Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 23.09.2010 - 13 U 194/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4072
OLG Nürnberg, 23.09.2010 - 13 U 194/08 (https://dejure.org/2010,4072)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23.09.2010 - 13 U 194/08 (https://dejure.org/2010,4072)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23. September 2010 - 13 U 194/08 (https://dejure.org/2010,4072)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,4072) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bauvertrag: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik; Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung bei Vereinbarung eines über den Stand der Technik hinausgehenden Standards

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährleistung des Werkunternehmers bei Vereinbarung eines über den Stand der Technik hinaustehenden Standards

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährleistung des Werkunternehmers bei Vereinbarung eines über den Stand der Technik hinaustehenden Standards

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Einhaltung der Regeln der Technik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Badezimmer ungenügend abgedichtet? - Immobilienfirma lehnt Nachbesserung mit Verweis auf den "Stand der Technik" ab

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Höherer als technisch notwendiger Standard vereinbart: Keine Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung bei Abweichungen! (IBR 2010, 1367)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Funktionale Leistungsbeschreibung: Anerkannte Regeln der Technik zum Abnahmezeitpunkt maßgeblich! (IBR 2011, 13)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 100
  • BauR 2010, 2164
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.09.2010 - 13 U 194/08
    bb) Etwas anderes kann sich nur aus der dem Vertrag über den Erwerb einer Eigentumswohnung immanenten Beschränkung ergeben, wonach zumindest die aus dem Gesetz abgeleitete Befugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft die individuelle Rechtsverfolgungskompetenz des Einzelnen von vorneherein überlagert (BGH BauR 2007, 1221).

    Der Instandhaltung und Instandsetzung in diesem Sinne ist auch die erstmalige Herstellung des Gemeinschaftseigentums zuzuordnen (BGH BauR 2007, 1221).

    Das grundsätzlich fortbestehende Recht des Einzeleigentümers, vertragliche Ansprüche gegen den Veräußerer selbst geltend zu machen, findet erst dort seine Grenze, wo gemeinschaftsbezogene Interessen der Wohnungseigentümer oder schützenswerte Interessen des Veräußerers beeinträchtigt werden (BGH BauR 2007, 1221).

  • OLG Jena, 27.07.2006 - 1 U 897/04

    Abweichung von Herstellerrichtlinien: Mangel?

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.09.2010 - 13 U 194/08
    (d) Die von der Streithelferin zu 1) herangezogenen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln vom 20. Juli 2005 (MDR 2006, 147) und des Thüringer Oberlandesgerichts vom 27. Juli 2006 (BauR 2009, 669) betrifft in den entscheidenden Fragen nicht vergleichbare Fälle.

    Es wurde aber nicht in Zweifel gezogen, dass Hersteller-Richtlinien grundsätzlich einzuhalten sind und bei Nichteinhaltung wegen der damit einhergehenden Risiko-Ungewissheit zunächst alles für einen Mangel des Werkes spricht (so ausdrücklich das Thüringer OLG, BauR 2009, 669).

  • BGH, 20.04.1989 - VII ZR 80/88

    Rechte des Bestellers nach Entziehung des Auftrags; Vorschuß auf voraussichtliche

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.09.2010 - 13 U 194/08
    Ein Mangel im Sinne des Werkvertragsrechts liegt nicht nur dann vor, wenn die Werkleistung nicht den Regeln der Technik entspricht, sondern auch dann, wenn das Werk nicht vertragsgemäß ist (BGH MDR 1989, 904; BauR 1995, 230).

    Soweit der Werkvertrag demnach eine ausdrückliche Beschaffenheitsvereinbarung enthält, ist diese auch dann maßgeblich, wenn sie vom nach den Regeln der Technik Erforderlichen abweicht (sogar dann, wenn die tatsächliche Ausführung wirtschaftlich und technisch besser als die im Vertrag vereinbarte Lösung ist; BGH MDR 1989, 904).

  • BGH, 10.11.2005 - VII ZR 64/04

    Unverhältnismäßigkeit des Nachbesserungsverlangens

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.09.2010 - 13 U 194/08
    Von Bedeutung bei der gebotenen Abwägung ist auch, ob und in welchem Ausmaß der Unternehmer den Mangel verschuldet hat (BGH BauR 2006, 377).
  • BGH, 06.06.1991 - I ZR 234/89

    Sahnesiphon - Irreführung/sonst

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.09.2010 - 13 U 194/08
    DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter (BGH NJW-RR 1991, S. 1445).
  • BGH, 09.01.2003 - VII ZR 181/00

    Minderung des nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauchs; Belastbarkeit einer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.09.2010 - 13 U 194/08
    (d) Aus der von der Streithelferin herangezogenen Entscheidung des BGH vom 9. Januar 2003 (NJW 2003, S. 1188) ergibt sich nichts anderes.
  • OLG Köln, 22.09.2004 - 11 U 93/01

