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   OLG Nürnberg, 23.06.2021 - 12 U 4409/19   

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https://dejure.org/2021,28054
OLG Nürnberg, 23.06.2021 - 12 U 4409/19 (https://dejure.org/2021,28054)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23.06.2021 - 12 U 4409/19 (https://dejure.org/2021,28054)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23. Juni 2021 - 12 U 4409/19 (https://dejure.org/2021,28054)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 826, § 249
    Fortbestand des Schadensersatzanspruchs aus § 826 BGB im "Dieselskandal" trotz zwischenzeitlichen Weiterverkaufs des Kfz

  • rewis.io

    Schadensersatz, Schadensersatzanspruch, Fahrzeug, Vertragsschluss, Rechtsanwaltskosten, Kaufpreis, Kaufvertrag, Berufung, Software, Anleger, Marke, Zulassung, Anspruch, Gegenstandswert, Zug um Zug, Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, Schluss des Jahres

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 826, 249
    Der Anspruch auf Schadensersatz wegen sittenwidrig vorsätzlicher Schädigung nach §§ 826, 31 BGB eines Käufers eines Fahrzeugs, das eine fehlerhafte Motorsteuerung aufwies, entfällt nicht durch dessen zwischenzeitlichen Weiterverkauf. Die Hemmung der Verjährung nach § 204 Abs. 1 ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 826, 249
    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit einem Motor der Baureihe EA 189; Anspruchserhalt bei Weiterverkauf des Fahrzeugs; Hemmung einer Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB im "Dieselskandal" trotz zwischenzeitlichen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.06.2021 - 12 U 4409/19
    a) Der Senat folgt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19 = NJW 2020, 1962).

    Der Geschädigte hat durch den ungewollten Vertragsschluss über das Fahrzeug mit einem Motor EA 189 eine Leistung erhalten, die für seine Zwecke nicht voll brauchbar war (BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19, NJW 2020, 1962 Rn. 48ff).

    Vorliegend bezweckt § 826 BGB den Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit und speziell des wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen (vgl. BGH Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19, Rn. 47).

    b) Auch unter Verzugsgesichtspunkten besteht kein Zinsanspruch zu Gunsten der Klagepartei (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2020, VI ZR 252/19, Rn. 86).

  • LG Nürnberg-Fürth, 28.10.2019 - 9 O 3379/19

    Abgewiesene Klage im Streit um Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen PKW

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.06.2021 - 12 U 4409/19
    Auf die Berufung der Klagepartei wird das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 28.10.2019, Az. 9 O 3379/19, im Tatbestand berichtigt durch Beschluss vom 19.11.2019, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    unter Abänderung des am 28.10.2019 verkündeten Urteils des LG Nürnberg-Fürth, Az.: 9 O 3379/19 die Beklagte zu verurteilen, an den Klagepartei 26.610,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 07.03.2009 zu zahlen, und.

    unter Abänderung des am 28.10.2019 verkündeten Urteils des LG Nürnberg-Fürth, Az.: 9 O 3379/19 die Beklagte zu verurteilen, die Klagepartei von den außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten seines Rechtsanwaltes H. in Höhe von 2.033,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit freizustellen.

  • OLG Koblenz, 26.01.2021 - 3 U 1283/20

    Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers im Rahmen des sog. Abgasskandals:

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.06.2021 - 12 U 4409/19
    b) Der Senat schließt sich insoweit den Oberlandesgerichten Stuttgart (Urteil vom 29. September 2020 - 12 U 449/19 -, Rn. 33, juris), Koblenz (Urteil vom 26. Januar 2021 - 3 U 1283/20 -, Rn. 25, juris), Frankfurt (Urteil vom 18. Dezember 2020 - 13 U 326/19 -, Rn. 23, juris; Urteil vom 17. Februar 2021 - 17 U 210/19 -, Rn. 28, juris) und Oldenburg (Urteil vom 21. Februar 2020 - 6 U 286/19 -, Rn. 61, juris) an, welche ein Entfallen des Schadenersatzanspruchs allein durch Weiterveräußerung des Fahrzeugs verneinen.

    Zutreffend führt das OLG Koblenz (Urteil vom 26. Januar 2021 - 3 U 1283/20 -, Rn. 25) aus, dass sich der Fahrzeugkäufer aufgrund der Weiterveräußerung zwar einiger Folgen des ungewollten Vertragsschlusses, namentlich des Eigentums und des Besitzes am erworbenen Fahrzeug, gegen Kaufpreiserlös entledigen kann.

