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   OLG Nürnberg, 23.12.2003 - 3 U 2666/03   

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https://dejure.org/2003,9914
OLG Nürnberg, 23.12.2003 - 3 U 2666/03 (https://dejure.org/2003,9914)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23.12.2003 - 3 U 2666/03 (https://dejure.org/2003,9914)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23. Dezember 2003 - 3 U 2666/03 (https://dejure.org/2003,9914)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche auf Schadensersatz gegen ein Betriebsunternehmen im Schienenverkehr; Haftpflichten bei Betriebsunternehmen im Schienenverkehr; Schadenseintritt nach dem Haftpflichtgesetz; Haftung ohne Verschulden im Eisenbahnverkehr; Gefährlichkeit des Zugbetriebes; Verletzung ...

  • Judicialis

    HPflG § 1; ; AEG § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HPflG § 1; AEG § 2
    Der Unternehmensbegriff im Sinne des § 1 des Haftpflichtgesetzes ist nicht identisch mit dem Begriff des Infrastrukturbetreibers im Sinne des § 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes ( AEG ).

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Höhere Gewalt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 4 U 180/02

    Eisenbahnunfall: Schadenersatzanspruch des Eisenbahnverkehrsunternehmers gegen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.12.2003 - 3 U 2666/03
    Der Infrastrukturbetreiber nach § 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes ist nicht Betriebsunternehmer im Sinne des § 1 HPflG (gegen OLG Stuttgart, Urteil v. 12.2.2003, 4 U 180/02 in VersR 2003, 648f).

    Im Gegensatz zum Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil vom 12.2.2003, Az.: 4 U 180/02, VersR 2003, 648 f) hat allerdings das Landgericht Regensburg die Auffassung vertreten, dass dennoch keine Haftung nach § 1 HPflG bestünde, da diese Haftpflicht nur zugunsten Dritter, aber nicht zwischen zwei Betriebsunternehmern zum Tragen komme.

  • OLG Köln, 10.12.1993 - 19 U 81/93

    Schadensersatz auf Grund eines Sturzes beim Überqueren von mit grobem

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.12.2003 - 3 U 2666/03
    Hier wird immer nur geprüft, ob eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorliegt (dazu in jüngster Zeit z.B. OLG Köln, Urteil vom 10.12.1993 - Az.: 19 U 81/93, OLGR 1994, 34).
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