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   OLG Nürnberg, 21.03.2022 - 8 U 3825/21   

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https://dejure.org/2022,5795
OLG Nürnberg, 21.03.2022 - 8 U 3825/21 (https://dejure.org/2022,5795)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21.03.2022 - 8 U 3825/21 (https://dejure.org/2022,5795)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21. März 2022 - 8 U 3825/21 (https://dejure.org/2022,5795)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 280 Abs. 1, § 278; GKG § 63 Abs. 3; VVG § 1 S. 1; ZPO § 138 Abs. 1, § 256 Abs. 1
    Haftung des Versicherers bei Auftragserteilung zu Sanierungsarbeiten nach Versicherungsfall

  • IWW
  • rewis.io
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Leitungswasserschaden: Auswahl Sanierungsunternehmen durch Versicherer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche aus einer Hausratversicherung und Gebäudeversicherung; Nicht ausreichende Darlegung von Erstattungspositionen; Völlig substanzloses Vorbringen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versicherung haftet nicht für Schäden durch Sanierungsarbeiten!

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Leitungswasserschaden in der Küche - Gebäudeversicherer soll für weitere Schäden durch die ausgewählte Sanierungs-Fachfirma haften

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auswahl des Fachunternehmens zur Sanierung eines Leitungswasserschadens begründet keine Schadensersatzhaftung des Wohngebäude-/Hausratsversicherers - Geschuldet ist lediglich die ordnungsgemäße Auswahl eines geeigneten Unternehmens

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausgewähltes Fachunternehmen verursacht Schäden: Keine Haftung des Versicherers! (IBR 2022, 273)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 834
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Nürnberg, 05.05.1994 - 8 U 597/94

    Versicherungsschutz für Schäden beim Transport des Hausrats in der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.03.2022 - 8 U 3825/21
    Der Versicherer schuldet in einer solchen Konstellation nur die ordnungsgemäße Auswahl eines geeigneten Unternehmens, er haftet hingegen nicht für behauptete weitere Schäden, die das ausgewählte Unternehmen bei Durchführung der Sanierungsarbeiten versuracht haben soll (Fortführung von OLG Nürnberg, NJW-RR 1994, 1512 = r+s 1995, 106).

    Die vom Landgericht herausgearbeiteten tragenden Gesichtspunkte stehen mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats ein Einklang (vgl. Senatsurteil vom 05.05.1994 - 8 U 597/94, r+s 1995, 106).

    Auch wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer bei der Beauftragung der Reparatur unterstützt bzw. sich darum kümmert, will er die Reparatur nicht als eigene vertragliche Verpflichtung und auf eigenes Risiko durchführen (vgl. Senatsurteil vom 05.05.1994 - 8 U 597/94, r+s 1995, 106).

    dd) Aus der von ihr übernommenen Beauftragung der Streithelferin zu 1) schuldete die Beklagte nur die sachgerechte Auswahl eines für die Sanierung geeigneten Unternehmens (vgl. vgl. Senatsurteil vom 05.05.1994 - 8 U 597/94, r+s 1995, 106, 107).

  • LG Nürnberg-Fürth, 16.09.2021 - 11 O 8959/20

    Kein Versicherungsschutz in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung für Schäden

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.03.2022 - 8 U 3825/21
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 16.09.2021, Aktenzeichen 11 O 8959/20, wird zurückgewiesen.

    das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth - Az.: 11 O 8959/20 - vom 16.09.2021 abzuändern und wie folgt zu erkennen:.

    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 16.09.2021, Aktenzeichen 11 O 8959/20, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

  • LG Düsseldorf, 29.07.2008 - 11 O 450/07

    Schadensteuerung - Versicherung haftet nicht für Fehler in empfohlener Werkstatt

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.03.2022 - 8 U 3825/21
    Der Versicherer schuldet demnach keine Naturalrestitution (vgl. LG Konstanz, BeckRS 2009, 86800; LG Düsseldorf, r+s 2008, 297).

