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   OLG Nürnberg, 20.12.2012 - 8 U 607/12   

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https://dejure.org/2012,45804
OLG Nürnberg, 20.12.2012 - 8 U 607/12 (https://dejure.org/2012,45804)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20.12.2012 - 8 U 607/12 (https://dejure.org/2012,45804)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20. Dezember 2012 - 8 U 607/12 (https://dejure.org/2012,45804)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Vertrages über den Ankauf, die Abtretung und die Kündigung einer Kapitallebensversicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 134; BGB § 398 ff.; RDG § 2; RDG § 3; RDG § 5; GG Art. 12
    In der Abtretung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung an professionelle Policenaufkäufer liegt ein Verstoß gegen das RDG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 134; RDG § 3
    Wirksamkeit eines Vertrages über den Ankauf, die Abtretung und die Kündigung einer Kapitallebensversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kauf- und Abtretungsvereinbarung kann bei Verstoß gegen das RDG nichtig sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2013, 843
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.01.1980 - VIII ZR 91/79

    Rechtsberatung und echtes Factoring

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.12.2012 - 8 U 607/12
    Der Bundesgerichtshof hat hierzu in seiner Entscheidung vom 23.1.1980 (Az.: VIII ZR 91/79) grundlegend Folgendes entschieden: "Auch beim echten Factoring werden die - angekauften - Forderungen des Anschlusskunden bevorschusst.
  • BGH, 05.10.2006 - I ZR 7/04

    SchuldenHulp

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.12.2012 - 8 U 607/12
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 05.10.2006 (Az.: I ZR 7/04) entschieden, dass auch die Rechtsbesorgung aus dem Ausland dem deutschen Rechtsberatungsgesetz dann unterfällt, wenn die Tätigkeit im Inland nicht nur mittelbare Wirkungen entfaltet.
  • OLG Düsseldorf, 22.02.2013 - 7 U 175/11

    Rechtsfolgen der Veräußerung eines Erbanteils hinsichtlich des Vorkaufsrechts

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.12.2012 - 8 U 607/12
    Die Revision wird zugelassen, da diese Entscheidung in der Frage der Rechtsdienstleistung i.S.d. § 2 Abs. 2 S.1 RDG vom Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 8.3.2012 (Az. 7 U 175/11) abweicht und ihr auch grundsätzliche Bedeutung i.S.d. § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zukommt, da eine Vielzahl von weiteren Verfahren der Klägerin anhängig bzw. zu erwarten ist.
  • BGH, 11.12.2013 - IV ZR 46/13

    Verkauf einer Lebensversicherung: Abgrenzung zwischen einer erlaubnisbedürftigen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.12.2012 - 8 U 607/12
    anhängig BGH IV ZR 46/13.
  • BGH, 15.02.2017 - IV ZR 373/13

    Rechtsdienstleistung: Vorliegen eines echten Forderungskaufs; Abtretung der

    Mit Blick auf die in einem ähnlichen Rechtsstreit vom Oberlandesgericht Nürnberg (8 U 607/12) zugelassene Revision hat das Berufungsgericht eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache angenommen und die Revision zugelassen.

    In dem vom Berufungsgericht in Bezug genommenen Rechtsstreit hat der Senat mit Urteil vom 11. Dezember 2013 (IV ZR 46/13, VersR 2014, 183 Rn. 12 ff., vorgehend OLG Nürnberg, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 8 U 607/12, VersR 2013, 843) entschieden, dass die dortige Kauf- und Abtretungsvereinbarung, die den hier in Rede stehenden ursprünglichen Kauf- und Abtretungsvereinbarungen entspricht, sowohl in ihrem schuldrechtlichen als auch in ihrem Abtretungsteil wegen Verstoßes gegen § 2 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 i.V.m. § 3 RDG gemäß § 134 BGB nichtig ist.

  • OLG Frankfurt, 18.09.2013 - 7 U 145/12

    Unwirksamkeit eines Kauf- und Abtretungsvertrages wegen Verstoßes gegen RDG

    Diese Grundsätze sind auch auf das RDG anzuwenden (OLG Nürnberg, Urteil vom 20.12.2012, Az. 8 U 607/12; zitiert nach Juris).

    Die Klägerin trägt damit weder das Risiko der Zahlungsunfähigkeit noch der Beitreibung der Forderung; dieses verbleibt vielmehr vollständig bei dem Versicherungsnehmer (so auch OLG Nürnberg in einem gleichgelagerten Fall, Urteil vom 20.12.2012, Az. 8 U 607/12; zitiert nach Juris).Schließlich wird auch aufgrund der erfolgsabhängigen Beteiligung des Versicherungsnehmers an dem möglichen Mehrerlös deutlich, dass der Versicherungsnehmer nach wie vor ein erhebliches eigenes wirtschaftliches Interesse an der Forderungsbeitreibung hat.

