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   OLG Nürnberg, 23.08.2005 - 3 U 991/05   

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https://dejure.org/2005,1413
OLG Nürnberg, 23.08.2005 - 3 U 991/05 (https://dejure.org/2005,1413)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23.08.2005 - 3 U 991/05 (https://dejure.org/2005,1413)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23. August 2005 - 3 U 991/05 (https://dejure.org/2005,1413)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • nomos.de PDF, S. 32 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Keine Nutzungsentschädigung im Falle einer Ersatzlieferung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachmängelrecht: Nutzungsentschädigung bei Ersatzlieferung; Rechtfertigung der Pflicht des Käufers zur Nutzungsentschädigung im Falle der Ersatzlieferung; Zulässigkeit einer für den Verbraucher irreführenden Interpretation eines unverständlichen Rechtsbegriffs; ...

  • Judicialis

    BGB § 439 Abs. 4; ; UKlaG § 2

  • Prof. Dr. Lorenz

    Kein Anspruch auf Nutzungsersatz bei Nacherfüllung durch Neulieferung nach §§ 439 IV, 346 I BGB

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 439 Abs. 4; UKlaG § 2
    Forderung des Verkäufers auf Erstattung gezogener Nutzungen durch den Käufer hinsichtlich der ursprünglich gelieferten, Mangel behafteten Sache

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schuldet Käufer Nutzungsersatz im Falle der Nachlieferung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Neuwagenhandel - Keine Nutzungsentschädigung bei Ersatzlieferung?

  • IWW (Kurzinformation)

    Schuldrechtsreform - Keine Nutzungsvergütung für Verkäufer bei Nachlieferung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine Nutzungsentschädigung bei Austausch einer mangelhaften Ware

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 9 (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Nutzungsvergütung bei Nachlieferung

  • nomos.de PDF, S. 32 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Keine Nutzungsentschädigung im Falle einer Ersatzlieferung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3000
  • NJW 2006, 3232 (Ls.)
  • NJW 2009, 464
  • ZIP 2005, 1831
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.09.2002 - VIII ZR 253/99

    Klagebefugnis rechtsfähiger Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.08.2005 - 3 U 991/05
    Der BGH habe in einem Urteil (NJW 2003, 290 ff) festgestellt, dass eine vom Gesetzeswortlaut abweichende Anwendung des Gesetzes durch Sinn und Zweck der Vorschrift gerechtfertigt sein kann, dass aber hierfür dann - jedenfalls in der Regel - keine Platz sei, wenn der Gesetzgeber wie hier die Zahlung einer Nutzungsentschädigung im Falle einer Nachbesserung durch Neulieferung ausdrücklich geregelt habe.

    Dies wäre nur dann der Fall - und auch nur darauf bezieht sich die von der Beklagten zitierte Entscheidung des BGH in NJW 2003, 290 ff -, wenn der Gesetzeswortlaut des § 439 Abs. 4 BGB wirklich so eindeutig wäre, wie die Beklagte dies behauptet.

  • LG Nürnberg-Fürth, 22.04.2005 - 7 O 10714/04

    Voraussetzungen für die Verwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen; Anspruch auf

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.08.2005 - 3 U 991/05
    Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 1.2.2005 -Az 7 O 10714/04- abgeändert und neu gefasst wie folgt:.
  • BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein

    Das Oberlandesgericht (OLG Nürnberg, NJW 2005, 3000) hat die Berufung der Beklagten und hinsichtlich des vorbezeichneten Unterlassungsantrags auch die Berufung des Klägers zurückgewiesen und die Revision für beide Parteien zugelassen.
  • BGH, 16.08.2006 - VIII ZR 200/05

    Nutzungsentschädigung bei Ersatzlieferung?

    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in NJW 2005, 3000 veröffentlicht ist, hat die Berufung der Beklagten und hinsichtlich des vorbezeichneten Unterlassungsantrags auch die Berufung des Klägers zurückgewiesen und die Revision zugelassen.

    Nach der Gegenmeinung soll der Käufer im Falle der Ersatzlieferung nicht zum Wertersatz für die Nutzung der mangelhaften Kaufsache verpflichtet sein (Palandt/Putzo, BGB, 65. Aufl., § 439 Rdnr. 25; Oechsler, Schuldrecht Besonderer Teil Vertragsrecht, 2003, S. 147; AnwKomm-Büdenbender, 2005, § 439 Rdnr. 43; Schulz, Der Ersatzlieferungs- und Nachbesserungsanspruch des Käufers im internen deutschen Recht, im UCC und im CISG, 2002, S. 507; Winkelmann in Schimmel/Buhlmann, Frankfurter Handbuch zum neuen Schuldrecht, 2002, S. 538 ff.; MünchKommBGB/S. Lorenz, aaO, Vor § 474 Rdnr. 19; Gsell, NJW 2003, 1969; dies., JuS 2006, 203; Roth, JZ 2001, 475, 489; Schwab, JuS 2002, 630, 636; Ball, NZV 2004, 217, 221 f.; Schulze/Ebers, JuS 2004, 366, 369 f.; Rott, BB 2004, 2478; Hoffmann, ZRP 2001, 347, 349; Saenger/Zurlinden, EWiR 2005, 819; Woitkewitsch, VuR 2005, 1; Wagner/Michal, ZGS 2005, 368; dies., VuR 2006, 46; Muthorst, ZGS 2006, 90; Brömmelmeyer, JZ 2006, 493, 498 f.; Beck, JR 2006, 177).

  • OLG Hamm, 11.11.2010 - 15 W 191/10

    Anforderungen an die Form des Beschlusses über eine vereinfachte

    An dieser Rechtsprechung, der der Senat folgt, hat der BGH zuletzt in seiner Entscheidung vom 08.12.2008 - II ZR 263/07 (NJW 2009, 464) festgehalten.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2007 - C-404/06

    Quelle - Verbraucherschutz - Richtlinie 1999/44/EG - Verbrauchsgüterkauf und

    Im Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg wird sogar festgestellt: "Die Differenz zu eigentlich 69, 97 Euro ist nicht dargelegt." Vgl. Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 23. August 2005, 3 U 991/05, Neue Juristische Wochenschrift , Nr. 41/2005, S. 3000.
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