Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 21.12.2010 - 1 U 2329/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,38370
OLG Nürnberg, 21.12.2010 - 1 U 2329/09 (https://dejure.org/2010,38370)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21.12.2010 - 1 U 2329/09 (https://dejure.org/2010,38370)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - 1 U 2329/09 (https://dejure.org/2010,38370)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,38370) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Preiserhöhung bei einem Gasversorgungsvertrag: Konkludente Zustimmung zur einseitigen Leistungsbestimmung unter Vorbehalt der Billigkeitsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (34)

  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07

    Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.12.2010 - 1 U 2329/09
    Zwar ist im Streitfall davon auszugehen, dass dem Kläger in dem maßgeblichen Zeitraum kein anderer Gasanbieter zur Verfügung stand, sodass die Beklagte auf dem für die kartellrechtliche Beurteilung sachlich und räumlich relevanten Gasversorgungsmarkt marktbeherrschend war (vgl. BGH NJW 2008, 2172 Tz. 12; 2002, 3779), doch liefe eine auf eine analoge Anwendung von § 315 Abs. 3 BGB gestützte umfassende gerichtliche Kontrolle der von der Beklagten in das Vertragsverhältnis eingeführten allgemeinen Tarife der Intention des Gesetzgebers zuwider, der eine staatliche Prüfung und Genehmigung derartiger Tarife wiederholt abgelehnt hat (BGH NJW 2009, 502 Tz. 19 ff.: 2009, 2894 Tz. 17).

    (1) Die Beklagte hat sowohl das ihr bis zum 1.10.2007 aufgrund vertraglicher Vereinbarung zustehende Leistungsbestimmungsrecht, als auch das ihr danach durch § 5 Abs. 2 GasGVV eingeräumte Tarifänderungsrecht (vgl. BGH NJW 2009, 502 Tz. 26) nach billigem Ermessen ausgeübt (§ 315 Abs. 1 BGB).

    Die Preiserhöhung eines Energieversorgers hält sich in den durch § 315 Abs. 1 BGB gezogenen Grenzen, wenn sie lediglich der Weitergabe von Bezugskostensteigerungen dient, die während der Vertragslaufzeit aufgetreten sind und nicht durch Kostensenkungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden konnten (BGH NJW 2009, 502 Tz. 30 ff.; NJW 2007, 2540 Tz. 22 m.w.N.).

    Eine Weitergabe von Kostensteigerungen kann im Verhältnis zum Abnehmer als unbillig anzusehen sein, wenn es dem Versorger möglich war, günstigere Beschaffungsalternativen zu wählen oder von ihm im Verhältnis zu seinen Vorlieferanten Preisanpassungsklauseln und Preissteigerungen akzeptiert worden sind, die über das hinausgehen, was zur Anpassung an den Markt erforderlich war (BGH NJW 2009, 502 Tz. 43).

  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 36/06

    Anwendung von § 315 BGB auf Gaspreise

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.12.2010 - 1 U 2329/09
    Das Ziel der leugnenden Feststellungsklage im fortbestehenden Dauerschuldverhältnis kann mit der Leistungsklage daher nicht erreicht werden (BGH NJW 2007, 2540).

    So hat der Gesetzgeber schon bei Erlass der Verordnung über allgemeine Tarife für die Versorgung mit Gas vom 10.2.1959 (Bundestarifordnung Gas, BGBl 1, 46, aufgehoben durch Art. 5 Abs. 2 Nr. 4 des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 24.4. 1998, BGBl 1, 730) bewusst die Entscheidung getroffen, die allgemeinen Tarife der Gasversorger - anders als diejenigen der Stromwirtschaft - keiner behördlichen Genehmigung mehr zu unterwerfen (BGH NJW 2007, 2540 Tz. 34), weil er die Aufrechterhaltung von Preisbindungsvorschriften für Gas in einer nach den Grundsätzen des Wettbewerbs ausgerichteten sozialen Marktwirtschaft für systemwidrig hielt (Tegethoff/Büdenbender/Klinger, Das Recht der öffentlichen Energieversorgung, Stand: Juni 2000, Präambel BTO Gas Anm. II 1).