    Baurecht: Risiken im Gebrauch können Werkmangel sein

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.09.2010 - 13 U 194/08
    Dementsprechend hat auch das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 22.09.2004 (BauR 2005, 389) entschieden, dass die Unterschreitung der vom Hersteller vorgegebenen Mindestschichtdicke bei einer kunststoffmodifizierte Bitumenabdichtung einen Mangel selbst dann begründet, wenn die Gefahr von Durchfeuchtungen gering ist und Schäden nur bei zusätzlichem Versagen zusätzlich vorhandener weiterer Sicherungen (Drainleitungssystem) denkbar sind.
  • BGH, 14.05.1998 - VII ZR 184/97

    Auslegung eines Werkvertrages; Mängel des Luftschallschutzes

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.09.2010 - 13 U 194/08
    Der Besteller kann redlicherweise erwarten, dass das Werk zum Zeitpunkt der Fertigstellung und Abnahme diejenigen Qualitäts- und Komfortstandards erfüllt, die auch vergleichbare andere zeitgleich fertiggestellte und abgenommene Bauwerke erfüllen (BGHZ 139, 16).
  • OLG Köln, 20.07.2005 - 11 U 96/04

    Kein Werkmangel bei bloßer Abweichung von der Herstellerrichtlinie -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.09.2010 - 13 U 194/08
    (d) Die von der Streithelferin zu 1) herangezogenen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln vom 20. Juli 2005 (MDR 2006, 147) und des Thüringer Oberlandesgerichts vom 27. Juli 2006 (BauR 2009, 669) betrifft in den entscheidenden Fragen nicht vergleichbare Fälle.
  • BGH, 05.07.1990 - VII ZR 352/89

    Wegfall der Entbehrlichkeit der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.09.2010 - 13 U 194/08
    Der Werkunternehmer kann von seiner zunächst erklärten ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung nur solange einseitig mit der Wirkung, dass die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wieder entfallen, Abstand nehmen, bis der Werkbesteller sein Wahlrecht ausgeübt hat (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1300; NJW 1999, 3710).
  • OLG Düsseldorf, 25.09.2007 - 21 U 163/06

    Konkludente Abnahme durch rügelose Benutzungsaufnahme

  • BGH, 28.06.2007 - VII ZR 81/06

    Begründetheit von Gewährleistungsansprüchen des Nachunternehmers gegen seinen

  • BGH, 22.12.2000 - VII ZR 310/99

    Nichtigkeit einer Abschlagszahlungsvereinbarung im Bauträgervertrag bei einem

  • BGH, 16.09.1999 - VII ZR 456/98

    Ansprüche des Bestellers nach § 634 BGB

  • BGH, 21.09.2004 - X ZR 244/01

    Anforderungen an die Prüffähigkeit einer Schlussrechnung; Begriff des Mangels

  • BGH, 15.11.1973 - VII ZR 110/71

    Voraussetzungen der Abnahme durch schlüssige Handlung

  • BGH, 03.11.1992 - X ZR 83/90

    Stillschweigende Werkabnahme einer speziellen EDV-Sysstemlösung

  • BGH, 28.10.1999 - VII ZR 284/98

    Geltendmachung von Mängeln an Gemeinschaftseigentum

  • BGH, 07.03.2002 - VII ZR 1/00

    Begriff des Baumangels; Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung

  • BGH, 19.01.1995 - VII ZR 131/93

    Umfang der Gewährleistung des Unternehmers; Schallschutzmangel bei einer

  • OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 10 W 9/11

    Gewährleistung beim Bauvertrag: Unterbrechung eines Verfahrens auf Ermächtigung

    Das Werk muss grundsätzlich den zur Zeit der Abnahme anerkannten Regeln der Technik als vertraglichen Mindeststandard entsprechen (BGHZ 139, 16 juris RN 16; OLG Nürnberg NJW-RR 2011, 100, juris RN 53).
  • OLG Koblenz, 31.05.2019 - 6 U 1075/18

    Bauausführung muss anerkannten Regeln der Technik entsprechen!

    Fehlt es - wie hier - an einer Abnahme, sind die Regeln als vereinbart anzusehen, die im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung gelten (vgl. OLG Nürnberg NJW-RR 2011, 100, Rdnr. 53; Münchener Kommentar/Busche, BGB, 7. Aufl., § 633, Rdnr. 19).
  • OLG München, 16.05.2023 - 9 U 1801/21

    Muss ein Tragwerksplaner den Prüfbericht des Prüfingenieurs prüfen?

    (vgl. BGH, aaO; OLG Nürnberg, Urteil vom 23. September 2010 - 13 U 194/08; MüKoBGB/Busche, aaO, § 635 Rn. 33; BeckOGK/Preisser, aaO, § 635 Rn. 154).
  • LG Cottbus, 28.07.2022 - 4 O 4/21
    Ein solcher Verstoß stellt zwar grundsätzlich einen Mangel dar (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.07.2014, 21 U 155/13; OLG Nürnberg, Urteil vom 23.09.2010, 13 U 194/08; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 07.03.2002, 7 U 38/98; OLG Celle, Urteil vom 06.05.1999, 14 U 163/98, jeweils juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht