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   OLG Nürnberg, 22.05.2020 - 2 W 1728/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,14825
OLG Nürnberg, 22.05.2020 - 2 W 1728/20 (https://dejure.org/2020,14825)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22.05.2020 - 2 W 1728/20 (https://dejure.org/2020,14825)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22. Mai 2020 - 2 W 1728/20 (https://dejure.org/2020,14825)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    RPflG § 11 Abs. 1; ZPO § 413; JVEG § 8; BGB § 670, § 677, § 683
    Keine Kostenfestsetzung bei Kostenaufhebung für von der Partei getragenen Vorbereitungskosten einer Begutachtung

  • rewis.io

    Keine Kostenfestsetzung bei Kostenaufhebung für von der Partei getragenen Vorbereitungskosten einer Begutachtung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sind Kosten der Bauteilöffnung Gerichtskosten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beweisführer trägt Bauteilöffnungskosten! (IBR 2020, 443)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 886
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Schleswig, 14.12.2017 - 16 W 152/17

    Selbstständiges Beweisverfahren: Anordnungsbefugnis des Gerichtes gegenüber dem

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.05.2020 - 2 W 1728/20
    Ob einem gerichtlichen Sachverständigen durch das Gericht aufgegeben werden kann, notwendige vorbereitende Arbeiten zur Schaffung der Voraussetzungen für seine Gutachtenserstattung auszuführen bzw. durch beauftragte Hilfskräfte ausführen zu lassen, ist in Literatur und Rechtsprechung umstritten (zum Streitstand vgl.: OLG Schleswig, Beschluss vom 14.12.2017 - 16 W 152/17 -, juris Rn. 11 ff.).
  • OLG Celle, 01.12.2016 - 5 W 49/16

    Sachverständiger entscheidet über Bauteilöffnung!

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.05.2020 - 2 W 1728/20
    Darüber hinaus wird die Verpflichtung eines Sachverständigen in Abrede gestellt, geöffnete Bauteile wieder zu verschließen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 01.12.2016 - 5 W 49/16 -, juris Rn. 7).
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