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   OLG Nürnberg, 22.07.2013 - 4 U 1571/12   

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https://dejure.org/2013,17822
OLG Nürnberg, 22.07.2013 - 4 U 1571/12 (https://dejure.org/2013,17822)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22.07.2013 - 4 U 1571/12 (https://dejure.org/2013,17822)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22. Juli 2013 - 4 U 1571/12 (https://dejure.org/2013,17822)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht auf Rückforderung der unentgeltlichen Aufgabe eines Wohnrechts im Fall der Verarmung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Rückforderung des durch Schenkung (hier: Verzicht und Löschung) überlassenen dinglichen Wohnrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVG § 27 g BVG; BGB § 528 Abs. 1; BGB § 818 Abs. 2
    Rückforderung der unentgeltlichen Aufgabe eines Wohnrechts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnrecht - Inhaber verarmt: Rückfordern des aufgegebenen Wohnrechts möglich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verzicht auf Wohnungsrecht wegen Umzug ins Pflegeheim stellt widerrufbare Schenkung dar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 22
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.01.2012 - XII ZB 479/11

    Betreuung: Verzicht des Betreuers auf ein zu Gunsten des Betreuten bestelltes

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.07.2013 - 4 U 1571/12
    Die vereinbarungsgemäß unentgeltliche Aufgabe eines dinglichen Wohnrechts löst im Falle der Verarmung auch dann einen Rückforderungsanspruch aus, wenn der Wohnrechtsinhaber an der Ausübung kein Interesse mehr hat, er aber objektiv die Möglichkeit hätte, sein Recht weiter zu nutzen (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 25.01.2012, XII ZB 479/11, NJW 2012, 1956).

    Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.01.2012 (NJW 2012, 1956) ergebe sich nichts anderes.

    c) Der Einordnung, dass es sich bei dem Verzicht auf das Wohnungsrecht um eine Schenkung handelt, steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.01.2012 (NJW 2012, 1956) nicht entgegen.

  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 69/97

    Eintritt der Bedürftigkeit des Schenkers

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.07.2013 - 4 U 1571/12
    Dementsprechend ist der sich hierdurch ergebende Vermögensvorteil dem Beklagten schenkweise zugewendet worden (vgl. BGH NJW 2000, 728).

    Dabei liegt der nach § 528 Abs. 1 BGB herauszugebende Wert der Bereicherung nicht im Wert des Wohnungsrechts für den Wohnungsberechtigten, sondern in der Erhöhung des Verkehrswerts des Grundstücks bei Wegfall des Wohnungsrechts, da nur der sich hieraus ergebende Wertzuwachs dem Beschenkten zugute kommt (vgl. BGH NJW 2000, 728 ff).

  • BGH, 28.10.1997 - X ZR 157/96

    Ausgleichsansprüche unter gleichzeitig Beschenkten bei Inanspruchnahme eines von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.07.2013 - 4 U 1571/12
    Bei regelmäßig wiederkehrendem Bedarf richtet sich der Anspruch aus § 528 Abs. 1 S. 1 BGB demgemäß nach ständiger Rechtsprechung auf wiederkehrende Leistungen des Beschenkten in einer dem angemessenen Unterhaltsbedarf entsprechenden Höhe, und zwar so lange, bis der Wert des Schenkungsgegenstandes erschöpft ist (BGHZ 137, 76, 83; 146, 228, 231; BGH NJW 2003, 53).

    Der Schenkungsrückforderungsanspruch richtet sich gegen die Beschenkten, wobei mehrere Beschenkte Gesamtschuldner sind (BGH NJW 98, 537).

  • BGH, 11.12.1981 - V ZR 247/80

    Wohnrecht für ehemalige Haushälterin - § 598 BGB, §§ 516, 517 BGB, vertraglich

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.07.2013 - 4 U 1571/12
    Für das schuldrechtliche Wohnungsrecht hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof angenommen, dass die Verpflichtung zur unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung einer Wohnung auf Lebenszeit als Leihvertrag (§ 598 BGB) und nicht als Schenkung (§ 516 BGB) zu qualifizieren ist (BGHZ 82, 354).
  • BGH, 29.03.1985 - V ZR 107/84

    Rückforderung der Schenkung wegen Notbedarfs

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.07.2013 - 4 U 1571/12
    Ist der Unterhaltsbedarf aber geringer als der Wert des geschenkten Gegenstandes und ist bei einem real unteilbaren Geschenk -wie hier in Form der Aufgabe eines Wohnungsrechts - eine Teilherausgabe unmöglich, ist gemäß § 818 Abs. 2 BGB (Teil-)Wertersatz in Geld zu leisten (BGHZ 94, 141).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZR 128/99

