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   OLG Nürnberg, 24.10.2012 - 7 UF 969/12   

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https://dejure.org/2012,33473
OLG Nürnberg, 24.10.2012 - 7 UF 969/12 (https://dejure.org/2012,33473)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24.10.2012 - 7 UF 969/12 (https://dejure.org/2012,33473)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24. Oktober 2012 - 7 UF 969/12 (https://dejure.org/2012,33473)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zum familienrechtlichen Ausgleichsanspruch eines Elternteils, der nach seiner Verpflichtung zur Leistung von Barunterhalt in einer Jugendamtsurkunde die Betreuung der Kinder übernommen hat.

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1606 Abs. 3
    Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch eines zu Barunterhaltsleistungen aufgrund Jugendamtsurkunde verpflichteten Elternteils bei Übernahme der Betreuung der Kinder

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgleichsansprüche des die Betreuung der Kinder übernehmenden Elternteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1606 Abs. 3
    Ausgleichsansprüche des die Betreuung der Kinder übernehmenden Elternteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausgleichsanspruch eines Elternteils kann auch bei Betreuung aufgrund einer Urkunde bestehen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch nach Übernahme auch der Kindesbetreuung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ausgleich zu viel gezahlten Unterhalts soll bei Jugendamtsurkunden auch rückwirkend möglich sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1101
  • FamRZ 2013, 796
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.05.1994 - XII ZR 78/93

    Rechtsfolgen der Übernahme der Betreuung der Kinder durch den zur Leistung von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.10.2012 - 7 UF 969/12
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch gegenüber dem anderen Elternteil für Fälle anerkannt, in denen ein Elternteil (allein) für den Unterhalt eines gemeinsamen ehelichen Kindes aufgekommen ist, obwohl (auch) der andere Elternteil dem Kind unterhaltspflichtig war (vgl. etwa BGH FamRZ 1994, 1102, 1103).

    In einem weiteren Urteil vom 25.5.1994 (FamRZ 1994, 1102) hat sich der BGH zu einem Fall geäußert, in dem, wie im vorliegenden, ein minderjähriges Kind geschiedener Eltern seinen Aufenthalt von der Mutter zum Vater verändert hatte, der durch ein Urteil aus der Zeit, als das Kind noch bei der Mutter lebte, zur Leistung von Barunterhalt an das Kind verpflichtet worden war.

    Ob der positive Nachweis einer entsprechenden Absicht und deren Kundgabe vor oder während der Übernahme der Unterhaltsleistungen durch den für den Unterhalt aufkommenden Elternteil auch dann erforderlich ist, wenn die Elternteile, wie im vorliegenden Fall, im fraglichen Zeitraum bereits geschieden waren und § 1360 b BGB deshalb nicht mehr (direkt) anwendbar ist, hat der BGH in der Folgezeit in Entscheidungen vom 20.5.1981 (unter II. 3, FamRZ 1981, 761, 762), vom 26.4.1989 (unter II. 4 a), FamRZ 1989, 850, 852) und vom 25.5.1994 (unter II. 2), FamRZ 1994, 1102, 1103) offengelassen.

  • BGH, 20.05.1981 - IVb ZR 558/80

    Begründetheit eines familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs wegen der Erfüllung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.10.2012 - 7 UF 969/12
    Der Bundesgerichtshof hat diese den Ausgleichsanspruch einschränkende Voraussetzung in einem Urteil vom 20.5.1981 (FamRZ 1981, 761) in einem Fall entwickelt, in dem es um die im Vorfeld der fraglichen Unterhaltsleistungen in einem Urteil rechtskräftig festgestellten Anteile der Haftung der Eltern für den Unterhalt volljähriger Kinder ging.

    Ob der positive Nachweis einer entsprechenden Absicht und deren Kundgabe vor oder während der Übernahme der Unterhaltsleistungen durch den für den Unterhalt aufkommenden Elternteil auch dann erforderlich ist, wenn die Elternteile, wie im vorliegenden Fall, im fraglichen Zeitraum bereits geschieden waren und § 1360 b BGB deshalb nicht mehr (direkt) anwendbar ist, hat der BGH in der Folgezeit in Entscheidungen vom 20.5.1981 (unter II. 3, FamRZ 1981, 761, 762), vom 26.4.1989 (unter II. 4 a), FamRZ 1989, 850, 852) und vom 25.5.1994 (unter II. 2), FamRZ 1994, 1102, 1103) offengelassen.

  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 42/88

    Ausgleichsanspruch eines Ehegatten wegen der alleinigen Gewährung von Unterhalt

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.10.2012 - 7 UF 969/12
    Ob der positive Nachweis einer entsprechenden Absicht und deren Kundgabe vor oder während der Übernahme der Unterhaltsleistungen durch den für den Unterhalt aufkommenden Elternteil auch dann erforderlich ist, wenn die Elternteile, wie im vorliegenden Fall, im fraglichen Zeitraum bereits geschieden waren und § 1360 b BGB deshalb nicht mehr (direkt) anwendbar ist, hat der BGH in der Folgezeit in Entscheidungen vom 20.5.1981 (unter II. 3, FamRZ 1981, 761, 762), vom 26.4.1989 (unter II. 4 a), FamRZ 1989, 850, 852) und vom 25.5.1994 (unter II. 2), FamRZ 1994, 1102, 1103) offengelassen.

    Insoweit reicht es nach allgemeiner Meinung allerdings aus, dass die Voraussetzungen des § 1613 Abs. 1 BGB für den fraglichen Kindesunterhalt vorliegen (vgl. Palandt, a.a.O., BGH, NJW 1989, 2816, und Scholz, a.a.O., § 2 RdNr. 783).

  • BGH, 04.05.2011 - XII ZR 70/09

    Gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern: Abänderung einer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.10.2012 - 7 UF 969/12
    Zwar ist diese Jugendamtsurkunde - ebenso wie eine gerichtliche Entscheidung - ein vollstreckbarer Titel (vgl. § 794 Abs. 1 Nr. 3 ZPO), der bei einer Veränderung der zugrundliegenden Umstände zu Gunsten des Unterhaltspflichtigen von diesem im Wege eines Antrages nach § 239 ZPO abzuändern ist (vgl. etwa BGH FamRZ 2011, 1041 ff.) bzw. gegen den, wohl auch bei dem hier vorliegenden Entfallen der Barunterhaltspflicht des Antragstellers wegen der Aufenthaltsnahme des Kindes bei ihm, im Wege eines Vollstreckungsgegenantrages vorzugehen ist.
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