Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 24.07.2020 - 11 W 349/20 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,25219) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Weiden/Oberpfalz, 27.08.2019 - UR III 4/19
- OLG Nürnberg, 20.07.2020 - 11 W 349/20
- OLG Nürnberg, 24.07.2020 - 11 W 349/20
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 16.02.2021 - 20 W 295/19
Feststellungslast im Rahmen einer Berichtigung nach § 48 PStG
Ein ohne diesen Zusatz ausgestellter deutscher Reiseausweis für Ausländer ist ein anerkanntes Passersatzpapier, das auch nach der oben zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als Beweismittel für den Nachweis der Identität des Inhabers herangezogen werden kann (KG StAZ 2020, 374, Tz. 6; OLG Nürnberg, Beschluss vom 29.05.2020, 11 W 1687/19; Senat, Beschluss vom 18.06.2015, 20 W 137/15 , je zitiert nach juris; vgl. zum Reiseausweis für Flüchtlinge auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.07.2020, 11 W 349/20, zitiert nach juris).