    Die Preiserhöhung eines Energieversorgers hält sich in den durch § 315 Abs. 1 BGB gezogenen Grenzen, wenn sie lediglich der Weitergabe von Bezugskostensteigerungen dient, die während der Vertragslaufzeit aufgetreten sind und nicht durch Kostensenkungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden konnten (BGH NJW 2009, 502 Tz. 30 ff.; NJW 2007, 2540 Tz. 22 m.w.N.).

    Dabei ist dem Versorger ein gewisser unternehmerischer Entscheidungsspielraum zuzubilligen, den er in den Grenzen der Billigkeit (§ 315 BGB) ausschöpfen darf (vgl. BGH in NJW 2007, 2540 ff. Tz. 25; Steenbuck MDR 2003, 122 ff.).

  • BGH, 29.04.2008 - KZR 2/07

    Erdgassondervertrag

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.12.2010 - 1 U 2329/09
    Zwar ist im Streitfall davon auszugehen, dass dem Kläger in dem maßgeblichen Zeitraum kein anderer Gasanbieter zur Verfügung stand, sodass die Beklagte auf dem für die kartellrechtliche Beurteilung sachlich und räumlich relevanten Gasversorgungsmarkt marktbeherrschend war (vgl. BGH NJW 2008, 2172 Tz. 12; 2002, 3779), doch liefe eine auf eine analoge Anwendung von § 315 Abs. 3 BGB gestützte umfassende gerichtliche Kontrolle der von der Beklagten in das Vertragsverhältnis eingeführten allgemeinen Tarife der Intention des Gesetzgebers zuwider, der eine staatliche Prüfung und Genehmigung derartiger Tarife wiederholt abgelehnt hat (BGH NJW 2009, 502 Tz. 19 ff.: 2009, 2894 Tz. 17).

    Da der Kläger von der Beklagten als Sonderkunde und nicht im Rahmen der Grundversorgung beliefert worden ist, kommt eine unmittelbare Anwendung der AVBGasV aus Rechtsgründen nicht in Betracht (BGH NJW 2008, 2172 Tz. 29; OLG Oldenburg Urt.v.5.9.08 - 12 U 49/07 [S. 7]).

    Nach § 5 Abs. 2 GasGVV ist der Versorger berechtigt, die allgemeinen Tarife und Bedingungen zu ändern, zu denen er nach § 36 Abs. 1 EnWG 2005 EnWG jedermann an sein Versorgungsnetz anzuschließen und zu versorgen hat (vgl. BGH NJW 2008, 2172 Tz. 29).

  • BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 246/08

    Zu Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.12.2010 - 1 U 2329/09
    Dies ergebe sich ohne weiteres aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17.7.2010 - Az. VIII ZR 246/08, das auf den Streitfall anwendbar sei.

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14.7.2010 (Az. VIII ZR 246/08, MDR 2010, 1096, Tz. 57ff.) steht dieser Auslegung nicht entgegen.

    Für eine bei langlaufenden Versorgungsverträgen ohne wirksame Preisanpassungsklausel grundsätzlich in Betracht zu ziehende ergänzende Vertragsauslegung (vgl. BGH Urt.v.14.7.2010 - Az. VIII ZR 246/08, Tz. 52) ist bei dieser Sachlage kein Raum, weil die vertragliche Regelung keine planwidrige Unvollständigkeit aufweist (vgl. BGH NJW 1997, 3284; NJW-RR 1991, 176, 177).

  • BGH, 12.12.1994 - II ZR 269/93

    Feststellungsinteresse für Klage auf Feststellung der Berechnungsgrundlage für

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.12.2010 - 1 U 2329/09
    Die rechtskräftige Feststellung von Vorfragen oder Elementen eines Rechtsverhältnisses, zu denen auch Berechnungsgrundlagen für einen geltend gemachten Anspruch zählen, ist nach allgemeiner Rechtsauffassung nicht möglich (BGH NJW 1977, 1288, 1289; NJW 1995, 1097; Zöller/Greger, ZPO 28. Aufl. § 256 Rn. 5 mwN.).