    Gerade im Hinblick auf diesen Schutzzweck ist auch zu beachten, dass der durch den Abschluss eines ungewollten Vertrags Geschädigte ein weiteres Mal in seiner Dispositionsfreiheit beeinträchtigt wäre, wenn er zur Vermeidung eines Entfallens des Schadens von einem möglichen Weiterverkauf des durch den ungewollten Vertrag erlangten Fahrzeugs absehen müsste (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 26. Januar 2021 - 3 U 1283/20 -, Rn. 25) oder anderenfalls unbilligerweise (so auch OLG Stuttgart, Urteil vom 29. September 2020 - 12 U 449/19 -, Rn. 33, juris; OLG Koblenz a.a.O.) Gefahr liefe, dass sich das ihm mit Vertragsabschluss aufgedrängte Risiko eines Mindererlöses bei Weiterverkauf verwirklicht.

  • OLG Stuttgart, 29.09.2020 - 12 U 449/19

    Deliktische Haftung des Herstellers eines vor Bekanntwerden des Dieselskandals

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.06.2021 - 12 U 4409/19
    b) Der Senat schließt sich insoweit den Oberlandesgerichten Stuttgart (Urteil vom 29. September 2020 - 12 U 449/19 -, Rn. 33, juris), Koblenz (Urteil vom 26. Januar 2021 - 3 U 1283/20 -, Rn. 25, juris), Frankfurt (Urteil vom 18. Dezember 2020 - 13 U 326/19 -, Rn. 23, juris; Urteil vom 17. Februar 2021 - 17 U 210/19 -, Rn. 28, juris) und Oldenburg (Urteil vom 21. Februar 2020 - 6 U 286/19 -, Rn. 61, juris) an, welche ein Entfallen des Schadenersatzanspruchs allein durch Weiterveräußerung des Fahrzeugs verneinen.

    Das OLG Stuttgart argumentiert in seiner Entscheidung vom 29.09.2020, Az. 12 U 449/19, die Manipulation der Klagepartei, die zu dem Kaufvertrag über das Fahrzeug geführt habe, könne nicht im Nachhinein durch einen erfolgten Weiterverkauf an einen Dritten rückgängig gemacht werden.

    Gerade im Hinblick auf diesen Schutzzweck ist auch zu beachten, dass der durch den Abschluss eines ungewollten Vertrags Geschädigte ein weiteres Mal in seiner Dispositionsfreiheit beeinträchtigt wäre, wenn er zur Vermeidung eines Entfallens des Schadens von einem möglichen Weiterverkauf des durch den ungewollten Vertrag erlangten Fahrzeugs absehen müsste (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 26. Januar 2021 - 3 U 1283/20 -, Rn. 25) oder anderenfalls unbilligerweise (so auch OLG Stuttgart, Urteil vom 29. September 2020 - 12 U 449/19 -, Rn. 33, juris; OLG Koblenz a.a.O.) Gefahr liefe, dass sich das ihm mit Vertragsabschluss aufgedrängte Risiko eines Mindererlöses bei Weiterverkauf verwirklicht.

  • BGH, 09.05.2005 - II ZR 287/02

    Umfang der persönlichen Haftung der Vorstandsmitglieder eine Aktiengesellschaft

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.06.2021 - 12 U 4409/19
    cc) Den grundsätzlichen Fortbestand eines Schadensersatzanspruchs nach § 826 BGB hat der BGH im Fall eines Schadensausgleichs in Form der Naturalrestitution infolge eines durch sittenwidrige Täuschung verursachten Aktienerwerbs trotz Weiterverkaufs der Aktien durch die geschädigten Anleger bejaht (vgl. BGH, Urteil vom 09. Mai 2005 - II ZR 287/02 -, Rn. 13, Rn. 18, juris).

    bb) Ein solcher Vorteil führt nach ständiger Rechtsprechung des BGH zu einer Schadensersatzpflicht nur Zug um Zug gegen Herausgabe des Vorteils (BGH, Urteil vom 23. Juni 2015 - XI ZR 536/14 -, Rn. 22, juris) bzw. im Fall der Gleichartigkeit der Ansprüche - wie vorliegend - zu einer Anrechnung (vgl. BGH, Urteil vom 09. Mai 2005 - II ZR 287/02 -, Rn. 13, juris).

  • OLG Frankfurt, 18.12.2020 - 13 U 326/19

    Deliktische Haftung des Fahrzeugherstellers im Abgasskandal: Abzug des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.06.2021 - 12 U 4409/19
    b) Der Senat schließt sich insoweit den Oberlandesgerichten Stuttgart (Urteil vom 29. September 2020 - 12 U 449/19 -, Rn. 33, juris), Koblenz (Urteil vom 26. Januar 2021 - 3 U 1283/20 -, Rn. 25, juris), Frankfurt (Urteil vom 18. Dezember 2020 - 13 U 326/19 -, Rn. 23, juris; Urteil vom 17. Februar 2021 - 17 U 210/19 -, Rn. 28, juris) und Oldenburg (Urteil vom 21. Februar 2020 - 6 U 286/19 -, Rn. 61, juris) an, welche ein Entfallen des Schadenersatzanspruchs allein durch Weiterveräußerung des Fahrzeugs verneinen.

