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   OLG Nürnberg, 23.06.2022 - 13 U 247/22   

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https://dejure.org/2022,38578
OLG Nürnberg, 23.06.2022 - 13 U 247/22 (https://dejure.org/2022,38578)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23.06.2022 - 13 U 247/22 (https://dejure.org/2022,38578)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23. Juni 2022 - 13 U 247/22 (https://dejure.org/2022,38578)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • KG, 15.08.2005 - 12 U 41/05

    Haftung bei Verkehrsunfall: Voraussetzungen einer unklaren Verkehrslage beim

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.06.2022 - 13 U 247/22
    Kann dem Überholer bei Kollision mit dem vorausfahrenden Linksabbieger kein Verschulden nachgewiesen werden, tritt die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs gegenüber dem Verschulden des Linksabbiegers regelmäßig zurück (KG Berlin, Urteil vom 15.08.2005 - 12 U 41/05 -, juris Rn. 9; OLG Nürnberg, Urteil vom 25.10.2002 - 6 U 2114/02 -, juris Rn. 13; OLG Frankfurt, Urteil vom 05.05.1999 - 23 U 106/98 -, juris).

    Kommt es - wie hier - in einem unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegen zu einer Kollision mit einem links überholenden Fahrzeug, spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Linksabbiegers (vgl. KG Berlin, Urteil vom 15.08.2005 - 12 U 41/05 -, juris, Rn. 3).

    Ein relatives Langsamfahren des Vorausfahrenden in der Nähe einer Straßenabzweigung schafft ohne das Hinzutreten sonstiger Auffälligkeiten noch keine unklare Verkehrslage in dem Sinne, dass der Nachfahrende mit der unmittelbar zu verwirklichenden Absicht des Vorausfahrenden, nach links abzubiegen, rechnen müsste (OLG Koblenz, Beschluss vom 21.01.1986 - 2 Ss 571/85 -, juris; KG Berlin, Urteil vom 15.08.2005 - 12 U 41/05 -, Rn. 9, juris).

    cc) Trifft - wie vorliegend - den Fahrer des überholten Fahrzeugs ein unfallursächliches Verschulden durch Verletzung von verkehrsrechtlichen Sorgfaltspflichten beim Linksabbiegen, während ein Verschulden des Fahrers des überholenden Fahrzeugs vorliegt, so tritt die nicht erhöhte Betriebsgefahr des Überholenden hinter dem Verschulden desjenigen, der verkehrswidrig nach links abbiegt, vollständig zurück (KG Berlin, Urteil vom 15.08.2005 - 12 U 41/05 -, Rn. 9, juris; OLG Nürnberg, Urteil vom 25.10.2002 - 6 U 2114/02 -, juris Rn. 13; OLG Frankfurt, Urteil vom 05.05.1999 - 23 U 106/98 -, juris).

  • OLG Frankfurt, 05.05.1999 - 23 U 106/98

    Haftungsverteilung bei Kollision eines links abbiegenden landwirtschaftlichen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.06.2022 - 13 U 247/22
    Kann dem Überholer bei Kollision mit dem vorausfahrenden Linksabbieger kein Verschulden nachgewiesen werden, tritt die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs gegenüber dem Verschulden des Linksabbiegers regelmäßig zurück (KG Berlin, Urteil vom 15.08.2005 - 12 U 41/05 -, juris Rn. 9; OLG Nürnberg, Urteil vom 25.10.2002 - 6 U 2114/02 -, juris Rn. 13; OLG Frankfurt, Urteil vom 05.05.1999 - 23 U 106/98 -, juris).

    cc) Trifft - wie vorliegend - den Fahrer des überholten Fahrzeugs ein unfallursächliches Verschulden durch Verletzung von verkehrsrechtlichen Sorgfaltspflichten beim Linksabbiegen, während ein Verschulden des Fahrers des überholenden Fahrzeugs vorliegt, so tritt die nicht erhöhte Betriebsgefahr des Überholenden hinter dem Verschulden desjenigen, der verkehrswidrig nach links abbiegt, vollständig zurück (KG Berlin, Urteil vom 15.08.2005 - 12 U 41/05 -, Rn. 9, juris; OLG Nürnberg, Urteil vom 25.10.2002 - 6 U 2114/02 -, juris Rn. 13; OLG Frankfurt, Urteil vom 05.05.1999 - 23 U 106/98 -, juris).

