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   OLG Nürnberg, 23.12.2022 - 7 UF 741/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,40234
OLG Nürnberg, 23.12.2022 - 7 UF 741/22 (https://dejure.org/2022,40234)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23.12.2022 - 7 UF 741/22 (https://dejure.org/2022,40234)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23. Dezember 2022 - 7 UF 741/22 (https://dejure.org/2022,40234)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FamFG § 166 Abs. 2, § 20, § 81
    Beschwerde gegen Kostenentscheidung: Umfang der Überprüfung durch das Beschwerdegericht

  • rewis.io

    Leistungen, Beschwerde, Ermessensentscheidung, Kostenentscheidung, Beschwerdeverfahren, Anfechtung, FamFG, Aufenthaltsbestimmung, Kinder, Ermessen, Verfahren, Umfang, Hauptsache, Zeitpunkt, elterliche Sorge, Kosten des Verfahrens, Entscheidung in der Hauptsache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 166 Abs. 2 ; FamFG § 20 ; FamFG § 81
    Unabhängig vom Umfang der Anfechtung der Hauptsache unterliegt die erstinstanzliche Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren im vollen Umfang der Überprüfung.

  • rechtsportal.de

    FamFG § 166 Abs. 2 ; FamFG § 20 ; FamFG § 81
    Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung; Vollumfängliche Überprüfung einer erstinstanzlichen Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 532
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Nürnberg, 07.07.2022 - 105 F 3284/17

    Keine Rückübertragung der elterlichen Sorge bei weiterhin bestehender

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.12.2022 - 7 UF 741/22
    Sie ist die Mutter der vier Kinder T..., N..., B... und C... Mit Beschluss vom 15.05.2018 wurde ihr im Hauptsacheverfahren des Amtsgerichts Nürnberg Az. 105 F 3284/17 gemeinsam mit dem mitsorgeberechtigten Vater das Recht zur Aufenthaltsbestimmung, das Recht, Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern zu beantragen, die Gesundheitsfürsorge und die Vertretung gegenüber Kindergärten, Schulen und Einrichtungen der Nachmittagsbetreuung für alle vier Kinder entzogen.

    Nach Antragstellung durch die Beteiligten hat das Amtsgericht die vier Verfahren zur gemeinsamen Entscheidung verbunden (Bl. 69 d.A.) und sodann in der Sache unter Nennung der vier Aktenzeichen einen einheitlichen Beschluss mündlich verkündet, demzufolge der im Verfahren 105 F 3284/17 getroffene Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg aufrechterhalten wird.

  • BGH, 12.10.2016 - XII ZB 372/16

    Versorgungsausgleichssache: Eigene Ermessensentscheidung des Beschwerdegerichts

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.12.2022 - 7 UF 741/22
    Die Ermessensentscheidung des Familiengerichts unterliegt in vollem Umfang der Überprüfung des Beschwerdegerichts, so dass das Beschwerdegericht sein eigenes Ermessen auszuüben hat (so BGH FamRZ 2017, 97 zu § 18 VersAusglG; Weber, in: BeckOK FamFG Stand 01.10.2022 § 81 FamFG Rn. 36a; Frank, in: Musielak/Borth/Frank FamFG 7. Aufl. § 81 FamFG Rn. 18; differenzierend Schindler, in: MüKoFamFG 3. Aufl. § 81 FamFG Rn. 103 ff.; a.A. Weber, in: Sternal - vormals Keidel - FamFG 21. Aufl. § 81 FamFG Rn. 61; Feskorn, in: Prütting/Helms FamFG 6. Aufl. § 81 FamFG Rn. 36).
  • OLG Bamberg, 30.01.2023 - 7 UF 190/22

    Abänderung einer Umgangsvereinbarung aus triftigem Grund

    Denn die erstinstanzliche Kostenentscheidung unterliegt im Beschwerdeverfahren unabhängig vom Umfang der Anfechtung der Hauptsache stets im vollen Umfang der Überprüfung (OLG Nürnberg, Beschluss vom 23. Dezember 2022 - 7 UF 741/22 -, juris).
  • OLG Hamm, 27.10.2023 - 4 WF 129/23

    Isolierte Kostenentscheidung; aussichtsloser Antrag

    Es ergeben sich für den Senat keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass es der Kindesmutter nicht primär um die Verfolgung eigener Interessen, sondern solcher des Kindes ging, was Anlass hätte sein können, etwa von der Erhebung von Gerichtskosten abzusehen (vgl. z.B. OLG Nürnberg, Beschluss vom 23.12.2022 - 7 UF 741/22, FamRZ 2023, 792).
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