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   OLG Nürnberg, 21.12.2015 - 8 U 1255/15   

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https://dejure.org/2015,42014
OLG Nürnberg, 21.12.2015 - 8 U 1255/15 (https://dejure.org/2015,42014)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21.12.2015 - 8 U 1255/15 (https://dejure.org/2015,42014)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21. Dezember 2015 - 8 U 1255/15 (https://dejure.org/2015,42014)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW

    § 328 Abs. 1, 331 Abs. 1, 372 Satz 2 BGB, 159 Abs. 2 VVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung des Lebensversicherers zur Hinterlegung der Versicherungssumme bei Streitigkeiten zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Zuwendungsempfänger

  • rewis.io

    Zur Hinterlegungsberechtigung des Lebensversicherers nach Wideruf der Bezugsberechtigung durch Erben des Versicherungsnehmers

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 328 Abs. 1; BGB § 331 Abs. 1; BGB § 372 S. 2; VVG § 159 Abs. 2
    Hinterlegung der Versicherungssumme bei Zweifeln hinsichtlich der Person des Bezugsberechtigten

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Bezugsberechtigter erhält Lebensversicherung trotz Erbwiderruf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechtigung des Lebensversicherers zur Hinterlegung der Versicherungssumme bei Streitigkeiten zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Zuwendungsempfänger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Zahlung der Versicherungsleistung aus einer Sterbegeldversicherung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf Zahlung der Versicherungsleistung aus einer Sterbegeldversicherung

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Zuwendung von Leistungen aus einer Lebensversicherung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 737
  • MDR 2016, 160
  • VersR 2016, 383
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Nürnberg-Fürth, 21.05.2015 - 11 O 2006/15

    Schuldbefreiende Hinterlegung der Versicherungsleistung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.12.2015 - 8 U 1255/15
    Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 21.05.2015, 11 O 2006/15.

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 21.05.2015, Az. 11 O 2006/15, teilweise abgeändert:.

  • BGH, 21.05.2008 - IV ZR 238/06

    Rechtsnatur der Erklärung des Versicherungsnehmers über die Bezugsberechtigung im

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.12.2015 - 8 U 1255/15
    Die vom Onkel des Klägers zu Lebzeiten begründete Bezugsberechtigung für die Todesfallleistung hat ihm mit Eintritt des Versicherungsfalls eine im Deckungsverhältnis jedenfalls insoweit unentziehbare Rechtsstellung verschafft, als die Erben des Versicherungsnehmers die Bezugsberechtigung nicht mehr ändern oder widerrufen konnten (BGH, Urteil v. 21.05.2008 - IV ZR 238/06, NJW 2008, 2702).

    Aufgrund des langen Zeitraumes zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls spätestens am 15.04.2014 und dem Anwaltsschreiben der Erben vom 26.08.2014 war offensichtlich, dass ein rechtzeitiger Widerruf der mit Eintritt des Versicherungsfalls unwiderruflichen Bezugsberechtigung (BGH, Urteil v. 21.05.2008 - IV ZR 238/06, NJW 2008, 2702) nicht vorlag.

  • BGH, 22.03.2000 - IV ZR 233/99

    Fälligkeit des Versicherungsanspruchs

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.12.2015 - 8 U 1255/15
    Damit ist der Zahlungsanspruch des Klägers auch unabhängig von noch fehlenden Mitwirkungshandlungen seinerseits i. S.v. § 14 Abs. 1 VVG fällig geworden (BGH, Urteil vom 22.03.2000 - IV ZR 233/99, NVersZ 2000, 332; Rixecker in Römer/Langheid, VVG, 4. Aufl., § 14, Rn. 13).
  • BGH, 03.12.2003 - XII ZR 238/01

    Voraussetzungen der Erfüllung durch Hinterlegung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.12.2015 - 8 U 1255/15
    Das ist dann der Fall, wenn eine mit verkehrsüblicher Sorgfalt vorgenommene Prüfung zu begründeten Zweifeln über die Person des Gläubigers führt, deren Behebung auf eigene Gefahr dem Schuldner nicht zugemutet werden kann (BGH, Urteil v. 03.12.2003 - XII ZR 238/01, juris, Rn. 14).
  • OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 7 U 11/04

