10.1992 - 3 U 2087/92 (https://dejure.org/1992,4714)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20. Oktober 1992 - 3 U 2087/92 (https://dejure.org/1992,4714)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Kaufpreiszahlung auf Grund des geschlossenen Software-Überlassungsvertrags; Rechtsnatur von Software-Überlassungsverträgen; Wirksame Ausübung des Wandlungsrechts; Fehlen der passenden Druckersteuerzeichen als Fehler; Verzicht auf die Geltendmachung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 459
    Anwendbarkeit von Kaufrecht auf Vertrag über die Überlassung der Nutzung an einem Standardanwenderprogramm - Mängel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1993, 14
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 26.10.1990 - 19 U 28/90

    Computer; Speicherkapazität; Fehler; Mängelrügepflicht; Meldung; Störfall;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.10.1992 - 3 U 2087/92
    Wenn auch die Rechtsnatur von Software-Überlassungsverträgen nach wie vor nicht einheitlich beurteilt wird, hat sich doch die herrschende Meinung in der Rechtsprechung (BGH NJW 1988, 406 ff.; NJW 1990, 320 ff.; NJW 1990, 1290 ff.; NJW 1990, 3012; OLG Köln CR 1991, 154 und im Ergebnis auch OLG Nürnberg NJW 1989, 2635) und Literatur (Marly, Software-Überlassungsverträge, 1991, Rdz. 75 ff., 132 ff. m.w.N.) dafür ausgesprochen, auf die Überlassung von Standardsoftware auf Dauer gegen einmaliges Entgelt Kaufrecht - zumindest entsprechend - anzuwenden.
  • BGH, 18.10.1989 - VIII ZR 325/88

    Anwendung des AbzG auf den Kauf von Software mit Teilzahlungsabrede; Wirksamkeit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.10.1992 - 3 U 2087/92
    Wenn auch die Rechtsnatur von Software-Überlassungsverträgen nach wie vor nicht einheitlich beurteilt wird, hat sich doch die herrschende Meinung in der Rechtsprechung (BGH NJW 1988, 406 ff.; NJW 1990, 320 ff.; NJW 1990, 1290 ff.; NJW 1990, 3012; OLG Köln CR 1991, 154 und im Ergebnis auch OLG Nürnberg NJW 1989, 2635) und Literatur (Marly, Software-Überlassungsverträge, 1991, Rdz. 75 ff., 132 ff. m.w.N.) dafür ausgesprochen, auf die Überlassung von Standardsoftware auf Dauer gegen einmaliges Entgelt Kaufrecht - zumindest entsprechend - anzuwenden.
  • BGH, 04.11.1987 - VIII ZR 314/86

    Umfang des Wandelungsrechts beim Erwerb von Hard- und Software

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.10.1992 - 3 U 2087/92
    Wenn auch die Rechtsnatur von Software-Überlassungsverträgen nach wie vor nicht einheitlich beurteilt wird, hat sich doch die herrschende Meinung in der Rechtsprechung (BGH NJW 1988, 406 ff.; NJW 1990, 320 ff.; NJW 1990, 1290 ff.; NJW 1990, 3012; OLG Köln CR 1991, 154 und im Ergebnis auch OLG Nürnberg NJW 1989, 2635) und Literatur (Marly, Software-Überlassungsverträge, 1991, Rdz. 75 ff., 132 ff. m.w.N.) dafür ausgesprochen, auf die Überlassung von Standardsoftware auf Dauer gegen einmaliges Entgelt Kaufrecht - zumindest entsprechend - anzuwenden.
  • OLG Stuttgart, 08.11.1988 - 6 U 135/87

    Kauf von Software mit einer Teilzahlungsabrede als Kauf einer beweglichen Sache;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.10.1992 - 3 U 2087/92
    Wenn auch die Rechtsnatur von Software-Überlassungsverträgen nach wie vor nicht einheitlich beurteilt wird, hat sich doch die herrschende Meinung in der Rechtsprechung (BGH NJW 1988, 406 ff.; NJW 1990, 320 ff.; NJW 1990, 1290 ff.; NJW 1990, 3012; OLG Köln CR 1991, 154 und im Ergebnis auch OLG Nürnberg NJW 1989, 2635) und Literatur (Marly, Software-Überlassungsverträge, 1991, Rdz. 75 ff., 132 ff. m.w.N.) dafür ausgesprochen, auf die Überlassung von Standardsoftware auf Dauer gegen einmaliges Entgelt Kaufrecht - zumindest entsprechend - anzuwenden.
  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 22/89

    Rügeobleigenheit bei Lieferung von Hardware und Anwenderprogrammen;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.10.1992 - 3 U 2087/92
    Wenn auch die Rechtsnatur von Software-Überlassungsverträgen nach wie vor nicht einheitlich beurteilt wird, hat sich doch die herrschende Meinung in der Rechtsprechung (BGH NJW 1988, 406 ff.; NJW 1990, 320 ff.; NJW 1990, 1290 ff.; NJW 1990, 3012; OLG Köln CR 1991, 154 und im Ergebnis auch OLG Nürnberg NJW 1989, 2635) und Literatur (Marly, Software-Überlassungsverträge, 1991, Rdz. 75 ff., 132 ff. m.w.N.) dafür ausgesprochen, auf die Überlassung von Standardsoftware auf Dauer gegen einmaliges Entgelt Kaufrecht - zumindest entsprechend - anzuwenden.
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