    Die Revision wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO in Hinblick auf die in dem Verfahren des OLG Nürnberg, Az. 8 U 607/12 zugelassene Revision, dem ein entsprechender Rechtsstreit zugrunde liegt, ebenfalls zugelassen.

  • OLG Frankfurt, 31.10.2013 - 7 U 183/12

    Unwirksamkeit von Prozessfinanzierungs- und -betreuungsverträgen wegen Verstosses

    Diese Grundsätze sind auch auf das RDG anzuwenden (OLG Nürnberg, Urteil vom 20.12.2012, Az. 8 U 607/12; zitiert nach Juris).

    Die Klägerin trägt damit weder das Risiko der Zahlungsunfähigkeit noch der Beitreibung der Forderung; dieses verbleibt vielmehr vollständig bei dem Versicherungsnehmer (so auch OLG Nürnberg in einem ähnlich gelagerten Fall, Urteil vom 20.12.2012, Az. 8 U 607/12; zitiert nach Juris).Auch aufgrund der erfolgsabhängigen Beteiligung des Versicherungsnehmers an dem möglichen Mehrerlös wird deutlich, dass der Versicherungsnehmer nach wie vor ein erhebliches eigenes wirtschaftliches Interesse an der Forderungsbeitreibung hat.

    Die Revision wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO in Hinblick auf die in dem Verfahren des OLG Nürnberg, Az. 8 U 607/12 zugelassene Revision, dem ein entsprechender Rechtsstreit zugrunde liegt, ebenfalls zugelassen.

  • OLG Frankfurt, 18.09.2013 - 7 U 118/12

    Anspruch auf Auszahlung des Rückkaufswertes einer Lebensversicherung nach

    Diese Grundsätze sind auch auf das RDG anzuwenden (OLG Nürnberg, Urteil vom 20.12.2012, Az. 8 U 607/12; zitiert nach Juris).

    Die Klägerin trägt damit weder das Risiko der Zahlungsunfähigkeit noch der Beitreibung der Forderung; dieses verbleibt vielmehr vollständig bei dem Versicherungsnehmer (so auch OLG Nürnberg in einem gleichgelagerten Fall, Urteil vom 20.12.2012, Az. 8 U 607/12; zitiert nach Juris).

    Die Revision wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO in Hinblick auf die in dem Verfahren des OLG Nürnberg, Az. 8 U 607/12 zugelassene Revision, dem ein entsprechender Rechtsstreit zugrunde liegt, ebenfalls zugelassen.

  • OLG Nürnberg, 10.08.2021 - 3 U 233/19

    Unterlassungs- und Folgeansprüche wegen irreführender Werbebehauptungen

    Entgegen der Ansicht der Berufung ist der streitgegenständliche Sachverhalt nicht mit den von ihr zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Oberlandesgerichts Nürnberg vergleichbar (BGH NJW 2014, 847, Vorentscheidung OLG Nürnberg, BeckRS 2013, 3554).

    Die Höhe und die Zahlung des Kaufpreises hängt dann aber - anders als in den zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Oberlandesgerichts Nürnberg (BGH NJW 2014, 847, Vorentscheidung OLG Nürnberg, BeckRS 2013, 3554) - nicht davon ab, ob und in welcher Höhe die Versicherung dann tatsächlich etwas auszahlt, sondern ist von einer tatsächlichen Kündigung bzw. von einer tatsächlichen Auszahlung durch den Versicherer und vom Verlauf der Auseinandersetzung mit dem Versicherer vielmehr unabhängig.

  • AG Hamburg, 20.12.2017 - 3712E/01/0625

    Eintragung als Rechtsdienstleister für Inkassodienstleistungen: Beschränkung des

    Im Mittelpunkt jener Entscheidungen stand allerdings die Abgrenzung zwischen einem erlaubnisfreien "echten Forderungskauf" und dem Erwerb im Wege einer Inkassozession, bei der aufgrund der Vertragskonstruktion das wirtschaftliche Risiko dem Versicherungsnehmer verbleibt (vgl. BGH, NJW-RR 2017, 410; BGH, VersR 2017, 605, 606; OLG Frankfurt, BeckRS 2013, 196505; OLG Nürnberg, VersR 2013, 843).
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