    Lebensversicherung: Voraussetzung einer Hinterlegung der Ablaufleistung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.12.2015 - 8 U 1255/15
    Dabei kann von einer Versicherungsgesellschaft, die bundesweit tätig ist und über ausreichenden juristischen Sachverstand zur Prüfung rechtlicher Fragen verfügt, grundsätzlich erwartet werden, dass sie die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten im Rahmen des Zumutbaren zur Überprüfung der Sach- und Rechtslage nutzt und erst dann hinterlegt, soweit auch nach pflichtgemäßer Prüfung weiterhin objektive Zweifel an der Person des Gläubigers verbleiben (OLG Frankfurt, Urteil v. 28.07.2004 - 7 U 11/04, VersR 2005, 1067; OLG Köln, Urteil v. 10.11.2003 - 5 U 87/03, VersR 2005, 81).
  • LG Saarbrücken, 01.10.2013 - 14 O 106/13

    Lebensversicherung - Widerruf der Schenkung der Versicherungssumme durch

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.12.2015 - 8 U 1255/15
    Diesen Zusammenhang verkennt das Landgericht Saarbrücken (Beschluss v. 01.10.2013 - 14 O 106/13, juris, Rn. 30), wenn es zur Begründung eines Hinterlegungsrechts u. a. auf die Frage der rechtzeitigen Annahme des Schenkungsangebotes, die auch hier streitig ist, abstellt.
  • BGH, 14.02.1985 - IX ZR 76/84

    Rechtsgeschäftliche Vereinbarung einer Hinterlegung; Rechtsfolgen einer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.12.2015 - 8 U 1255/15
    § 378 BGB setzt voraus, dass die Hinterlegung in materiell berechtigter Weise erfolgte, hier also die Voraussetzungen des § 372 S. 2 BGB vorlagen (BGH, Urteil v. 14.02.1985 - IX ZR 76/84, NJW 1986, 1038; Dennhardt in Beck-OK, BGB, Stand: 01.08.2015, § 378, Rn. 1).
  • OLG Köln, 10.11.2003 - 5 U 87/03

    Voraussetzung der Hinterlegung bei einer Lebensversicherung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.12.2015 - 8 U 1255/15
    Dabei kann von einer Versicherungsgesellschaft, die bundesweit tätig ist und über ausreichenden juristischen Sachverstand zur Prüfung rechtlicher Fragen verfügt, grundsätzlich erwartet werden, dass sie die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten im Rahmen des Zumutbaren zur Überprüfung der Sach- und Rechtslage nutzt und erst dann hinterlegt, soweit auch nach pflichtgemäßer Prüfung weiterhin objektive Zweifel an der Person des Gläubigers verbleiben (OLG Frankfurt, Urteil v. 28.07.2004 - 7 U 11/04, VersR 2005, 1067; OLG Köln, Urteil v. 10.11.2003 - 5 U 87/03, VersR 2005, 81).
  • BGH, 27.04.2010 - IX ZR 245/09

    Widerrufliches Bezugsrecht einer Lebensversicherung in der Insolvenz:

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.12.2015 - 8 U 1255/15
    Die in ihm verkörperte bloße tatsächliche Hoffnung hat sich verwirklicht, indem der Bezugsberechtigte den neu entstandenen Anspruch gegen die Versicherung auf die Versicherungssumme erworben hat (BGH, Beschluss v. 27.04.2010 - IX ZR 245/09, RuS 2010, 338).
  • OLG Nürnberg, 24.03.2016 - 8 U 1092/15

    Genehmigungsbedürftige Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages durch den

    Vielmehr eröffnet das Fehlen eines Rechtsgrundes dem Erben allein die Möglichkeit, die rechtsgrundlos erworbene Rechtsposition des Bezugsberechtigten nach Maßgabe der §§ 812 ff. BGB zu kondizieren (BGH, a. a. O., Rn. 13; Senat, Urteil vom 21. Dezember 2015 - 8 U 1255/15 -, juris, Rn. 28; Jacob, jurisPR-VersR 11/2013, Anm. 3).
  • OLG Saarbrücken, 17.05.2017 - 5 U 35/16