    Auch lässt sich die Sachlage nicht mit derjenigen vergleichen, wenn eine zu reparierende Sache veräußert wird und damit eine Herstellung des geschuldeten Zustands im Wege der Naturalrestitution nicht mehr möglich ist (OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Dezember 2020 - 13 U 326/19 -, Rn. 24, juris).

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 354/19

    "VW-Dieselverfahren": Nutzungsvorteile können Schadensersatzanspruch vollständig

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.06.2021 - 12 U 4409/19
    In diesem Fall kompensiert die tatsächliche Nutzbarkeit der Gegenleistung die Nutzungsmöglichkeit des Geldes (BGH, Urteile vom 30.07.2020, VI ZR 354/19 und VI ZR 397/19).
  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 562/15

    Zur Zulässigkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte bei

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.06.2021 - 12 U 4409/19
    Deshalb sind der Klagepartei Zinsen aus der zuzuerkennenden Schadensersatzforderung in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem auf die Zustellung folgenden Tag zuzusprechen (vgl. BGH, Urteil vom 04.07.2017 - XI ZR 562/15, BGHZ 215, 172, Rn. 103).
  • OLG Koblenz, 30.06.2020 - 3 U 1785/19

    Dieselabgasskandal: Schadensersatzanspruch nach Offenlegung der Manipulation

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.06.2021 - 12 U 4409/19
    Ferner hatte diese, ohne sich dem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit auszusetzen, aufgrund der Aufarbeitung des sogenannten Diesel-Abgas-Skandals durch die Medien und aufgrund der öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen der Beklagten Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Beklagten als Herstellerin des EA 189-Motors erlangen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2020 - VI ZR 739/20, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 30.06.2020 - 3 U 1785/19, juris).
  • OLG Koblenz, 30.06.2020 - 3 U 123/20

    Schadensersatz im sog. Dieselabgasskandal: Verjährungshemmung bei Anmeldung des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.06.2021 - 12 U 4409/19
    Allein der Umstand, dass sie sich der erhobenen Musterfeststellungsklage zunächst angeschlossen hat und zu einem späteren Zeitpunkt ihre Anmeldung wieder zurückgenommen hat, rechtfertigt nicht die Annahme des Rechtsmissbrauchs (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.07.2020 - 13 U 1253/19; OLG Koblenz, Urteil vom 30.06.2020 - 3 U 123/20, juris).
  • OLG Koblenz, 30.06.2020 - 3 U 1869/19

    Schadensersatz im sog. Dieselabgasskandal: Verjährungsbeginn bei Anspruch gegen

  • OLG München, 09.06.2020 - 3 U 2049/20

    Verjährungsbeginn für deliktische Schadensersatzansprüche wegen unzulässiger

  • BGH, 23.06.2015 - XI ZR 536/14

    Verjährungshemmende Wirkung einer Zustellung des Mahnbescheids:

  • BGH, 17.12.2020 - VI ZR 739/20

    VW-Verfahren: Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist

  • OLG Karlsruhe, 24.07.2020 - 13 U 1253/19

    Verjährungshemmung durch Anmeldung zum Klageregister einer

  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

  • LG Saarbrücken, 13.12.2019 - 12 O 100/19

    Haftung des Kfz-Hersteller im Rahmen des sog. Dieselabgasskandals:

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 397/19

    Abgasskandal: Keine Deliktzinsen für geschädigte VW-Käufer

  • OLG Oldenburg, 21.02.2020 - 6 U 286/19

    Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein vom Dieselskandal betroffenes

  • OLG Schleswig, 22.11.2019 - 17 U 70/19

    Kein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Hersteller des Dieselmotors EA 189,

  • OLG Frankfurt, 17.02.2021 - 17 U 210/19

    VW-Dieselskandal: Nutzungsersatz nach Veräußerung des betroffenen Fahrzeugs

  • BGH, 22.09.2022 - VII ZR 786/21

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den

    Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner in juris und unter BeckRS 2021, 20759 veröffentlichten Entscheidung (OLG Nürnberg - 12 U 4409/19), soweit für das Revisionsverfahren von Interesse, im Wesentlichen Folgendes ausgeführt:.
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