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   OLG Nürnberg, 23.02.2018 - 2 Ws 60/18   

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https://dejure.org/2018,7496
OLG Nürnberg, 23.02.2018 - 2 Ws 60/18 (https://dejure.org/2018,7496)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23.02.2018 - 2 Ws 60/18 (https://dejure.org/2018,7496)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23. Februar 2018 - 2 Ws 60/18 (https://dejure.org/2018,7496)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayMRVG Art. 6 Abs. 4; BGB § 1901a Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1; StVollzG § 115 Abs. 1
    Entscheidung über eine medizinische Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug - Beachtung einer wirksamen Patientenverfügung und Anhörungserfordernis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Entscheidung über eine medizinische Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug - Beachtung einer wirksamen Patientenverfügung und Anhörungserfordernis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung einer Patientenverfügung bei der Entscheidung über eine Zwangsmedikation im Rahmen der Unterbringung gem. § 63 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 1542
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.02.2018 - 2 Ws 60/18
    Unabhängig hiervon ist zu berücksichtigen, dass die Zwangsbehandlung eines Untergebrachten einen besonders schweren Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit darstellt (vgl. BVerfGE 128, 282 juris Rn. 43 f.; BVerfG NJW 2017, 1708 juris Rn. 29 m.w.N.).

    Die Strafvollstreckungskammer ist der Auffassung, dass der vom Bundesverfassungsgericht (in der Entscheidung vom 23.03.2011 - 2 BvR 882/09, BVerfGE 128, 282) angesichts des schwerwiegenden Grundrechtseingriffs geforderte besondere Schutz des Untergebrachten und die Sicherung einer dem Eingriff vorausgehenden, von der Unterbringungseinrichtung unabhängigen Prüfung über den in Art. 6 Abs. 4 BayMRVG normierten Richtervorbehalt vorliegend gewährleistet sei, indem für den Untergebrachten für den Bereich der Gesundheitsfürsorge ein Betreuer bestellt und seitens eines externen Sachverständigen nach persönlicher Exploration des Untergebrachten ein Gutachten zu entscheidungserheblichen Fragen der Zulässigkeit der beantragten Zwangsbehandlung eingeholt worden sei.

    Dass für den Untergebrachten ein Betreuer bestellt worden ist - bzw. wie es vorliegend der Fall ist, ein Vorsorgebevollmächtigter existiert und der Untergebrachte durch einen Rechtsanwalt verteidigt wird -, stellt ebenfalls keinen Umstand dar, der es ausreichen ließe, von der persönlichen Anhörung des Untergebrachten abzusehen, zumal das Bundesverfassungsgericht der Vorstellung, die Ablehnung des Patienten durch die (hier nicht vorliegende) Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters (Betreuers) zu überwinden, eine klare Absage erteilt hat (vgl. BVerfGE 128, 282 juris Rn. 42).

  • BVerfG, 17.01.1990 - 2 BvR 1592/88

    Unterbringung und Erfordernis vorheriger Anhörung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.02.2018 - 2 Ws 60/18
    Die persönliche Anhörung gehört zu den bedeutsamen Verfahrensgarantien, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 GG fordert, zum Verfassungsgebot erhebt und so mit grundrechtlichem Schutz versieht, und ist Kernstück der Amtsermittlung (vgl. nur BVerfG NJW 1990, 2309, 2310 zu § 6 Abs. 1, § 12 Abs. 2 Satz 2 UBG BW; BVerfG Beschluss vom 13.02.2013 - 2 BvR 1872/10 - juris Rn. 17 zu § 5 Abs. 1 Satz 1, § 11 Abs. 2 FrhEntzG; BGH NJW-RR 2014, 642 juris Rn. 25 zu § 319 Abs. 1 FamFG).
  • OLG Karlsruhe, 11.09.2017 - 2 Ws 242/17

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Feststellung der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.02.2018 - 2 Ws 60/18
    Zur Klärung dieser Frage ist eine mündliche Anhörung, wie sie offenbar von den Strafvollstreckungskammern in den Verfahren, die den veröffentlichten Entscheidungen zur Zwangsbehandlung zugrunde liegen, auch regelmäßig durchgeführt wird (vgl. etwa OLG Karlsruhe, FamRZ 2015, juris Rn. 2; Justiz 2016, 58 juris Rn. 10; Beschluss vom 11.09.2017 - 2 Ws 242/17, juris Rn. 11; OLG Stuttgart Justiz 2014, 179 juris Rn. 8; Thüringer OLG, NStZ 2016, 247 juris Rn. 2) grundsätzlich unabdingbar (vgl. hierzu auch Greiner, Recht & Psychiatrie 2017, 10, 11 f.).
  • OLG Jena, 11.02.2015 - 1 Ws 40/15

    Maßregelvollzug in Thüringen: Anfechtbarkeit der gerichtlichen Zustimmung zur

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.02.2018 - 2 Ws 60/18
    Zur Klärung dieser Frage ist eine mündliche Anhörung, wie sie offenbar von den Strafvollstreckungskammern in den Verfahren, die den veröffentlichten Entscheidungen zur Zwangsbehandlung zugrunde liegen, auch regelmäßig durchgeführt wird (vgl. etwa OLG Karlsruhe, FamRZ 2015, juris Rn. 2; Justiz 2016, 58 juris Rn. 10; Beschluss vom 11.09.2017 - 2 Ws 242/17, juris Rn. 11; OLG Stuttgart Justiz 2014, 179 juris Rn. 8; Thüringer OLG, NStZ 2016, 247 juris Rn. 2) grundsätzlich unabdingbar (vgl. hierzu auch Greiner, Recht & Psychiatrie 2017, 10, 11 f.).
  • BGH, 29.01.2014 - XII ZB 330/13

