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   OLG Nürnberg, 23.04.2021 - Ws 356/21   

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https://dejure.org/2021,16304
OLG Nürnberg, 23.04.2021 - Ws 356/21 (https://dejure.org/2021,16304)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23.04.2021 - Ws 356/21 (https://dejure.org/2021,16304)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23. April 2021 - Ws 356/21 (https://dejure.org/2021,16304)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StPO § 56f Abs. 1, Abs. 2, § 462a Abs. 1
    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer ab Beginn der Strafhaft

  • rewis.io

    Gesamtfreiheitsstrafe, Strafvollstreckungskammer, Beschwerde, Widerruf, Strafhaft, Strafkammer, Strafaussetzung, Untersuchungshaft, Justizvollzugsanstalt, Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft, Verwerfung, Zeitpunkt, Rechtskraft, Widerruf der Strafaussetzung, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung der Zuständigkeit der allgemein zuständigen Strafkammer und der Strafvollstreckungskammer für den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

  • rechtsportal.de

    Die Befassung der allgemein für den Widerruf zuständigen Strafkammer eröffnet mit Beginn der Strafhaft die Zuständigkeit für die Strafvollstreckungskammer desselben Landgerichts (Anschluss an BGH, Beschluss vom 13.12.2017

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.12.2017 - 2 ARs 541/17

    Nachträgliche Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.04.2021 - Ws 356/21
    So bewirkt die Befassung eines Gerichts, das allgemein für die Entscheidung zuständig sein kann, die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer, in deren Bezirk die Justizvollzugsanstalt liegt (BGH, Beschluss vom 13.12.2017, 2 ARs 541/17, Rn. 15, m.w.N.).
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