  • OLG Nürnberg, 11.10.2002 - 6 U 2114/02

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.06.2022 - 13 U 247/22
    Kann dem Überholer bei Kollision mit dem vorausfahrenden Linksabbieger kein Verschulden nachgewiesen werden, tritt die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs gegenüber dem Verschulden des Linksabbiegers regelmäßig zurück (KG Berlin, Urteil vom 15.08.2005 - 12 U 41/05 -, juris Rn. 9; OLG Nürnberg, Urteil vom 25.10.2002 - 6 U 2114/02 -, juris Rn. 13; OLG Frankfurt, Urteil vom 05.05.1999 - 23 U 106/98 -, juris).

    cc) Trifft - wie vorliegend - den Fahrer des überholten Fahrzeugs ein unfallursächliches Verschulden durch Verletzung von verkehrsrechtlichen Sorgfaltspflichten beim Linksabbiegen, während ein Verschulden des Fahrers des überholenden Fahrzeugs vorliegt, so tritt die nicht erhöhte Betriebsgefahr des Überholenden hinter dem Verschulden desjenigen, der verkehrswidrig nach links abbiegt, vollständig zurück (KG Berlin, Urteil vom 15.08.2005 - 12 U 41/05 -, Rn. 9, juris; OLG Nürnberg, Urteil vom 25.10.2002 - 6 U 2114/02 -, juris Rn. 13; OLG Frankfurt, Urteil vom 05.05.1999 - 23 U 106/98 -, juris).

  • OLG Düsseldorf, 04.04.2017 - 1 U 125/16

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden PKW mit einer Kehrmaschine

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.06.2022 - 13 U 247/22
    Anderenfalls wäre ein Überholen langsam fahrender Fahrzeuge in der üblichen Fahrweise überhaupt nicht mehr möglich (OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.04.2017 - I-1 U 125/16 -, Rn. 35, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.05.2009 - I-1 U 1 41/08 -, Rn. 33, juris).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.06.2022 - 13 U 247/22
    Allerdings können sich Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit entscheidungserheblicher Feststellungen auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertungen ergeben (BGH, Urteil vom 09.03.2005 - VIII ZR 266/03 -Rn. 5, juris; BGH, Beschluss vom 10.05.2016 - VIII ZR 214/15 - Rn.16, juris).
  • LG Amberg, 21.12.2021 - 12 O 11/21

    Schadensersatz, Verkehrsunfall, Reparaturkosten, Unfall, Betriebsgefahr,

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.06.2022 - 13 U 247/22
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Amberg vom 21.12.2021, Az. 12 O 11/21, teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:.
  • BGH, 10.01.1995 - VI ZR 247/94

    Berücksichtigung absoluter Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.06.2022 - 13 U 247/22
    Nur vermutete Tatbeiträge oder die bloße Möglichkeit einer Schadensverursachung aufgrund geschaffener Gefährdungslage haben deswegen außer Betracht zu bleiben (BGH, Urteil vom 10.01.1995 - VI ZR 247/94 -, Rn. 11, juris).
  • OLG Koblenz, 21.01.1986 - 2 Ss 571/85

    Unklare Verkehrslage; Verkehrslage; Geschwindigkeit; Drosselung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.06.2022 - 13 U 247/22
    Ein relatives Langsamfahren des Vorausfahrenden in der Nähe einer Straßenabzweigung schafft ohne das Hinzutreten sonstiger Auffälligkeiten noch keine unklare Verkehrslage in dem Sinne, dass der Nachfahrende mit der unmittelbar zu verwirklichenden Absicht des Vorausfahrenden, nach links abzubiegen, rechnen müsste (OLG Koblenz, Beschluss vom 21.01.1986 - 2 Ss 571/85 -, juris; KG Berlin, Urteil vom 15.08.2005 - 12 U 41/05 -, Rn. 9, juris).
  • BGH, 23.01.1996 - VI ZR 291/94

    Anwendung ausländischer Verkehrsvorschriften durch die deutschen Gerichte

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.06.2022 - 13 U 247/22
    Ein besonders schweres Verschulden, das im Allgemeinen mit dem Begriff der groben Fahrlässigkeit zusammengefasst wird, kann sogar zum völligen Zurücktreten der Haftung des anderen Teils führen (BGH, Urteil vom 23.01.1996 - VI ZR 291/94 -, Rn. 26, juris, m. w. N.).
  • BGH, 10.05.2016 - VIII ZR 214/15

    Wohnraummiete: Vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung bei bestehender

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.06.2022 - 13 U 247/22
    Allerdings können sich Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit entscheidungserheblicher Feststellungen auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertungen ergeben (BGH, Urteil vom 09.03.2005 - VIII ZR 266/03 -Rn. 5, juris; BGH, Beschluss vom 10.05.2016 - VIII ZR 214/15 - Rn.16, juris).
  • OLG Brandenburg, 22.12.2022 - 11 U 115/22

    Abweisung der Klage auf Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung mangels

    Eine Partei kann dann nicht in zulässiger Weise ihre eigene Würdigung an die Stelle derjenigen des Erstgerichts setzen (zusammenfassend: OLG Nürnberg, Urt. v. 23.06.2022 - 13 U 247/22, Rn. 9, zitiert nach juris).
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