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   OLG Nürnberg, 24.03.2022 - 2 U 400/20   

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https://dejure.org/2022,8306
OLG Nürnberg, 24.03.2022 - 2 U 400/20 (https://dejure.org/2022,8306)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24.03.2022 - 2 U 400/20 (https://dejure.org/2022,8306)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24. März 2022 - 2 U 400/20 (https://dejure.org/2022,8306)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 299 Abs. 2; EGGVG § 23
    Zur Einsicht in die Gerichtsakten eines Parallelprozesses bei widersprüchlichen Einlassungen des auch dort beteiligten Prozessgegners des Antragstellers

  • rewis.io

    Insolvenzverwalter, Akteneinsicht, Antragsteller, Informationsinteresse, Vollmacht, Einsicht, Interesse, Berufungsverfahren, Rechtsstreit, Einsichtnahme, Partei, Schriftsatz, Voraussetzung, Partnerschaft, rechtliches Interesse, gerichtliche Entscheidung, Beteiligung, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 299 Abs. 2 ; EGGVG § 23
    Akteneinsicht; Akteneinsicht Dritter; Einsicht in Prozessakten; berechtigtes Interesse; rechtliches Interesse an der Einsichtnahme; widersprüchliche Einlassung des Prozessgegners

  • rechtsportal.de

    ZPO § 299 Abs. 2 ; EGGVG § 23
    Voraussetzungen für eine Akteneinsicht für Dritte; Widersprüchliche Einlassung in einem Rechtsstreit; Begriff des rechtlichen Interesses

Verfahrensgang

  • LG Regensburg - 83 O 1293/18
  • OLG Nürnberg, 24.03.2022 - 2 U 400/20
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 03.12.2019 - 1 VA 70/19

    Einsichtsrecht des Anfechtungsgegners in die Insolvenzakten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.03.2022 - 2 U 400/20
    Danach muss das vom Einsichtsgesuch betroffene Verfahren selbst oder zumindest dessen Gegenstand (im streitigen Parteienprozess dessen "Streitstoff" für die rechtlichen Belange des Gesuchstellers von konkreter rechtlicher Bedeutung sein (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 03. Dezember 2019 - 1 VA 70/19 -, Rn. 12, juris).
  • BayObLG, 05.03.2020 - 1 VA 63/19

    Berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer vollzogenen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.03.2022 - 2 U 400/20
    Zwar kommt einem etwaigen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach §§ 23 ff. EGGVG keine aufschiebende Wirkung zu (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 05. März 2020 - 1 VA 63/19 -, Rn. 41, juris).
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