Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 23.04.2021 - Ws 356/21 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
StPO § 56f Abs. 1, Abs. 2, § 462a Abs. 1
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer ab Beginn der Strafhaft - rewis.io
Gesamtfreiheitsstrafe, Strafvollstreckungskammer, Beschwerde, Widerruf, Strafhaft, Strafkammer, Strafaussetzung, Untersuchungshaft, Justizvollzugsanstalt, Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft, Verwerfung, Zeitpunkt, Rechtskraft, Widerruf der Strafaussetzung, ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abgrenzung der Zuständigkeit der allgemein zuständigen Strafkammer und der Strafvollstreckungskammer für den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung
- rechtsportal.de
Die Befassung der allgemein für den Widerruf zuständigen Strafkammer eröffnet mit Beginn der Strafhaft die Zuständigkeit für die Strafvollstreckungskammer desselben Landgerichts (Anschluss an BGH, Beschluss vom 13.12.2017
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 22.02.2021 - BwR 16 KLs 805 Js 10230/17
- OLG Nürnberg, 23.04.2021 - Ws 356/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.12.2017 - 2 ARs 541/17
Nachträgliche Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung …
Auszug aus OLG Nürnberg, 23.04.2021 - Ws 356/21
So bewirkt die Befassung eines Gerichts, das allgemein für die Entscheidung zuständig sein kann, die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer, in deren Bezirk die Justizvollzugsanstalt liegt (BGH, Beschluss vom 13.12.2017, 2 ARs 541/17, Rn. 15, m.w.N.).