    Nach ständiger Rechtsprechung können Inhalt eines Feststellungsurteils auch einzelne Beziehungen oder Folgen eines Rechtsverhältnisses sein (BGH NJW 1995, 1097; NJW-RR 1986, 104, 105).

  • BGH, 31.05.1961 - VIII ZR 28/60
    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.12.2010 - 1 U 2329/09
    Der Umstand, dass die Beklagte ihr einseitiges Leistungsbestimmungsrecht nicht aus einer individualvertraglichen Vereinbarung, sondern aus vermeintlich zum Vertragsinhalt gewordenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hergeleitet hat, ändert nichts daran, dass zwischen den Parteien über die Vereinbarung eines solchen Rechtes eine Willenseinigung bestand, die auch in der Vertragspraxis einen übereinstimmenden Ausdruck gefunden hat (vgl. BGH NJW 1961, 1668, 1669).
  • BGH, 19.12.1978 - VI ZR 43/77

    Nachprüfung von Krankenhauspflegesätzen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.12.2010 - 1 U 2329/09
    Nach der Rechtsprechung des BGH sind Tarife von Unternehmen, die mittels eines privatrechtlich ausgestalteten Benutzungsverhältnisses Leistungen der Daseinsvorsorge anbieten, auf deren Inanspruchnahme der andere Vertragsteil im Bedarfsfall angewiesen ist, nach billigem Ermessen festzusetzen und deshalb einer Billigkeitskontrolle entsprechend § 315 Abs. 3 BGB unterworfen (vgl. BGH NJW 1979, 597; 1992, 171; 2005, 2919; NJW-RR 2006, 133).
  • BGH, 09.11.1989 - VII ZR 16/89

    Einbeziehung der VOB/B

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.12.2010 - 1 U 2329/09
    Dafür reicht eine bloße Bezugnahme jedenfalls dann nicht aus, wenn die verwendeten Bedingungen - wie vorliegend die AVBGasV - komplex sind und der Vertragspartner geschäftlich unerfahren ist (vgl. BGH NJW-RR 1999, 1246; NJW 1990, 715, 716).
  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 100/90

    Gerichtliche Billigkeitskontrolle tariflicher Abwasserentgelte eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.12.2010 - 1 U 2329/09
    Nach der Rechtsprechung des BGH sind Tarife von Unternehmen, die mittels eines privatrechtlich ausgestalteten Benutzungsverhältnisses Leistungen der Daseinsvorsorge anbieten, auf deren Inanspruchnahme der andere Vertragsteil im Bedarfsfall angewiesen ist, nach billigem Ermessen festzusetzen und deshalb einer Billigkeitskontrolle entsprechend § 315 Abs. 3 BGB unterworfen (vgl. BGH NJW 1979, 597; 1992, 171; 2005, 2919; NJW-RR 2006, 133).
  • BGH, 11.05.1993 - VI ZR 243/92

    Verwertung tatrichterlicher Erkenntnisse zur Person des Sachverständigen aus

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.12.2010 - 1 U 2329/09
    Eines Sachverständigengutachtens - wie von der Beklagten angeboten - bedurfte es nicht mehr (vgl. BGH NJW 1993, 2382, 2383 m.w.N.).
  • BGH, 10.06.1999 - VII ZR 170/98

    Einbeziehung der VOB/B; konkludente Abnahme durch Ingebrauchnahme

  • BGH, 09.07.2002 - KZR 30/00

    Gemeinde darf Grundstücksverkauf mit Bezug von Fernwärme koppeln - Kein

  • BGH, 13.03.2003 - IX ZR 199/00

    Auslegung einer Mietgarantie

  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 60/04

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Revisionsgericht

  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 7/05

    Anforderungen an die Ausgestaltung der Baukostenzuschüsse in der Wasserversorgung

  • BGH, 11.01.2007 - VII ZR 165/05

    Rechtsfolgen der Zahlung des Werklohns auf eine geprüfte Schlussrechnung

  • BGH, 26.02.2009 - Xa ZR 141/07

    Verkürzung der Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Reisemängeln unwirksam

  • OLG Koblenz, 12.04.2010 - 12 U 18/08

    Erhöhung der Gaspreise: Nachweis der Billigkeit durch Vergleich mit Preisen

  • OLG Köln, 19.02.2010 - 19 U 143/09

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Preisanpassungsklausel für die Versorgung mit

