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   OLG Nürnberg, 25.03.2021 - 3 W 727/21   

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https://dejure.org/2021,7181
OLG Nürnberg, 25.03.2021 - 3 W 727/21 (https://dejure.org/2021,7181)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25.03.2021 - 3 W 727/21 (https://dejure.org/2021,7181)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25. März 2021 - 3 W 727/21 (https://dejure.org/2021,7181)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO §§ 91, 104
    Erstattungsfähigkeit eines privaten Meinungsforschungsgutachten im markenrechtlichen Verfügungsverfahren

  • IWW

    § 91, § 194 ZPO
    Kostenerstattung

  • rewis.io

    Beschwerde, Gutachten, Kostenfestsetzungsverfahren, Widerspruch, Kostenfestsetzungsbeschluss, Darlegungslast, Partei, Privatgutachten, Anspruch, Markenverletzung, Festsetzungsantrag, Verfahren, Rechtsverfolgung, Anforderungen, gerichtliche Entscheidung, notwendige ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Keine Erstattung für private Gutachten in einem Markenrechtsstreit

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kosten für von Partei eingeholtes Privatgutachten in Markenrechtsstreit zur Ermittlung des Verkehrsverständnisses und der Verwechslungsgefahr regelmäßig nicht erstattungsfähig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2021, 542
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG München, 13.08.2018 - 11 W 821/18

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein Privatgutachten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.03.2021 - 3 W 727/21
    a) Die Kosten eines von einer Partei eingeholten Privatgutachtens sind nach einhelliger Meinung nur ausnahmsweise als notwendige Kosten des Rechtsstreits anzusehen (OLG München, Beschluss vom 13.08.2018 - 11 W 821/18, juris-Rn. 17 m.w.N.).

    Holt eine Partei ein privates Sachverständigengutachten unmittelbar prozessbezogen ein, wird die Frage, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die kostenauslösende Maßnahme als sachdienlich ansehen durfte, in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in den Fällen bejaht, in denen die Partei infolge fehlender Sachkenntnis ohne die Einholung des Privatgutachtens nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage war (BGH, Beschluss vom 12.09.2018 - VII ZB 56/15, juris-Rn. 23), insbesondere der Partei die nötige Sachkunde fehlt, um ihren Anspruch schlüssig zu begründen (OLG München, Beschluss vom 13.08.2018 - 11 W 821/18, juris-Rn. 21).

  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 122/04

    Bundesdruckerei

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.03.2021 - 3 W 727/21
    Die Ermittlung des Verkehrsverständnisses ist keine Tatsachenfeststellung, sondern Anwendung eines speziellen Erfahrungswissens (BGH, Urteil vom 29.03.2007 - I ZR 122/04, juris-Rn. 36 - Bundesdruckerei).
  • OLG Bamberg, 12.04.2010 - 4 W 90/09

    Bauprozess: Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.03.2021 - 3 W 727/21
    Daher sind im Verfügungsverfahren die Kosten eines im Verfahren erholten und verwendeten Privatgutachtens ausnahmsweise als notwendige Kosten anzusehen, wenn eine effektive Rechtsverfolgung oder -verteidigung ohne ein Sachverständigengutachten nicht möglich ist (OLG Bamberg, Beschluss vom 12.04.2010 - 4 W 90/09, juris-Rn. 7).
  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 231/06

    airdsl

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.03.2021 - 3 W 727/21
    Denn auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt Beurteilung der für die Verwechslungsgefahr maßgeblichen Kriterien im Wesentlichen auf tatrichterlichem Gebiet (BGH, Urteil vom 14.05.2009 - I ZR 231/06, juris-Rn. 62 - airdsl).
  • EuGH, 16.06.2011 - C-317/10

    Union Investment Privatfonds / UniCredito Italiano

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.03.2021 - 3 W 727/21
    Demgegenüber stuft der Europäische Gerichtshof die Beurteilung der Verwechslungsgefahr als Tatfrage ein, die sich der Kontrolle durch den Gerichtshof entzieht (EuGH, Urteil vom 16.06.2011 - C 317/10, juris-Rn. 45 - UNI).
  • OLG Köln, 30.12.2014 - 17 W 152/14

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.03.2021 - 3 W 727/21
    Gleichermaßen widerspricht die prozessual nutzlose Einholung eines außergerichtlichen Gutachtens dem in § 96 ZPO zum Ausdruck gekommenen Gebot einer gerechten Kostenverteilung, Kosten eines Privatgutachtens, dessen Ergebnis im Prozess durch die Gerichtsentscheidung keine Bestätigung findet - und damit auch nicht der von der Partei abgeleitete Prozessvortrag - zulasten der Gegenpartei als erstattungsfähig zu behandeln (OLG Köln, Beschluss vom 30.12.2014 - 17 W 152/14, juris-Rn. 12).
  • OLG Köln, 21.04.2008 - 17 W 68/08

    Kostenerstattung für vorprozessuales Privatgutachten als Beweismittel im

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.03.2021 - 3 W 727/21
    Der Grund liegt darin, dass im einstweiligen Verfügungsverfahren die Partei auf präsente Beweismittel angewiesen ist (OLG Köln, Beschluss vom 21.04.2008 - 17 W 68/08, juris-Rn. 9; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.02.2007 - 6 W 109/06, juris-Rn. 3).
  • BGH, 01.02.2017 - VII ZB 18/14

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein prozessbegleitend

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.03.2021 - 3 W 727/21
    Dazu gehören auch Fälle, in denen die Partei ohne Einholung eines Privatgutachtens ein ihr nachteiliges Gerichtssachverständigengutachten nicht zu erschüttern vermag (BGH, Beschluss vom 01.02.2017 - VII ZB 18/14, juris-Rn. 13).
  • BGH, 12.09.2018 - VII ZB 56/15

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten der von der beklagten Partei

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.03.2021 - 3 W 727/21
    Holt eine Partei ein privates Sachverständigengutachten unmittelbar prozessbezogen ein, wird die Frage, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die kostenauslösende Maßnahme als sachdienlich ansehen durfte, in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in den Fällen bejaht, in denen die Partei infolge fehlender Sachkenntnis ohne die Einholung des Privatgutachtens nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage war (BGH, Beschluss vom 12.09.2018 - VII ZB 56/15, juris-Rn. 23), insbesondere der Partei die nötige Sachkunde fehlt, um ihren Anspruch schlüssig zu begründen (OLG München, Beschluss vom 13.08.2018 - 11 W 821/18, juris-Rn. 21).
  • OLG Karlsruhe, 12.02.2007 - 6 W 109/06
    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.03.2021 - 3 W 727/21
    Der Grund liegt darin, dass im einstweiligen Verfügungsverfahren die Partei auf präsente Beweismittel angewiesen ist (OLG Köln, Beschluss vom 21.04.2008 - 17 W 68/08, juris-Rn. 9; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.02.2007 - 6 W 109/06, juris-Rn. 3).
  • OLG München, 15.10.2020 - 11 W 1457/20

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines prozessbegleitend eingeholten

  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 110/03

    Ichthyol II

  • BGH, 31.01.2019 - I ZR 97/17

    Folgen der Zuordnung der Inhaberschaft am Werktitel der Werkzuordnung aus der

  • OLG Düsseldorf, 19.08.2019 - 2 W 8/19

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

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