    Kapitalbildende Lebensversicherung: Einwendung des Rechtsmissbrauchs bei

    Aufgrund der Relativität der Schuldverhältnisse bleibt der Versicherer aufgrund der in diesem Verhältnis erlangten unentziehbaren Rechtsposition vielmehr gegenüber dem Bezugsberechtigten zur Zahlung verpflichtet (vgl. insoweit zur Trennung von Valuta- und Deckungsverhältnis BGH, Urt. v. 01.04.1987 - IVa ZR 26/86 (KG) - NJW 1987, 3131; OLG Nürnberg, VersR 2016, 383; OLG München, Urt. v. 08.05.2009 - 25 U 4318/08 - zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, Urt. v. 20.03.1997 - 12 U 299/96 - VersR 1998, 219; Rosensträter in Präve, Lebensversicherung, 2016, § 9 ARB Rdn. 28/29; Jacob in jurisPR-VersR 11/2013, Anm. 3; Sprau in Palandt, BGB, 76. Aufl. 2017, § 812 Rdn. 62) und ist zur Hinterlegung nicht berechtigt (vgl. OLG Nürnberg, a.a.O.).
  • OLG Stuttgart, 11.10.2018 - 7 U 109/18

    Private Lebensversicherung: Auslegung einer Bezugsrechtsbestimmung;

    Dabei kann von einer Versicherungsgesellschaft, die über ausreichenden juristischen Sachverstand zur Prüfung rechtlicher Fragen verfügt, grundsätzlich erwartet werden, dass sie erst hinterlegt, wenn nach pflichtgemäßer Prüfung der Sach- und Rechtslage noch objektive Zweifel an der Person des Gläubigers verbleiben (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 21.12.2015 - 8 U 1255/15, VersR 2016, S. 383 f.).

    Angesichts des Risikos, im Fall einer Fehleinschätzung erhebliche Beträge gegebenenfalls mehrfach auskehren zu müssen, dürfen die Anforderungen andererseits nicht überspannt werden (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 21.12.2015 - 8 U 1255/15, VersR 2016, S. 383 f.).

    Damit unterscheidet sich der Sachverhalt von dem, welcher der seitens der Klägerin in Bezug genommenen Entscheidung des OLG Nürnberg (Urteil vom 21.12.2015 - 8 U 1255/15, beck-online) zugrunde lag.

  • OLG Stuttgart, 20.02.2020 - 7 U 283/19

    Auszahlung einer Lebensversicherungsleistung an den Bezugsberechtigten nach dem

    Fehlt es an einem wirksamen Valutaverhältnis, steht dem Kläger als Nachlasspfleger des Nachlasses des Erblassers gemäß § 1922 Abs. 1 BGB i.V.m. § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB ein Anspruch auf Herausgabe der Versicherungsleistung gegen den Streithelfer als Nachlasspfleger des Nachlasses der Bezugsberechtigten zu (OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.05.2017 - 5 U 35/16 -, VersR 2018, 149, Tz. 48; OLG Nürnberg, Urteil vom 21.12.2015 - 8 U 1255/15 -, VersR 2016, 383, Tz. 28).

    Aus den §§ 372 ff. BGB folgt - sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen - allenfalls ein Hinterlegungsrecht der Beklagten (dazu OLG Nürnberg, Urteil vom 21.12.2015 - 8 U 1255/15 -, VersR 2016, 383, Tz. 23), nicht jedoch eine gegenüber dem Kläger bestehende Verpflichtung (Olzen in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2016, Rn. 7 zu § 372), so dass auch aus einer unterbliebenen Hinterlegung eine Pflichtverletzung der Beklagten nicht abgeleitet werden kann.

  • OLG Brandenburg, 27.01.2021 - 11 U 128/20

    Lebensversicherung: Zweifel an Bezugsberechtigung Begünstigter

    In diesem Zusammenhang kann von einer Versicherungsgesellschaft, die über ausreichenden juristischen Sachverstand zur Prüfung rechtlicher Fragen verfügt, zwar grundsätzlich erwartet werden, dass sie erst hinterlegt, wenn nach pflichtgemäßer Prüfung der Sach- und Rechtslage noch objektive Zweifel an der Person des Gläubigers verbleiben (vgl. OLG Nürnberg, Urt. v. 21.12.2015 - 8 U 1255/15, VersR 2016, S. 383 f.).
  • OLG Hamm, 06.07.2022 - 20 U 386/21

    Wettlauf um die Todesfallleistung: Keine Schadensersatzpflicht bei unterlassener

    Etwas anderes ergibt sich entgegen der Berufungserwiderung auch nicht aus dem dort zitierten Urteil des OLG Nürnberg (vom 21.12.2015 - 8 U 1255/15, wo unter juris-Rn. 21 ff. erörtert wird, ob eine Hinterlegung berechtigt war, nicht ob und wann sie geboten sein könnte).
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