    Geschlossene Unterbringung eines Betreuten. Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.02.2018 - 2 Ws 60/18
    Die persönliche Anhörung gehört zu den bedeutsamen Verfahrensgarantien, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 GG fordert, zum Verfassungsgebot erhebt und so mit grundrechtlichem Schutz versieht, und ist Kernstück der Amtsermittlung (vgl. nur BVerfG NJW 1990, 2309, 2310 zu § 6 Abs. 1, § 12 Abs. 2 Satz 2 UBG BW; BVerfG Beschluss vom 13.02.2013 - 2 BvR 1872/10 - juris Rn. 17 zu § 5 Abs. 1 Satz 1, § 11 Abs. 2 FrhEntzG; BGH NJW-RR 2014, 642 juris Rn. 25 zu § 319 Abs. 1 FamFG).
  • BVerfG, 27.02.2013 - 2 BvR 1872/10

    Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei Freiheitsentziehungen (Art 104 Abs

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.02.2018 - 2 Ws 60/18
    Die persönliche Anhörung gehört zu den bedeutsamen Verfahrensgarantien, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 GG fordert, zum Verfassungsgebot erhebt und so mit grundrechtlichem Schutz versieht, und ist Kernstück der Amtsermittlung (vgl. nur BVerfG NJW 1990, 2309, 2310 zu § 6 Abs. 1, § 12 Abs. 2 Satz 2 UBG BW; BVerfG Beschluss vom 13.02.2013 - 2 BvR 1872/10 - juris Rn. 17 zu § 5 Abs. 1 Satz 1, § 11 Abs. 2 FrhEntzG; BGH NJW-RR 2014, 642 juris Rn. 25 zu § 319 Abs. 1 FamFG).
  • BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvR 462/82

    Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei der Revision in

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.02.2018 - 2 Ws 60/18
    Entsprechendes folgt aus dem zu den elementaren Grundsätzen des gerichtlichen Verfahrens gehörenden Gebot eines fairen Verfahrens (Art. 6 MRK; BVerfGE 65, 171; Laubenthal in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, a.a.O., § 115 Rn. 6; Callies/ Müller-Dietz, a.a.O., § 115 Rn. 7).
  • OLG Stuttgart, 13.05.2014 - 4 Ws 63/14

    Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Anforderungen an die Begründung der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.02.2018 - 2 Ws 60/18
    Zur Klärung dieser Frage ist eine mündliche Anhörung, wie sie offenbar von den Strafvollstreckungskammern in den Verfahren, die den veröffentlichten Entscheidungen zur Zwangsbehandlung zugrunde liegen, auch regelmäßig durchgeführt wird (vgl. etwa OLG Karlsruhe, FamRZ 2015, juris Rn. 2; Justiz 2016, 58 juris Rn. 10; Beschluss vom 11.09.2017 - 2 Ws 242/17, juris Rn. 11; OLG Stuttgart Justiz 2014, 179 juris Rn. 8; Thüringer OLG, NStZ 2016, 247 juris Rn. 2) grundsätzlich unabdingbar (vgl. hierzu auch Greiner, Recht & Psychiatrie 2017, 10, 11 f.).
  • BGH, 15.03.2023 - XII ZB 232/21

    Patientenverfügung eines im Maßregelvollzug Untergebrachten hinsichtlich einer

    Nach diesen Grundsätzen steht eine Patientenverfügung nur dann gemäß Art. 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 lit. b BayMRVG der Genehmigung einer Zwangsmaßnahme entgegen, wenn sie eine Regelung zu Zwangsbehandlungen enthält (LT-Drucks. 17/4944 S. 33 f.; vgl. auch OLG Nürnberg FamRZ 2018, 1542, 1543 zur alten Rechtslage) und auch in der konkreten Behandlungssituation Geltung beanspruchen soll.
  • OLG Hamm, 03.12.2018 - 1 Vollz (Ws) 311/18

    Verfassungsmäßigkeit der landesrechtlichen Vorschriften zur medizinischen

    Schließlich bedarf es schon mangels einer diesbezüglichen Verfahrensrüge vorliegend auch keiner Entscheidung, ob die Strafvollstreckungskammern bei der Prüfung von Zwangsmaßnahmen nach § 17a MRVG NRW im gerichtlichen Verfahren nach den §§ 109 ff. StVollzG "regelmäßig" gehalten sind, den Betroffenen mündlich anzuhören (so bezüglich der gerichtlichen Zustimmung nach Art. 6 Abs. 4 S. 2 BayMRVG i.V.m. §§ 109 ff. StVollzG OLG Nürnberg, Beschluss vom 23.02.2018 - 2 Ws 60/18 -, juris).
  • LG Köln, 17.07.2019 - 123 StVK 98/19
    Ob der Auffassung, wonach bei der Prüfung von Zwangsbehandlungen im gerichtlichen Verfahren "regelmäßig" eine Anhörung zu erfolgen hat, zu folgen ist, kann dabei offenbleiben (dafür OLG München, Beschluss vom 04. März 2019 - 1 Ws 145/19; OLG Nürnberg, Beschluss vom 23. Februar 2018 - 2 Ws 60/18 - zweifelnd, im Ergebnis jedoch offengelassen OLG Hamm, Beschluss vom 03. Dezember 2018 - 1 Vollz (Ws) 311/18 -, jeweils zit. nach juris).
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