  • BGH, 01.02.2007 - III ZR 159/06

    Berechnung von Fristen

  • OLG Oldenburg, 05.09.2008 - 12 U 49/07

    Gangbarkeit der Begründung des Rechts zur einseitigen Preiserhöhung in

  • BGH, 11.07.1995 - X ZR 42/93

    Bezahlung einer Rechnung als Schuldanerkenntnis

  • BGH, 08.03.1979 - VII ZR 35/78

    Rechtsnatur und rechtliche Folgen der Schlusszahlung

  • BGH, 10.10.1990 - VIII ZR 370/89

    Ansprüche der Gemeinde für die Nutzung von Grund und Boden durch ein

  • BGH, 04.04.1973 - VIII ZR 47/72

    Anforderungen an die bedingte Kündigung einer angemieteten Reklamefläche -

  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74

    Abgeordnetenbestechung

  • BGH, 16.10.1985 - IVa ZR 49/84

    Beschränkung der Klage auf Festsstellung der Deckungspflicht auf Auslegung einer

  • BGH, 24.06.1998 - XII ZR 195/96

    Einigung auf Fortsetzung des Mietverhältnisses bei vorzeitiger Kündigung eines

  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 13/06

    Caroline von Monaco - Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG bei

  • BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 225/07

    Unwirksame Preisanpassungsklausel in Gasversorgungssondervertrag

  • BGH, 03.07.2002 - XII ZR 234/99

    Feststellungsinteresse für Klage auf Feststellung des Bestehens eines

  • BGH, 22.10.2003 - XII ZR 112/02

    Wirksamkeit einer unbestimmt befristeten Kündigung

  • KG, 28.10.2008 - 21 U 160/06

    Erdgas-Versorgungsunternehmen: Abgrenzung von Tarifkunden und

  • BGH, 28.03.2007 - VIII ZR 144/06

    Anwendung von § 315 BGB auf Strompreise

  • LG Frankfurt/Oder, 22.02.2011 - 6a S 30/10

    Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen eines

    Darüber hinaus wiederholt sie ihre Ausführungen, dass ein Preisanpassungsrecht konkludent vereinbart worden sei und nimmt insofern auf die Entscheidung des OLG Nürnberg vom 21. Dezember 2010 (Az.: 1 U 2329/09) Bezug.

    b) Die Revision war gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 2 ZPO zuzulassen, da die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bezüglich der Frage der ergänzenden Vertragsauslegung - auch im Hinblick auf die differierende Auffassung des Hanseatischen Oberlandesgerichts - und bezüglich der Frage der konkludenten Abänderung des Vertrags durch das Akzeptieren einer bestimmten Preiserhöhung im Hinblick auf die abweichende Entscheidung des OLG Nürnberg vom 21. Dezember 2010 (Az.: 1 U 2329/09) eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert.

  • OLG Düsseldorf, 09.02.2011 - 2 U (Kart) 15/09

    Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln eines Normsonderkundenvertrages (hier:

    Dies stellte aber, anders als es möglicherweise einem Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 21. Dezember 2010 (1 U 2329/09) zu entnehmen ist, kein Angebot des Klägers zur Vertragsänderung, nämlich zur Einräumung eines Leistungsbestimmungsrechts zugunsten der Beklagten, dar.

    Bei der Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 21.12.2010(1 U 2329/09) handelt es sich erklärtermaßen um eine einzelfallbezogene tatrichterliche Würdigung.

  • OLG Düsseldorf, 09.02.2011 - 2 U (Kart) 14/09

    Feststellung der Wirksamkeit von Preisanpassungen auf Grundlage eines

    Dies stellte aber, anders als es möglicherweise einem Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 21. Dezember 2010 (1 U 2329/09) zu entnehmen ist, kein Angebot des Klägers zur Vertragsänderung, nämlich zur Einräumung eines Leistungsbestimmungsrechts zugunsten der Beklagten, dar.

    Bei der Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 21.12.2010 (1 U 2329/09) handelt es sich erklärtermaßen um eine einzelfallbezogene tatrichterliche Würdigung.

