Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 21.07.2016 - 2 Ws 366/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,33120) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 18.05.2016 - StVK 157/01
- OLG Nürnberg, 21.07.2016 - 2 Ws 366/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Karlsruhe, 05.08.2010 - 1 Ws 107/10
Erteilung einer gesetzwidrigen Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; Tragung …
Auszug aus OLG Nürnberg, 21.07.2016 - 2 Ws 366/16
Dabei wird allerdings zu prüfen sein, ob damit nicht eine zivilrechtliche Zuständigkeit zum Kontaktverbot unterlaufen wird (OLG Dresden NStZ 2010, 153 [OLG Dresden 11.09.2009 - 2 Ws 409/09] ; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2011, 30).Die Oberlandesgerichte Dresden (NStZ 2010, 153) und Karlsruhe ( Beschluss vom 05.08.2010 - 1 Ws 107/10 -, ) sind betreffend der Anordnung von Kontaktverbotsweisungen nach § 68b Abs. 1 Nr. 3 StGB der Auffassung, dass zwischen der drohenden und der die Führungsaufsicht begründenden Tat ein "innerer Bezug" bestehen muss.
- OLG Dresden, 11.09.2009 - 2 Ws 409/09
Kontaktverbot
Auszug aus OLG Nürnberg, 21.07.2016 - 2 Ws 366/16
Dabei wird allerdings zu prüfen sein, ob damit nicht eine zivilrechtliche Zuständigkeit zum Kontaktverbot unterlaufen wird (OLG Dresden NStZ 2010, 153 [OLG Dresden 11.09.2009 - 2 Ws 409/09] ; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2011, 30).
- KG, 10.08.2018 - 5 Ws 126/18
Voraussetzungen des Entfallens der Führungsaufsicht gemäß § 68f Abs. 2 StGB
Die Anordnung ist insbesondere nicht deshalb gesetzwidrig, unverhältnismäßig oder sonst ermessensfehlerhaft, weil sie zur Verhinderung anderer als der der Anlassverurteilung zugrunde liegenden Straftaten erteilt wurde (dazu vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 21. Juli 2016 - 2 Ws 366/16 - juris Rdn. 37) und keinen personellen Bezug zu den Anlasstaten aufweist.