    Verjährung des Anspruchs wegen Verarmung des Schenkers

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.07.2013 - 4 U 1571/12
    Bei regelmäßig wiederkehrendem Bedarf richtet sich der Anspruch aus § 528 Abs. 1 S. 1 BGB demgemäß nach ständiger Rechtsprechung auf wiederkehrende Leistungen des Beschenkten in einer dem angemessenen Unterhaltsbedarf entsprechenden Höhe, und zwar so lange, bis der Wert des Schenkungsgegenstandes erschöpft ist (BGHZ 137, 76, 83; 146, 228, 231; BGH NJW 2003, 53).
  • BGH, 19.01.2007 - V ZR 163/06

    Rechtsfolgen der Verhinderung des Wohnungsberechtigten an der Ausübung des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.07.2013 - 4 U 1571/12
    Ein in der Person des Berechtigten liegendes Ausübungshindernis führt somit nicht generell zum Erlöschen des Wohnungsrechts, und zwar selbst dann nicht, wenn das Hindernis auf Dauer besteht (vgl. BGH NJW 2007, 1884 ff; OLG Hamm, 5. Zivilsenat, OLGR Hamm 2006, 773).
  • OLG Hamm, 09.05.2005 - 5 U 198/04

    Zur Überleitung von Ansprüchen durch den Sozialhilfeträger nach Löschung eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.07.2013 - 4 U 1571/12
    Ein in der Person des Berechtigten liegendes Ausübungshindernis führt somit nicht generell zum Erlöschen des Wohnungsrechts, und zwar selbst dann nicht, wenn das Hindernis auf Dauer besteht (vgl. BGH NJW 2007, 1884 ff; OLG Hamm, 5. Zivilsenat, OLGR Hamm 2006, 773).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2008 - 16 A 1409/07

    Bewohnerin eines Pflegeheims muss Geschenk nicht zurückfordern

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.07.2013 - 4 U 1571/12
    Auch die verwaltungsrechtliche Judikatur (OVG NRW Urteil v. 14.08.2008, 16 A 1409/07 zitiert nach juris; VG Düsseldorf, Urteil v. 18.10.2007, 21 K 5062/06 zitiert nach juris) geht ohne weiteres davon aus, dass im Falle des Verzichts auf ein dingliches Wohnungsrecht grundsätzlich ein Schenkungsrückforderungsanspruch gegeben ist.
  • VG Düsseldorf, 18.10.2007 - 21 K 5062/06

    Pflegewohngeld Wohnrecht Einkünfte in Geld oder Geldeswert Schenkung,

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.07.2013 - 4 U 1571/12
    Auch die verwaltungsrechtliche Judikatur (OVG NRW Urteil v. 14.08.2008, 16 A 1409/07 zitiert nach juris; VG Düsseldorf, Urteil v. 18.10.2007, 21 K 5062/06 zitiert nach juris) geht ohne weiteres davon aus, dass im Falle des Verzichts auf ein dingliches Wohnungsrecht grundsätzlich ein Schenkungsrückforderungsanspruch gegeben ist.
  • OLG Köln, 09.03.2017 - 7 U 119/16

    Rückforderung des schenkweise erklärten Verzichts auf einen anlässlich der

    Zutreffend nimmt das Landgericht an, dass die Mutter des Beklagten durch den unentgeltlichen Verzicht auf den Nießbrauch eine Schenkung an den Beklagten erbracht hat (vgl. BGH NJW 2000, 728, 730 = ZEV 2000, 111; OLG Nürnberg ZEV 2014, 37 = MittBayNot 2015, 30; Münchener Kommentar/Koch, BGB.
  • OLG Hamm, 17.05.2017 - 30 U 117/16

    Dingliches Wohnrecht; Wert; Schenkungswert

    Nichts Anderes ergebe sich entgegen der Rechtsprechung des OLG Nürnberg (Urteil vom 22. Juli 2013 - 4 U 1571/12, MDR 2014, 22) daraus, dass vorliegend kein schuldrechtliches, sondern ein dingliches Wohnungsrecht vereinbart sei.

    Die Eintragung eines Wohnungsrechts stelle mit der Rechtsprechung des OLG Nürnberg (Urteil vom 22. Juli 2013 - 4 U 1571/12) und des OLG Hamm (Urteil vom 26. Februar 2009 - I-22 U 113/08) eine Belastung des Grundstücks dar, welche die Verwertbarkeit beeinträchtige.

    Hierin liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht nur eine vorübergehende Zuwendung eines Vermögensvorteils an die Beklagte, sondern eine Schenkung (BGH, Urteil vom 26. Oktober 1999 - X ZR 69/97, juris Rn. 23; siehe auch OLG Nürnberg, Urteil vom 22. Juli 2013 - 4 U 1571/12, juris Rn. 11 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 26. Februar 2009 - I-22 U 113/08, juris Rn. 27; OLG Köln, Urteil vom 7. April 1997 - 16 U 47/95, juris Rn. 14; vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - XII ZB 479/11, juris Rn. 18 zur Schenkung im Sinne des § 1804 Satz 1 BGB).

    Dem sind das OLG Nürnberg (Urteil vom 22. Juli 2013 - 4 U 1571/12, juris Rn. 21) und OLG Hamm (Urteil vom 26. Februar 2009 - I-22 U 113/08, juris Rn. 30) gefolgt.

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung des Wertersatzanspruchs nach § 818 Abs. 2 BGB ist dabei - entgegen teilweise vertretener Ansicht (OLG Nürnberg, Urteil vom 22. Juli 2013 - 4 U 1571/12, juris Rn. 21; OLG Hamm, Urteil vom 26. Februar 2009 - I-22 U 113/08, juris Rn. 34) - der Zeitpunkt, in welchem der Wertersatzanspruch entstanden ist (BGH, Urteil vom 5. Juli 2006 - VIII ZR 172/05, juris Rn. 36).

    Die Revision wird beschränkt auf die Höhe des geltend gemachten Schenkungsrückforderungsanspruchs zugelassen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2014 - VIII ZR 334/13, juris Rn. 8), weil der Senat insoweit von der im Urteil des BGH vom 26. Oktober 1999 (X ZR 69/97, juris Rn. 23) sowie den Urteilen des OLG Nürnberg vom 22. Juli 2013 (4 U 1571/12, juris Rn. 21) und des OLG Hamm vom 26. Februar 2009 (I-22 U 113/08, juris Rn. 30) vertretenen Ansicht zur Bestimmung des Wertes einer Schenkung durch Löschung eines Wohnungsrechts abgewichen ist, so dass die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, Divergenz).

  • BSG, 23.02.2023 - B 8 SO 9/21 R

    Rückforderungsrecht bei Verarmung des Schenkers; Löschung eines Wohnungsrechts

    Damit basiert die Löschung auf einer willentlich erfolgten Verfügung (§ 875 BGB ) , als deren Rechtsgrund mangels festgestellter oder behaupteter Gegenleistung eine Schenkung nach § 516 BGB in Betracht kommt (Oberlandesgericht Nürnberg vom 22.7.2013 - 4 U 1571/12 - juris RdNr 11; Weidenkaff in Grüneberg, BGB, 82. Aufl 2023, § 516 RdNr 5) .
  • LG Köln, 09.06.2016 - 2 O 442/15

    Anspruch des klagenden Sozialhilfeträgers auf Kostenerstattung für die

    Da die Löschung ohne Gegenleistung erfolgte, wurde der sich daraus ergebende Vermögensvorteil dem Beklagten schenkweise zugewendet (vgl. dazu OLG Nürnberg, Urteil vom 22. Juli 2013 - 4 U 1571/12 -, juris Rn. 11 f. und BGH, Urteil vom 26. Oktober 1999 - X ZR 69/97 -, juris Rn. 26).
  • LG Aachen, 25.03.2019 - 3 T 474/18

    Schenkungsversprechen auf den Todesfall, Testierfähigkeit, Geschäftsfähigkeit

    Hierbei kann dahinstehen, ob dies bereits aus dem Schenkungsverbot des § 1908i Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 1804 BGB folgt, wonach ein Betreuer an der Vertretung eines Betroffenen bei einer schenkweisen Zuwendung aus dem Vermögen des Betroffenen gehindert ist (was nach Auffassung des BayObLG NJW-RR 2003, 4, vgl. dort 2.c,bb, insbesondere auch bei einer schenkweisen Zuwendung aus dem Vermögen des Betroffenen nach dessen Todesfall - dort diskutiert im Rahmen des Valutaverhältnisses bei § 331 BGB - gilt), oder ob auf Grundlage der Entscheidung des BGH in NJW 2012, 1956 (vgl. auch OLG Nürnberg ZEV 2014, 37) möglicherweise der Zweck der v.g. Vorschriften, die dem Schutz des Vermögens eines Betreuten dienen, mangels realen Vermögenswerts für die - bei einer Schenkung auf den Todesfall bei Eintritt der Schenkungsfolgen nicht mehr in ihrem Vermögen tangierten - Betroffene keinen Schutz mehr erfordert.
  • LG Bielefeld, 20.07.2016 - 8 O 473/15

    Schenkungsrückforderungsansprüche aus übergegangenem Recht wegen Bedürftigkeit

    Richtig ist, dass das Oberlandesgericht Nürnberg in einer Entscheidung (MDR 2014, 22 ff.) die Aufgabe eines dinglichen Wohnrechts als Zuwendung im Sinne des § 516 BGB angesehen hat.
  • BGH, 15.07.2014 - X ZR 95/13
    OLG Nürnberg - Az. 4 U 1571/12 vom 22.07.2013;.
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