  • LG Kiel, 27.01.2011 - 10 S 28/10

    Eine vertraglich vereinbarte Preisänderungsklausel über die Lieferung von Gas ist

    Die Klägerin beruft sich für ihre gegenteilige Auffassung auf eine Entscheidung des 1. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 07.12.2010 (Az. 1 U 2329/09).

    Soweit es die Frage der konkludenten nachträglichen Vereinbarung eines Preisanpassungsrechts auf der Grundlage des Widerspruchsschreibens betrifft, betrifft die Entscheidung die Auslegung des Widerspruchsschreibens und damit eine einzelfallbezogene tatrichterliche Entscheidung (vgl. auch OLG Nürnberg, Urteil vom 07.12.2010, Az. 1 U 2329/09).

  • OLG Frankfurt, 24.01.2012 - 11 U 51/10

    Rückerstattung von Zahlungen für Erdgas wegen Unwirksamkeit einer

    Der Senat folgt nicht der Entscheidung des OLG Nürnberg (Urteil vom 7.12.2010, 1 U 2329/09), das eine verbindliche Preisvereinbarung in einem Sonderkundenverhältnis wegen der öffentlichen Bekanntgabe der Preiserhöhungen in einem für Preiserhöhungen in Grundversorgungsverhältnissen entsprechenden Verfahren angenommen hat.
  • LG Hamburg, 11.05.2011 - 318 S 175/10

    Gaslieferungsvertrag: Unwirksamkeit einer in einem Sondervertrag enthaltenen

    Aus den genannten Erwägungen folgt die Kammer der Entscheidung des OLG Nürnberg (Urteil vom 21.12.2010 - 1 U 2329/09) nicht, dass durch ein ähnlich wie im zu entscheidenden Fall formuliertes Widerspruchsschreiben (vgl. Seite 20 des dortigen Urteils) eine konkludent getroffene vertragliche Vereinbarung zwischen Energieversorger und Kunden zustande gekommen sei, dass der Versorger zu einseitigen Preisänderungen berechtigt sein solle (Seite 19 ff. des Urteils).
  • LG Hamburg, 25.05.2011 - 318 S 24/10

    Gaslieferungsvertrag: Unwirksamkeit einer in einem Sondervertrag enthaltenen

    Aus den genannten Erwägungen folgt die Kammer der Entscheidung des OLG Nürnberg (Urteil vom 21.12.2010 - 1 U 2329/09) nicht, dass durch ein ähnlich wie im zu entscheidenden Fall formuliertes Widerspruchsschreiben (vgl. Seite 20 des dortigen Urteils) eine konkludent getroffene vertragliche Vereinbarung zwischen Energieversorger und Kunden zustande gekommen sei, dass der Versorger zu einseitigen Preisänderungen berechtigt sein solle (Seite 19 ff. des Urteils).
  • OLG Frankfurt, 07.02.2012 - 11 U 45/11

    Kein Preiserhöhungsrecht des Gasversorgers

    Demnach ist die von der Klägerin in Bezug genommen Entscheidung des OLG Nürnberg vom 21.12.2010 - 1 U 2329/09 - hier nicht einschlägig, wonach mit dem Billigkeitseinwand gegenüber der Höhe einer Preisänderung verbunden mit der Erklärung, künftig lediglich eine Preiserhöhung in Höhe von einem niedrigeren Prozentsatz zu zahlen, eine konkludente Erklärung dahingehend vorliegen soll, sich der einseitigen Leistungsbestimmung durch die andere Seite unter Vorbehalt der Billigkeitsprüfung zu unterwerfen.
  • AG Haßfurt, 11.08.2010 - 1 C 420/09
    Vorliegend ergibt sich im Rahmen einer Auslegung nach Überzeugung des Gerichts, dass ein Sondervertrag vorliegt (vgl. zum Ganzen bspw. auch AG Gemünden am Main vom 18.02.2010, Az. 10 C 213/09; OLG Nürnberg, Az. 1 U 2329/09 bzw. Landgericht Nürnberg-Fürth, Az. 4 HKO 9057/08).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht