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   OLG Nürnberg, 21.04.2010 - 12 U 2235/09   

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https://dejure.org/2010,8361
OLG Nürnberg, 21.04.2010 - 12 U 2235/09 (https://dejure.org/2010,8361)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21.04.2010 - 12 U 2235/09 (https://dejure.org/2010,8361)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21. April 2010 - 12 U 2235/09 (https://dejure.org/2010,8361)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2197; BGB § 2208 Abs. 1; BGB § 2212; BGB § 2225; BGB § 2227
    Vereinbarung der Miterben über dauerhaften Ausschluss der Nachlassauseinandersetzung möglich; als Abwicklungsvollstreckung i. S. d. §§ 2203, 2204 BGB angeordnete Testamentsvollstreckung wird dadurch kraft Gesetzes beendet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglicher Ausschluss einer Auseinandersetzung des Nachlasses durch Vereinbarung unter den Miterben; Beendigung der Testamentsvollstreckung als mögliche Rechtsfolge des Ausschlusses einer Erbauseinandersetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss der Auseinandersetzung des Nachlasses durch Vereinbarung unter Miterben; Beendigung der Testamentsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abberufung, Abberufung des GmbH-Geschäftsführers und Beendigung des Anstellungsvertrags, Anfechtungsklage im Sinne der §§ 243 ff AktG, Anstellungsvertrag, Antrag des Gesellschafters auf gerichtliche Entscheidung über Informationsrechte, ...

  • institut-fuer-internationales-erbrecht.de (Kurzinformation)

    Vereinbarung unter Miterben über Nachlassauseinandersetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1203
  • WM 2010, 1286
  • NZG 2010, 864 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.07.2005 - XII ZR 293/02

    Zulässigkeit der Erweiterung der Anschlussberufung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.04.2010 - 12 U 2235/09
    Eine erneute Anhörung der Berufungsklägerin wäre nur dann erforderlich, wenn in der auf den früheren Hinweis erfolgten Stellungnahme in zulässiger Weise wesentlich neu vorgetragen wird oder wenn sich die Prozesssituation ändert (BGH, Versäumnisurteil vom 06.07.2005 - XII ZR 293/02, NJW 2005, 3067 ; Zöller/Heßler, ZPO , 28. Aufl., § 522 Rdn. 34).
  • BGH, 28.06.1963 - V ZR 15/62
    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.04.2010 - 12 U 2235/09
    Nichts anderes ergibt sich aus dem von der Berufung insoweit zitierten Urteil des BGH vom 28.06.1963 (V ZR 15/62, NJW 1963, 1610).
  • BGH, 22.01.1964 - V ZR 37/62

    Begriff des Streitgegenstandes bei Identität von Vorfragen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.04.2010 - 12 U 2235/09
    Das Amt eines Testamentsvollstreckers endet von selbst mit der Ausführung aller Aufgaben, zu denen ihn der Erblasser berufen hat, ohne dass es einer Aufhebung der Testamentsvollstreckung oder einer Entlassung des Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht bedarf (vgl. BGH, Urteil vom 22.01.1964 - V ZR 37/62, BGHZ 41, 23 m.w.N.).
  • BGH, 10.11.2009 - II ZR 196/08

    Gegenvorstellung gegen eine Streitwertfestsetzung für eine

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.04.2010 - 12 U 2235/09
    Nach allgemeiner Auffassung ist § 247 Abs. 1 Satz 1 AktG für den Streitwert der Anfechtungsklage gegen Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH entsprechend heranzuziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 05.07.1999 - II ZR 313/97, NZG 1999, 999 ; Beschluss vom 10.11.2009 - II ZR 196/08, NZG 2009, 1438).
  • BGH, 05.07.1999 - II ZR 313/97

    Streitwert bei Anfechtungsklage gegen Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.04.2010 - 12 U 2235/09
    Nach allgemeiner Auffassung ist § 247 Abs. 1 Satz 1 AktG für den Streitwert der Anfechtungsklage gegen Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH entsprechend heranzuziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 05.07.1999 - II ZR 313/97, NZG 1999, 999 ; Beschluss vom 10.11.2009 - II ZR 196/08, NZG 2009, 1438).
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