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   OLG Nürnberg, 22.05.2001 - 3 U 4393/00   

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https://dejure.org/2001,3053
OLG Nürnberg, 22.05.2001 - 3 U 4393/00 (https://dejure.org/2001,3053)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22.05.2001 - 3 U 4393/00 (https://dejure.org/2001,3053)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22. Mai 2001 - 3 U 4393/00 (https://dejure.org/2001,3053)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kanzleiwerbung; Werbung eines Rechtsanwalts; Kanzleizeitung; Werbeanzeige Rechtsanwalt; Anwaltlicher Berufsstand

  • Anwaltsblatt

    BORA § 7

  • Judicialis

    BORA § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BORA § 7
    Kanzleibezogene Anwaltswerbung - Ausrichtung und Betätigungsfelder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufsrechtliche Zulässigkeit kanzleibezogener Werbung ohne Zuordnung von Tätigkeitsschwerpunkten zu bestimmten Rechtsnwälten; Verfassungskonforme Auslegung des § 7 Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA); Differenzierung zwischen dem Geltungsbereich des § 6 Abs. 2 BORA und ...

  • archive.org (Leitsatz)

    BORA § 7
    Anwendungsbereich hinsichtlich kanzleibezogener Werbung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2481
  • AnwBl 2001, 512
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Nürnberg, 15.02.2000 - 3 U 3881/99

    Rechtssetzungskompetenz der Satzungsversammlung hinsichtlich der Regelung von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.05.2001 - 3 U 4393/00
    Die zahlenmäßige Beschränkung ist daher ein geeignetes, erforderliches und zumutbares Mittel, sicherzustellen, daß ein Rechtsanwalt die von ihm angegebenen Rechtsgebiete auch tatsächlich beherrscht (BGH NJW 1997, 2523; OLG Nürnberg MDR 2000, 547; Anwaltsgericht Freiburg NJW 2000; 1657; Feurich/Braun, a.a.O., § 7 BO RdNr. 4).

    Das spricht dafür, dem Anwendungsbereich des § 7 BORA diejenigen Sachverhalte zuzuweisen, in denen wie auf Praxisschildern, Briefköpfen, Umzugs-, Kanzleieröffnungs-, Urlaubsund ähnlichen Zeitungsanzeigen (siehe den Sachverhalt der Entscheidung des Senates vom 15.2.2000, MDR 2000, 547) über die Tätigkeit eines namentlich genannten Rechtsanwalts berichtet wird und die Angabe von Interessen- oder Tätigkeitsschwerpunkten für sich und ohne nähere Erläuterung steht, während § 6 Abs. 2 BORA in den Fällen gilt, in denen ein Bedürfnis besteht, unabhängig von der Beschränkung des § 7 BORA nicht über die persönliche Qualifikation von Rechtsanwälten, sondern über die Kanzlei detaillierter und unter näherer Erläuterung von deren Tätigkeitsbereichen zu unterrichten.

  • OLG Karlsruhe, 01.02.2001 - 4 U 96/00

    Kanzleiname - Phantasiebegriff - Anwälte und Steuerberater "artax"

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.05.2001 - 3 U 4393/00
    Die Regelung ist geeignet, dieses Ziel zu verwirklichen und schränkt die Freiheit der Berufsausübung der Betroffenen nicht übermäßig ein (BGH Anwaltsblatt 2001, 240).

    § 6 Abs. 2 BORA stellt somit ein Korrektiv dar, um unverhältnismäßige Beschränkungen durch die Anwendung von § 7 BORA zu vermeiden (vgl. BGH Anwaltsblatt 2001, 240 unter Ziffer 3 a. am Ende).

  • LG Nürnberg-Fürth, 08.11.2000 - 3 O 4973/99
    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.05.2001 - 3 U 4393/00
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 08.11.2000 (Az.: 3 O 4973/99) in Ziffer I. 1. und 2. abgeändert:.
  • BGH, 18.01.1996 - I ZR 15/94

    Tätigkeitsschwerpunkte - Berufswidrige Werbung; Irreführung/Leistungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.05.2001 - 3 U 4393/00
    So würde es z. B. im Rahmen einer Stellenanzeige meist unzumutbar sein, alle in einer Kanzlei tätigen Anwälte namentlich aufzuführen und deren Tätigkeits- bzw. Interessenschwerpunkte unter Beachtung von § 7 BORA anzugeben, da dies geeignet ist, den Effekt der Anzeige zu beeinträchtigen (vgl. Bundesverfassungsgericht Anwaltsblatt 1996, 233), und für den Stellungssuchenden, der in erster Linie erfahren will, welche Ausrichtung die inserierende Kanzlei insgesamt hat, meist von geringem Interesse ist.
  • OLG Frankfurt, 30.09.2004 - 6 U 193/03

    Haftung von Verlagen für den wettbewerbswidrigen Inhalt von Anzeigen: Prüfung der

    Im Hinblick auf diese Bedenken wird § 7 BORA vom Bundesgerichthof (WRP 01, 537 - Kanzleibezeichnung) und ihm folgend vom OLG Nürnberg (NJW 01, 2481) sowie vom OLG Stuttgart (NJW 02, 1433) einschränkend dahin ausgelegt, daß die Verwendung sogenannter Kanzleibezeichnungen, mit denen durch schlagwortartige Angabe von Teilbereichen anwaltlicher Berufsausübung auf die fachliche Ausrichtung der Kanzlei einer Sozietät oder eines Einzelanwalts hingewiesen wird, von dieser Vorschrift nicht geregelt werde (vgl. BGH a.a.O. S. 538).
  • OLG Celle, 31.10.2002 - 13 U 117/02

    Unzulässige Werbung bei Kanzleischild eines Rechtsanwaltes ; Beschränkung auf

    Die zahlenmäßige Begrenzung in § 7 Abs. 1 BORA auf drei Tätigkeitsschwerpunkte soll sicherstellen, dass der Rechtsanwalt die angegebenen Gebiete auch hinreichend beherrscht; sie soll somit letztlich einer Irreführung des rechtsuchenden Publikums entgegenwirken (vgl. BGH, NJW 1997, 2522, 2523; OLG Nürnberg, NJW 2001, 2481; Feurich/Braun, § 7 BO Rn. 4).
  • LG Leipzig, 04.01.2002 - 2 HKO 8701/01

    Angabe von Tätigkeitsfeldern im Internet-Angebot einer Rechtsanwaltssozietät

    Hinzu kommt, dass die angegriffene Textpassage in einer Sozietäts-Homepage enthalten ist, die als mit Praxisbroschüren und Rundschreiben vergleichbares Informationsmittel anzusehen ist (vgl. OLG Nürnberg, NJW 2001, 2481, 2482).
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