Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 24.01.2012 - 15 W 39/12 ThUG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,2816
OLG Nürnberg, 24.01.2012 - 15 W 39/12 ThUG (https://dejure.org/2012,2816)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24.01.2012 - 15 W 39/12 ThUG (https://dejure.org/2012,2816)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24. Januar 2012 - 15 W 39/12 ThUG (https://dejure.org/2012,2816)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,2816) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Therapieunterbringung: Anordnung bei einstweiliger Unterbringung in Erwartung der nachträglichen Sicherungsverwahrung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Anordnung der Unterbringung bei einstweiliger Unterbringung in Erwartung der Sicherungsverwahrung gemäß § 275a Abs. 5 StPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ThuG § 1; ThuG § 2; StPO § 275a Abs. 5 a.F.
    Nachträgliche Anordnung der Unterbringung bei einstweiliger Unterbringung in Erwartung der Sicherungsverwahrung gemäß § 275a Abs. 5 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 187
  • FGPrax 2012, 87
  • StV 2012, 233
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Saarbrücken, 30.09.2011 - 5 W 212/11

    Voraussetzungen einer Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.01.2012 - 15 W 39/12
    Gegen den am 06.12.2011 zugestellten Beschluss hat der Leiter der Justizvollzugsanstalt S. mit Schriftsatz vom 20.12.2011, der am selben Tage beim Landgericht Regensburg einging, unter Hinweis auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 30.09.2011, Az. 5 W 212/11-94, Beschwerde eingelegt.

    Insoweit kann offen bleiben, ob die Formulierung in Abs. 1 auch eine Interpretation dahingehend zuließe, dass davon auch solche Personen erfasst sind, die zwar bislang nicht in der Sicherungsverwahrung untergebracht waren, für die nach bisheriger Rechtslage aber die Voraussetzungen einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vorgelegen hätten und gegen die nunmehr die Anordnung von Sicherungsverwahrung im Hinblick auf die jüngere Rechtsprechung des EGMR und des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot rückwirkender Verschärfungen "nicht länger" - im Sinne von "anders als bisher" - möglich ist (so OLG Saarbrücken, 30.09.2011, 5 W 212/11).

  • BVerfG, 25.02.2009 - 2 BvR 1537/08

    Zurückschiebung eines Ausländers auch in anderen Staat als denjenigen, aus dem

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.01.2012 - 15 W 39/12
    Dies ergibt sich schon aus dem Vorbehalt des Gesetzes in Art. 104 Abs. 1 S. 1 GG (BVerfG, 25.2.2009, 2 BvR 1537/08).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.01.2012 - 15 W 39/12
    Die weitere, auch in Bezug auf den Betroffenen bestehende Lücke, weil schon die Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung nur deshalb nicht getroffen werden kann, weil sie verfassungsrechtlich unter Berücksichtigung der Wertungen der Art. 5 Abs. 1, 7 Abs. 1 EMRK unverhältnismäßig und nicht zum Schutz höchster Verfassungsgüter geboten ist, beruht einzig auf der dem Therapieunterbringungsgesetz zeitlich nachfolgenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2011, Az. 2 BvR 2365/09 u.a., und dem darin geforderten strengen Maßstab des Bestehens einer aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Untergebrachten ableitbaren hochgradigen Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten bei kausaler psychischer Störung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThUG.
  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.01.2012 - 15 W 39/12
    Dem Anwendungsbereich unterfallen also solche Personen, die infolge des Urteils des EGMR vom 17. Dezember 2009 (Nr. 19359/04) aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden oder bereits entlassen wurden" ... (Hervorhebungen durch den Senat).
  • BGH, 12.07.2012 - V ZB 106/12

    Therapieunterbringung für bis zur nachträglichen Anordnung der

    Teils wird die Vorschrift mit dem vorlegenden Beschwerdegericht (so schon in FGPrax 2012, 87, 88) eng in dem Sinn verstanden, dass eine Therapieunterbringung nur möglich ist, wenn sich der Betroffene in der Sicherungsverwahrung befindet oder befunden hat (Schröder/Starke, DRiZ 2011, 254, 255).
  • OLG Saarbrücken, 14.05.2012 - 5 W 44/12

    Verfahren nach dem Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter

    Das OLG Nürnberg ist dieser Rechtsauffassung in seinem Beschluss vom 24.1.2012 ( 15 W 39/12 - StV 2012, 233 ) nicht gefolgt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht