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   OLG Nürnberg, 22.08.2013 - 1 St OLG Ss 126/13   

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https://dejure.org/2013,25140
OLG Nürnberg, 22.08.2013 - 1 St OLG Ss 126/13 (https://dejure.org/2013,25140)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22.08.2013 - 1 St OLG Ss 126/13 (https://dejure.org/2013,25140)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22. August 2013 - 1 St OLG Ss 126/13 (https://dejure.org/2013,25140)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Vorlage eines wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen in einer Anklageschrift bei nachträglicher Verbindung gemäß § 4 StPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine nachträgliche Vorlage eines wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen in einer Anklageschrift bei nachträglicher Verbindung gemäß § 4 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 378
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - 1 Ws 293/00

    Untersuchungshaft; Wichtiger Grund; Verfahrensverzögerung; Verweisung; Gericht;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.08.2013 - 1 St OLG Ss 126/13
    Für eine Übernahme nach § 225a StPO fehlten schon die Voraussetzungen: Die Rechtsfolgenerwartung nach § 25 Nummer 2 GVG bleibt für § 225a StPO außer Betracht, so dass eine Vorlage durch den Strafrichter an das Schöffengericht unzulässig ist (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 222 [f.]; Meyer-Goßner, StPO-Kommentar, 56. Auflage, § 225a Rn. 5).
  • OLG Schleswig, 03.05.1995 - 1 Ws 456/94

    Anklage ; Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen; Einlassung des Angeschuldigten;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.08.2013 - 1 St OLG Ss 126/13
    a) Es kann dahinstehen, ob es eine Anklageschrift unwirksam macht, wenn sie ein wesentliches Ergebnis der Ermittlungen enthalten müsste und dieser Teil fehlt (bejahend OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 109 [f.]; noch weiter gehend OLG Schleswig NStZ-RR 1996, 111 [f.]: Unwirksamkeit schon, wenn ein wesentliches Ergebnis der Ermittlungen zwar mitgeteilt wird, es sich aber "im wesentlichen" darin erschöpft, den Anklagesatz wiederzugeben und die Beweisgrundlage nur "formelhaft" darzustellen).
  • OLG Düsseldorf, 22.10.1996 - 3 Ws 555/96
    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.08.2013 - 1 St OLG Ss 126/13
    a) Es kann dahinstehen, ob es eine Anklageschrift unwirksam macht, wenn sie ein wesentliches Ergebnis der Ermittlungen enthalten müsste und dieser Teil fehlt (bejahend OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 109 [f.]; noch weiter gehend OLG Schleswig NStZ-RR 1996, 111 [f.]: Unwirksamkeit schon, wenn ein wesentliches Ergebnis der Ermittlungen zwar mitgeteilt wird, es sich aber "im wesentlichen" darin erschöpft, den Anklagesatz wiederzugeben und die Beweisgrundlage nur "formelhaft" darzustellen).
  • BGH, 15.11.1972 - 2 ARs 300/72

    Verbindung eines vor einem Gericht niederer Ordnung schwebenden Verfahrens mit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.08.2013 - 1 St OLG Ss 126/13
    Denn für § 4 Absatz 2 StPO gelten auch Strafrichter und Schöffengericht desselben Amtsgerichts als verschiedenrangige Gerichte ( Meyer-Goßner , StPO-Kommentar, 56. Auflage, § 4 Rn. 2; vgl. BGHSt 25, 51 ff.).
  • BGH, 25.01.1995 - 3 StR 448/94

    Fehlerhafte Anklageschrift (mangelhafte Darstellung des wesentlichen Ergebnisses

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.08.2013 - 1 St OLG Ss 126/13
    Zwar neigt der Senat dazu, auch in einem solchen Fall dem Grundsatz zu folgen, dass Mängel allein in der Informationsfunktion einer Anklage sie nicht unwirksam machen können (BGHSt 57, 138 Rn. 6 mit weiteren Nachweisen, ständige Rechtsprechung; ausdrücklich offen lässt diese Frage allerdings BGHSt 40, 390 [392] für Fälle, in denen die Anklageschrift entgegen § 200 Absatz 2 StPO kein wesentliches Ermittlungsergebnis mitteilt und der Angeklagte deshalb - auch unter Berücksichtigung des Akteninhalts - keine Möglichkeit hat zu erkennen, auf welche Beweisgrundlage sich der Anklagevorwurf stützt).
  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 148/11

    Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.08.2013 - 1 St OLG Ss 126/13
    Zwar neigt der Senat dazu, auch in einem solchen Fall dem Grundsatz zu folgen, dass Mängel allein in der Informationsfunktion einer Anklage sie nicht unwirksam machen können (BGHSt 57, 138 Rn. 6 mit weiteren Nachweisen, ständige Rechtsprechung; ausdrücklich offen lässt diese Frage allerdings BGHSt 40, 390 [392] für Fälle, in denen die Anklageschrift entgegen § 200 Absatz 2 StPO kein wesentliches Ermittlungsergebnis mitteilt und der Angeklagte deshalb - auch unter Berücksichtigung des Akteninhalts - keine Möglichkeit hat zu erkennen, auf welche Beweisgrundlage sich der Anklagevorwurf stützt).
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