    Die mit der Instandsetzung beauftragten Werkunternehmer werden daher - bezogen auf den Versicherungsvertrag - nicht im Pflichtenkreis des Versicherers tätig; sie sind nicht seine Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB; vgl. OLG Bremen, BeckRS 2011, 24093; LG Düsseldorf, r+s 2008, 297, 298; MüKo-VVG/Spielmann, 2. Aufl., 200 Sachversicherung, Rn. 240).

  • OLG Koblenz, 16.11.2007 - 10 U 100/07

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Pflicht zur Verzinsung zurück zu zahlender

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.03.2022 - 8 U 3825/21
    Die im nicht nachgelassenen Schriftsatz des Klägers vom 10.08.2021 zitierte Entscheidung des OLG Koblenz (Urteil vom 16.11.2007 - 10 U 100/07, r+s 2009, 291) rechtfertigt keine andere Sichtweise.
  • LG Konstanz, 26.03.2009 - 5 O 275/08

    Keine Eintrittspflicht des Versicherers für durch die vom VN mit der Reparatur

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.03.2022 - 8 U 3825/21
    Der Versicherer schuldet demnach keine Naturalrestitution (vgl. LG Konstanz, BeckRS 2009, 86800; LG Düsseldorf, r+s 2008, 297).
  • OLG Bremen, 26.09.2011 - 3 U 48/10

    Umfang der Eintrittspflicht des Gebäudeversicherers im Rahmen der Brandsanierung;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.03.2022 - 8 U 3825/21
    Die mit der Instandsetzung beauftragten Werkunternehmer werden daher - bezogen auf den Versicherungsvertrag - nicht im Pflichtenkreis des Versicherers tätig; sie sind nicht seine Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB; vgl. OLG Bremen, BeckRS 2011, 24093; LG Düsseldorf, r+s 2008, 297, 298; MüKo-VVG/Spielmann, 2. Aufl., 200 Sachversicherung, Rn. 240).
  • BGH, 18.09.2009 - V ZR 75/08

    Haftung für Schäden durch Abschießen einer Feuerwerksrakete auf dem

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.03.2022 - 8 U 3825/21
    Zwar muss das Berufungsgericht grundsätzlich von den Feststellungen im Tatbestand ausgehen (vgl. BGH, Urteil vom 18.09.2009 - V ZR 75/08, NJW 2009, 3787 Rn. 35 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 10.05.2021 - 8 U 3174/20

    Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers gegen den Wohngebäudeversicherer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.03.2022 - 8 U 3825/21
    Dies gilt v.a. für die Fälle einer verzögerten Regulierung (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 10.05.2021 - 8 U 3174/20, r+s 2021, 334 Rn. 23 m.w.N.), aber auch für andere Pflichtverletzungen.
  • OLG Nürnberg, 03.02.2021 - 8 U 3471/20

    Keine Deckung in der Wohngebäudeversicherung für Wasseraustritt aus

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.03.2022 - 8 U 3825/21
    Die Berufung legt aber auch nicht dar, was auf den vermissten Hinweis im Einzelnen ergänzend vorgetragen worden wäre (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 26.01.2021 - II ZR 391/18, NZG 2021, 831 Rn. 32; Senatsbeschluss vom 03.02.2021 - 8 U 3471/20, r+s 2021, 270 Rn. 16 jeweils m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 15.06.2011 - 13 U 82/10

    Verfahrensrecht - Bauprozess: Partei muss Wissen ihres Architekten nutzen!

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.03.2022 - 8 U 3825/21
    Denn das Vorbringen war völlig substanzlos (vgl. OLG Brandenburg, NZBau 2011, 690; Jäckel, aaO. Rn. 39).
  • BGH, 26.01.2021 - II ZR 391/18

    GmbH: Anfechtbarkeit eines Gesellschafterbeschlusses durch einen zum Zeitpunkt

  • BGH, 06.12.2012 - VII ZR 84/10

    Architektenhaftung: Schätzung eines merkantilen Minderwerts eines Gebäudes nach

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