Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 23.06.1998 - 1 U 697/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,21949
OLG Nürnberg, 23.06.1998 - 1 U 697/98 (https://dejure.org/1998,21949)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23.06.1998 - 1 U 697/98 (https://dejure.org/1998,21949)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23. Juni 1998 - 1 U 697/98 (https://dejure.org/1998,21949)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,21949) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Manisch-depressiver Porsche-Erwerber

§ 104 Nr. 2 BGB, Rückabwicklung eines Leasing-Vertrages, Schutz des Geschäftsunfähigen;

§§ 988, 992, 993 BGB, Fremdbesitzerexzeß

Volltextveröffentlichung

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Nichtigkeit eines PKW-Leasing-Vertrages wegen Geschäftsunfähigkeit

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.05.1994 - VIII ZR 309/93

    Anwendung der Saldotheorie auf die Rückabwicklung von wegen Geschäftsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.06.1998 - 1 U 697/98
    Die Grundsätze der Saldotheorie sind jedoch auf die Rückabwicklung von Verträgen, die wegen Geschäftsunfähigkeit des Vertragspartners nichtig sind, nicht anwendbar, wenn und soweit sie sich zum Nachteil des Geschäftsunfähigen auswirken würden (BGHZ 126, 105; Palandt-Thomas aaO., § 818 Rdnr. 49).
  • BGH, 14.07.1995 - V ZR 45/94

    Rechte des Besitzers gegenüber dem Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.06.1998 - 1 U 697/98
    Zwar hat im Rahmen des Ausgleichs ungerechtfertigter Bereicherungen im allgemeinen nur derjenige Beteiligte einen Bereicherungsanspruch, zu dessen Gunsten sich beim Vergleich der Aktiv- und Passivposten ein Überschuß ergibt ("Saldotheorie"; vgl. BGH NJW 1995, 2627; NJW 1988, 3011; Palandt-Thomas, BGB, 57. Aufl., § 818 Rdnr. 28 f.).
  • BGH, 07.01.1971 - VII ZR 9/70

    Flugreise - § 818 BGB, erlangte Dienstleistung, ersparte Aufwendungen,

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.06.1998 - 1 U 697/98
    Dann könnte er sich nach dem in § 819 Abs. 1, §§ 827 f. BGB verankerten Rechtsgedanken nicht darauf berufen, daß ihm der Gebrauch des Fahrzeugs keinen wirtschaftlichen Nutzen gebracht habe (BGHZ 55, 128 "Flugreise-Fall"; Palandt-Thomas, aaO., § 812 Rdnr. 28).
  • BGH, 25.02.1960 - II ZR 125/58

    Schwimmdocks - § 988 BGB, unentgeltliche Fortsetzung eines entgeltlichen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.06.1998 - 1 U 697/98
    Nach § 988 BGB, der nach zutreffender Rechtsansicht auf den rechtsgrundlosen Erwerb entsprechend anzuwenden ist (BGHZ 32, 76/94; NJW 1993, 389/392; Palandt-Bassenge, aaO., § 988 Rdnr. 9), muß auch ein - wie hier - redlicher Besitzer die Nutzungen einschließlich der Gebrauchsvorteile nach den Vorschriften des Bereicherungsrechts herausgeben (§ 812 Abs. 1 Satz 1 1. Alt., § 818 Abs. 1,2, § 100 BGB).
  • BGH, 11.03.1988 - V ZR 27/87

    Umfang des Bereicherungsanspruchs bei ungleichartigen Leistungen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.06.1998 - 1 U 697/98
    Zwar hat im Rahmen des Ausgleichs ungerechtfertigter Bereicherungen im allgemeinen nur derjenige Beteiligte einen Bereicherungsanspruch, zu dessen Gunsten sich beim Vergleich der Aktiv- und Passivposten ein Überschuß ergibt ("Saldotheorie"; vgl. BGH NJW 1995, 2627; NJW 1988, 3011; Palandt-Thomas, BGB, 57. Aufl., § 818 Rdnr. 28 f.).
  • BGH, 12.11.1992 - V ZR 230/91

    Zulässige Geltendmachung nichtiger Beurkundung eines DDR-Grundstücksvertrags -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.06.1998 - 1 U 697/98
    Nach § 988 BGB, der nach zutreffender Rechtsansicht auf den rechtsgrundlosen Erwerb entsprechend anzuwenden ist (BGHZ 32, 76/94; NJW 1993, 389/392; Palandt-Bassenge, aaO., § 988 Rdnr. 9), muß auch ein - wie hier - redlicher Besitzer die Nutzungen einschließlich der Gebrauchsvorteile nach den Vorschriften des Bereicherungsrechts herausgeben (§ 812 Abs. 1 Satz 1 1. Alt., § 818 Abs. 1,2, § 100 BGB).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht