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   OLG Nürnberg, 21.03.2018 - 3 W 531/18   

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https://dejure.org/2018,19661
OLG Nürnberg, 21.03.2018 - 3 W 531/18 (https://dejure.org/2018,19661)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21.03.2018 - 3 W 531/18 (https://dejure.org/2018,19661)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21. März 2018 - 3 W 531/18 (https://dejure.org/2018,19661)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 93; GKG § 68
    Streitwertbeschwerde durch obsiegende Partei und Einlegung eines Kostenwiderspruchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Streitwertbeschwerde mit dem Ziel der Heraufsetzung des Streitwerts; Anforderungen an die Erklärung eines Kostenwiderspruchs im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • rewis.io

    Streitwertbeschwerde durch obsiegende Partei und Einlegung eines Kostenwiderspruchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 93 ; GKG § 68
    Zulässigkeit der Streitwertbeschwerde mit dem Ziel der Heraufsetzung des Streitwerts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 17.05.2011 - 5 W 75/11

    Kostenwiderspruch gegen einstweilige Verfügung im Lauterkeitsrecht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.03.2018 - 3 W 531/18
    Ein Kostenwiderspruch stellt zugleich ein Anerkenntnis der einstweiligen Verfügung dar (KG Berlin, Beschluss vom 17. Mai 2011 - 5 W 75/11, Rn. 6; OLG München, Beschluss vom 17. Februar 2012 - 6 W 202/12, Rn. 11).

    Der Kostenwiderspruch muss sich von Anfang an auf die Kosten beschränken und ausdrücklich als solcher bezeichnet sein; Zweideutigkeiten schaden (KG Berlin, Beschluss vom 17. Mai 2011 - 5 W 75/11, Rn. 8).

  • OLG Hamburg, 11.10.2007 - 3 U 111/07

    Eindeutigkeit der Einlegung eines Kosten-Widerspruchs - Erinnerungswerbung im

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.03.2018 - 3 W 531/18
    Wegen dieser Folgen des Kostenwiderspruchs muss die Erklärung eines Kostenwiderspruchs hinreichend deutlich sein (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 11. Oktober 2007 - 3 U 111/07, Rn. 55, 56).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2005 - 5 W 13/05

    Zur Höhe des Streitwertes bei einer Eventualwiderklage

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.03.2018 - 3 W 531/18
    Die Festsetzung des zu niedrigen Streitwertes wirkt sich zum Nachteil der Verfügungsklägerin aus, weil sie nach der Honorarvereinbarung ohnehin höhere als die gesetzlichen Gebühren an ihrer Prozessbevollmächtigten zu vergüten und als kostenerstattungsberechtigte Partei bei einem höheren Streitwert einen höheren Erstattungsanspruch gegen die Verfügungsbeklagte hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Juni 2005 - 5 W 13/05, Rn. 9).
  • OLG München, 17.02.2012 - 6 W 202/12

    Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen eines Wettbewerbsverstoßes:

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.03.2018 - 3 W 531/18
    Ein Kostenwiderspruch stellt zugleich ein Anerkenntnis der einstweiligen Verfügung dar (KG Berlin, Beschluss vom 17. Mai 2011 - 5 W 75/11, Rn. 6; OLG München, Beschluss vom 17. Februar 2012 - 6 W 202/12, Rn. 11).
  • LG Köln, 12.05.2022 - 14 O 36/22

    Kostenrecht

    Die Berechtigung der einstweiligen Verfügung, die durch die Beschränkung des Widerspruchs anerkannt worden ist, kann nicht mehr überprüft werden (OLG Frankfurt a.M. Beschluss vom 14.04.2020 - 6 W 31/20 - OLG Nürnberg Beschluss vom 21.03.2018 - 3 W 531/18 - Retzer, in: Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 5. Aufl. 2021, § 12 Rn. 274; jew. m.w. N.), Gegenstand des Widerspruchsverfahrens ist nur die Kostenentscheidung (OLG Köln, Beschluss vom 13.07.2016 - 6 W 71/16 -).
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