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   OLG Nürnberg, 25.09.1979 - 7 WF 166/79   

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https://dejure.org/1979,2561
OLG Nürnberg, 25.09.1979 - 7 WF 166/79 (https://dejure.org/1979,2561)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25.09.1979 - 7 WF 166/79 (https://dejure.org/1979,2561)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25. September 1979 - 7 WF 166/79 (https://dejure.org/1979,2561)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Neufestsetzung des Betrages zur Begründung von Rentenanwartschaften; Versorgungsausgleich bei Ehescheidung; Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts und Armenrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Neufestsetzung des Betrages zur Begründung von Rentenanwartschaften; Versorgungsausgleich bei Ehescheidung; Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts und Armenrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1054
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.09.1979 - 7 WF 166/79
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung aus dem Jahre 1959 insoweit die gegenteilige Meinung vertreten (BVerfGE 9, 124, 131).
  • BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.09.1979 - 7 WF 166/79
    Der unbemittelten Partei darf die Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung im Vergleich zu der bemittelten nicht unverhältnismäßig erschwert werden (vgl. BVerfGE 22, 83, 86).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1976 - L 12 S 9/75
    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.09.1979 - 7 WF 166/79
    Diese ist jedoch auf berechtigte Kritik gestoßen (vgl. Weidner JZ 1959, 622; Wannagat SGb 1974, 361, 364; Plagemann NJW 1975, 1392, 1394; ders. NJW 1976, 775; Berkemann JZ 1979, 545, 549).
  • BVerfG, 11.03.1975 - 2 BvR 135/75

    Strafverfahren - Beschränkung der Zahl der Wahlverteidiger - Verbot der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.09.1979 - 7 WF 166/79
    Kein Verfahrensbeteiligter darf zum Objekt werden, über das nur noch verhandelt wird (vgl. BVerfGE 39, 156, 168).
  • OLG Koblenz, 22.02.1985 - 15 WF 105/85

    Beiordnung; Anwalt; Einstweilige; Anordnung

    Für dieses Ergebnis spricht zunächst einmal der Wortlaut der Vorschrift selbst: Danach ist die Beiordnung nur für den Scheidungsantrag und für die Entscheidung nach § 1671 BGB vorgesehen; für die anderen Folgesachen bleibt es mithin bei den allgemeinen Vorschriften (OLG Nürnberg NJW 1980, 1054; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO 43. Aufl. § 625 Anm. 2 B a; Rolland, 1. EheRG 2. Aufl. § 625 ZPO Rdn. 2; grundsätzlich ebenso für einengende Anwendung, jedoch für Erstreckung auf die Regelung des Umgangsrechts OLG München AnwBl 1979, 440; Diederichsen, NJW 1977, 606; Philippi in Zöller, ZPO 13. Aufl. § 625 Rdn. 9; Thomas/Putzo, ZPO 12. Aufl. § 625 Anm. 1).
  • BPatG, 30.07.2001 - 10 W (pat) 706/01
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der bedürftige Beteiligte im Verfahren tatsächlich nicht in der Lage ist, dessen Gang und Inhalt zu beeinflussen (vgl OLG Nürnberg NJW 80, 1054 zum FGG-Verfahren).
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