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OLG Nürnberg, 23.11.1995 - 8 U 2224/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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Verfahrensgang
- OLG Nürnberg, 09.11.1995 - 8 U 2224/95
- OLG Nürnberg, 23.11.1995 - 8 U 2224/95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88
Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit
Auszug aus OLG Nürnberg, 23.11.1995 - 8 U 2224/95
Dabei ist das Übersehen der Ampel nicht als ein den Schuldvorwurf minderndes Augenblicksversagen anzusehen, das Vorliegen kann, wenn bei einem zur Routine gewordenen Verhalten ein Fehler unterläuft (vgl. BGH VersR 1989, 582 ). - BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91
Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit
Auszug aus OLG Nürnberg, 23.11.1995 - 8 U 2224/95
Hinzu kommen müssen zusätzlich noch besondere individuelle Entlastungsumstände (vgl. BGH VersR 1992, 1085, 1086). - BGH, 06.07.1979 - I ZR 96/77
Unzulässige Werbung eines Möbeleinzelhändlers - Werbung mit zehn Häusern für den …
Auszug aus OLG Nürnberg, 23.11.1995 - 8 U 2224/95
Das ist dann der Fall, wenn schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und das nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jedem einleuchten mußte (vgl. BGH NJW 1980, 886; 1992, 3236). - BGH, 22.02.1989 - IVa ZR 274/87
Leistungsausschluß des Versicherers bei Trunkenheitsfahrt
Auszug aus OLG Nürnberg, 23.11.1995 - 8 U 2224/95
Grobe Fahrlässigkeit ist außerdem nur dann anzunehmen, wenn auch in subjektiver Hinsicht ein gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigertes Verschulden vorliegt, welches das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt und als schlechthin unentschuldbar anzusehen ist (vgl. BGH NJW 1989, 1612).