Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 23.08.2013 - 5 U 160/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang des Schadensersatzes bei sog. "kalter Räumung"
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnung "kalt" geräumt: Vermieter muss Drittem Schadensersatz bezahlen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Wohnung "kalt" geräumt: Vermieter muss Drittem Schadensersatz bezahlen!
- rechtsportal.de (Leitsatz)
- archive.org (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 06.08.2012)
Pferdeskulptur mit Kettensäge zerstückelt - Künstler Babis Panagiotidis fordert Schadensersatz - Vergleich angeregt
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 22.12.2011 - 14 O 3655/11
- OLG Nürnberg, 23.08.2013 - 5 U 160/12
- OLG Nürnberg, 11.10.2013 - 5 U 160/12
Papierfundstellen
- ZMR 2014, 534
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- KG, 14.07.2011 - 12 U 149/10
Unerlaubte Garagenräumung - Vermieter haftet verschuldensunabhängig!
Auszug aus OLG Nürnberg, 23.08.2013 - 5 U 160/12
Zu Recht stützt sich das Erstgericht auf die zitierten Entscheidungen des BGH (NJW 2010, 3434) und des KG Berlin (ZMR 2011, 859), die sich mit den Folgen der "kalten Räumung" in einer Wohnung bzw. einer Garage befassen. - BGH, 10.07.1984 - VI ZR 262/82
Modellboot - §§ 249, 251 BGB, zur Berechnung des Schadenersatzes bei fehlendem …
Auszug aus OLG Nürnberg, 23.08.2013 - 5 U 160/12
Nach der Rechtsprechung des BGH kann bei einem Unikat und das heißt auch bei einem Kunstwerk, nicht Wiederherstellung sondern nur als Ersatz Geld verlangt werden (BGH NJW 1984, 2282). - BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 45/09
Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters bei "kalter" Wohnungsräumung
Auszug aus OLG Nürnberg, 23.08.2013 - 5 U 160/12
Zu Recht stützt sich das Erstgericht auf die zitierten Entscheidungen des BGH (NJW 2010, 3434) und des KG Berlin (ZMR 2011, 859), die sich mit den Folgen der "kalten Räumung" in einer Wohnung bzw. einer Garage befassen.
- OLG Dresden, 14.06.2017 - 5 U 1426/16
Begriff der verbotenen Eigenmacht; Haftung des Vermieters bei eigenmächtiger …
Jede nicht durch einen gerichtlichen Titel gedeckte eigenmächtige Inbesitznahme von Räumlichkeiten und deren eigenmächtiges Ausräumen durch den Vermieter ist jedenfalls solange, wie der Mieter seinen an den Räumen bestehenden Besitz nicht erkennbar aufgegeben hat, eine verbotene Eigenmacht i.S.v. § 858 Abs. 1 BGB und zugleich eine unerlaubte Selbsthilfe i.S.v. § 229 BGB, für deren Folgen der Vermieter nach § 231 BGB haftet (vgl. BGH, Urteil vom 14.07.2010, VIII ZR 45/09, NJW 2010, 3434; OLG Nürnberg, Urteil vom 23.08.2013, 5 U 160/12, ZMR 2014, 534).