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   OLG Nürnberg, 25.04.2005 - 3 W 482/05   

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https://dejure.org/2005,8160
OLG Nürnberg, 25.04.2005 - 3 W 482/05 (https://dejure.org/2005,8160)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25.04.2005 - 3 W 482/05 (https://dejure.org/2005,8160)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25. April 2005 - 3 W 482/05 (https://dejure.org/2005,8160)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • aufrecht.de

    Rechtsschutzbedürfnis für einstweiligen Verfügung trotz Erledigung der Hauptsache, wenn weiterhin Kosteninteresse besteht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fallvarianten des Rechtsschutzbedürfnisses bei einem Verfahren nach § 926 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO); Voraussetzung für die ausnahmsweise Durchführung eines Hauptsacheverfahrens in Gestalt einer Feststellungsklage bei Interesse des Schuldners an einer Entscheidung ...

  • Judicialis

    BGB § 809; ; ZPO § 926

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 809; ZPO § 926
    Rechtsschutzbedürfnis für eine Anordnung der Klageerhebung nach § 926 ZPO bei Erledigung der Hauptsache durch Besichtigung in einem Verfahren nach § 809 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.05.1973 - II ZR 135/71

    Antrag auf Abänderung einer Erledigungserklärung - Anordnung der Klageerhebung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.04.2005 - 3 W 482/05
    aa) Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass allein das Interesse des Schuldners an einer vom Anordnungsverfahren abweichenden Kostenentscheidung die Durchführung eines Hauptsacheverfahrens in Gestalt einer Feststellungsklage nicht rechtfertigt (BGH NJW 1973, 1329; BGH NJW 1974, 503; vgl. auch OLG Hamburg, NJW-RR 1986, 1122; Harte/Henning/Retzer, a.a.O., § 12 Rn. 553).
  • OLG Hamburg, 28.02.1986 - 3 W 32/86
    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.04.2005 - 3 W 482/05
    aa) Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass allein das Interesse des Schuldners an einer vom Anordnungsverfahren abweichenden Kostenentscheidung die Durchführung eines Hauptsacheverfahrens in Gestalt einer Feststellungsklage nicht rechtfertigt (BGH NJW 1973, 1329; BGH NJW 1974, 503; vgl. auch OLG Hamburg, NJW-RR 1986, 1122; Harte/Henning/Retzer, a.a.O., § 12 Rn. 553).
  • BGH, 01.04.1993 - I ZR 70/91

    Vollziehungsschaden bei einstweiliger Anordnung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.04.2005 - 3 W 482/05
    In derartigen Fällen ist in der Aufhebungsentscheidung auch über die Kosten des Verfahrens der einstweiligen Verfügung zu entscheiden (BGH NJW 1993, 2685).
  • BGH, 27.11.1973 - VI ZR 171/72

    Zulässigkeit einer auf die Feststellung der Begründetheit einer auf Unterlassung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.04.2005 - 3 W 482/05
    aa) Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass allein das Interesse des Schuldners an einer vom Anordnungsverfahren abweichenden Kostenentscheidung die Durchführung eines Hauptsacheverfahrens in Gestalt einer Feststellungsklage nicht rechtfertigt (BGH NJW 1973, 1329; BGH NJW 1974, 503; vgl. auch OLG Hamburg, NJW-RR 1986, 1122; Harte/Henning/Retzer, a.a.O., § 12 Rn. 553).
  • OLG Köln, 09.09.2004 - 6 W 91/04

    Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag, eine Frist zur Erhebung der Hauptsacheklage

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.04.2005 - 3 W 482/05
    Die Verfügungsbeklagten haben wegen der Belastung mit den Kosten ein fortbestehendes Interesse daran, dass die einstweilige Verfügung aufgehoben wird und damit ihre Pflicht zur Kostentragungspflicht entfällt (OLG Köln, GRUR-RR 2005, 101).
  • OLG Köln, 17.03.1998 - 9 U 142/97

    Versicherung Kaskoversicherung Alkohol Fahruntüchtigkeit Kausalität

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.04.2005 - 3 W 482/05
    b) Jedoch kann die Klage darauf gerichtet werden, dass der Verfügungsanspruch zum Zeitpunkt des Erlasses der einstweiligen Verfügung begründet war (OLG Karlsruhe, OLG-Report 1998, 404), bzw. dass sie im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses zulässig und begründet war (Kammergericht, NJW 2001, 233).
  • KG, 11.08.2000 - 5 U 3069/90

    Beweissicherung bei vermuteter Urheberverletzung an Computerprogrammen;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.04.2005 - 3 W 482/05
    b) Jedoch kann die Klage darauf gerichtet werden, dass der Verfügungsanspruch zum Zeitpunkt des Erlasses der einstweiligen Verfügung begründet war (OLG Karlsruhe, OLG-Report 1998, 404), bzw. dass sie im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses zulässig und begründet war (Kammergericht, NJW 2001, 233).
  • OLG München, 29.10.2012 - 5 W 1648/12

    Einstweilige Verfügung: Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Erhebung der

    Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg (vom 25.04.2005 - 3 W 482/05, OLGR Nürnberg 2005, 521 = BeckRS 2005, 30355058, juris) soll schon bei bestehendem Kosteninteresse des Antragstellers das Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag nach § 926 Abs. 1 ZPO gegeben sein.
  • OLG Frankfurt, 18.09.2007 - 5 W 27/07

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: Fristsetzung zur Hauptsacheklage im

    Allerdings könnte der Verfügungsklägerin die Möglichkeit bleiben, nach entsprechender Fristsetzung eine Klage auf Feststellung dahin zu erheben, dass der Verfügungsanspruch im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses zulässig und begründet war (vgl. OLG Nürnberg, OLGReport Nürnberg 2005, 521).
  • OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 20 W 14/16
    Die in diesem Zusammenhang von diversen mit Patentstreitigkeiten betrauten Gerichten vertretene Trennung der als solcher gemäß § 490 Abs. 2 Satz 2 ZPO nicht angreifbaren Anordnung des selbständigen Beweisverfahrens von der gleichzeitig erlassenen einstweiligen Verfügung (vgl. BGH GRUR 2010, 318 Rdnr. 14 - Lichtbogenschnürung), deren Gegenstand sich mit der Besichtigung durch den Sachverständigen erledigt haben soll (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.07.2015 - I-2 W 13/15 - BeckRS 2016, 01681; a.A.: OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.04.2005 - 3 W 482/05 - Rdnr. 11, wonach der Verfügungsanspruch aus § 809 BGB erst nach Durchführung der Besichtigung und Erstellung des Gutachtens als erfüllt angesehen wurde, ein Aushändigungsanspruch aber nicht streitgegenständlich war), erscheint nicht zweifelsfrei.
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