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   OLG Nürnberg, 25.08.2009 - 2 Ws 332/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10893
OLG Nürnberg, 25.08.2009 - 2 Ws 332/09 (https://dejure.org/2009,10893)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25.08.2009 - 2 Ws 332/09 (https://dejure.org/2009,10893)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25. August 2009 - 2 Ws 332/09 (https://dejure.org/2009,10893)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bewährungswiderruf wegen schuldhaften Auflagenverstoßes: Unterbliebene erneute Bekanntgabe der Auflagen und Weisungen an den Verurteilten nach Rechtskraft des Urteils

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde eines Verurteilten gegen den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung; Verkündung eines Bewährungsbeschlusses gegenüber dem dabei anwesenden Verurteilten ohne eine nochmalige Bekanntgabe der sich aus dem Bewährungsbeschluss ergebenden Auflagen ...

  • Judicialis

    StGB § 56 f Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56f Abs. 1 Nr. 3
    Bekanntgabe des Bewährungsbeschlusses als Voraussetzung für die Annahme eines schuldhaften gröblichen und beharrlichen Verstoßes gegen Bewährungsauflagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2010, 311
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Jena, 20.09.2005 - 1 Ws 358/05

    Widerruf der Strafaussetzung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.08.2009 - 2 Ws 332/09
    Die Leistungsfähigkeit aufzuklären und positiv festzustellen, ist indes Sache des Gerichts (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 20.09.2005, Az. 1 Ws 358/05; OLG Düsseldorf, StV 1995, 595).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.1995 - 1 Ws 574/95
    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.08.2009 - 2 Ws 332/09
    Die Leistungsfähigkeit aufzuklären und positiv festzustellen, ist indes Sache des Gerichts (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 20.09.2005, Az. 1 Ws 358/05; OLG Düsseldorf, StV 1995, 595).
  • LG Nürnberg-Fürth, 22.09.2023 - 12 Qs 66/23

    Keine Zustellung an einer aufgegebenen Wohnung

    Dies erfordert jedenfalls auch in subjektiver Hinsicht einen schuldhaften Verstoß (OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.08.2009 - 2 Ws 332/09, juris Rn. 21).
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